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Thema: Newcastle disease, impfung

  1. #1

    Newcastle disease, impfung

    Können jemand mir bitte die Richtlinien für Impfungen gegen ND im Deutschland erklären.

    Die dänischen Behörden planen, die Richtlinien festzuziehen und ich möchte die Richtlinien in Dänemark mit dem deutschen Richtlinien vergleichen.

    In DK werden Kleinzüchtern nur erlaubt, zu impfen durch Nadel, daß bedeutet ein Tierarzt machen es und eine Formular heraus füllen, daß der Gefluegel geimpft es (teures ). Dem Inhaber wird nicht erlaubt zu impfen, oder benutzen Lebendes Impfstoff im Trinkwasser usw..

    Wenn Geflüegel zum Geflügelschau kommen oder auf einem Markt verkaufen wo andere Geflüegel auch ist, müssen sie durch Nadel geimpft werden und die Vaccinationsformular für den Tierarzt darstellen. Wenn Sie nicht auf Markt darstellen und verkaufen, gibt es keine Nachfragen, daß sie geimpft werden müssen.

    Es ist nur die Grosszüchternr die lebende Impfstoff im Trinkwasser benutzen kann.

    Kein Mischen der nichtvaccinerte Geflüegel und der Geflüegel, die mit lebende Impfstoff geimpft werden, wird erlaubt. Wenn Sie einen Geflüegel verkaufen, müssen Sie eine Form übergeben dem Kunden, in dem Sie schreiben, ob die Geflüegel ist geimpft und wie.

    Sind die Richtlinien in Deutschland ähnlichem oder wass.

  2. #2
    Gast
    Gast
    im normalfall musst du in D alle 3 monate neu impfen. entweder vernebelt, übers trinkwasser oder per nadel. es ist dabei egal ob du 1 oder 1000 hühner hast. aber es muss zumindest theoretisch immer jemand dabei sein der dir die bestätigung ausfüllt.

  3. #3

    Registriert seit
    23.10.2005
    Beiträge
    2.291
    Hi Finn,
    in Deutschland besteht generell für jede Hühnerhaltung (unabhängig von der Anzahl der Tiere, auch nur 1 Huhn!) Impflicht gegen ND - egal, ob Austellungszüchter, Markthändler oder privater kleiner "Hinterhofhalter".

    Geimpft werden kann durch den TA einmalig im Jahr per Nadel - oder aber durch TA alle 3 Monate per Impfstoff über TA (gibt wohl auch ein Spray - für große Haltungen/Anlagen).
    Ganz offiziell bedeutet das, das der TA alle 3 Monate auf den Hof kommen muß, die Tablette vor Ort auflöst und sich davon vergewissert, daß jedes Tier von der Lösung getrunken hat.
    Der TA stellt das/die Impfzeugnisse aus.
    Die TÄ sind nicht dazu berechtigt, den Impfstoff an Privatleute abzugeben.

    Dann gibt es noch eine andere Regelung (mag je nach Bundesland unterschiedlich sein). Vom TA wird ein s.g. Impfbeauftragter benannt. Dieser wird von ihm eingewiesen, das Ganze wird vom Land genehmigt und abgesegnet (natürlich mit entsprechenden Gebühren verbunden, alle 2 Jahre neue Beantragung)

    Dieser Impfbeauftragte erhält dann vom TA den Impfstoff und muß (offiziell) die Höfe anfahren, sich vor Ort überzeugen, das alle Tiere den Impfstoff zu sich nehmen und ist dann auch berechtigt, die Impfzeugnisse auszustellen.
    Diese Regelung findet z.B. bei Rassegeflügelzuchtvereinen Anwendung.

    Der Weg bis zum Impfbeautragten setzt vor Ort einen eingagierten TA vorraus - das Ganze wird immer noch nicht gerne gesehen. Der TA muß recht langwierig begründen, warum er selbst nicht in der Lage ist, die entsprechenden Stellen alle anzufahren und deshalb auf Impfbeauftragte zurückgreifen muß...

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