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Thema: Bruteiverkauf wieviel Verdienst ist erlaubt

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  1. #1
    Avatar von Anni Huhn
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    Bruteiverkauf wieviel Verdienst ist erlaubt

    Hallo Zusammen, mein Mann hat mich heut darauf aufmerksam gemacht das es Ärger mit dem Finanzamt geben könnte wenn ich Bruteier über Ebay verkaufe. Momentan reichen die Einnahmen nicht um die Ausgaben zu decken. Hat damit jemand Erfahrungen gemacht oder sich belesen?

  2. #2

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    Unterm Strich hat da jeder Finanzbeamte etwas Spielraum. Generell sagt man das die Grenze zwischen einem privaten (steuerfreien) Verkäufer und dem komerziellen Verkäufer bei so etwa 40 Verkäufen innerhalb kurzer Zeit ist. Grob geht man da von mehreren Monaten aus.

    Aber da gibt es eben so kleine Feinheiten. Wer zum Beispiel ständig günstig Ware einkauft und teurer weiterverkauft, bei dem kann die Grenze schon niedriger angesetzt werden. Oder in deinem Fall: Produzierst du ständig neue BE für den Weiterverkauf, dann ist die gewinnbringende/gewerbliche Absicht wohl schneller erreicht.
    Dann könnte man dich als gewerblichen Händler ansehen.

  3. #3
    Avatar von Anni Huhn
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    Bei mir sind es vier bis fünf Verkäufe im Monat, und eigentlich auch nur weil mir die Damen momentan die Haare vom Kopf fressen. Ich denke das hat sich demnächst eh weil die Glucken gerade überhand nehmen.

  4. #4

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    Anschwärzen kann dich ein Mitbewerber/Konkurrent aus der Umgebung natürlich immer, aber bei der Anzahl sollte dir das Finanzamt keine Schwierigkeiten machen.
    Ohne Garantie: Ich würde vermuten, selbst wenn du 50 Verkäufe im Monat hättest und irgendwie belegen kannst das du damit keinen Gewinn, sondern eher noch ein Minus machst, dann würde sich das Finanzamt dafür auch nicht interessieren.

  5. #5
    Avatar von Anni Huhn
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    Dann liege ich richtig wenn ich Ausgaben und Verkäufe immer abhefte, damit ich im Fall der Fälle alles belegen kann, oder?

  6. #6

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    Zumindest machst du damit dann nichts falsch würde ich sagen

    Das Thema ebay-Verkäufe bzw. wie lange man als privater Verkäufer zählt ist etwas undurchsichtig. Es gibt zwar diese große Faustregel mit den 40 Verkäufen innerhalb kurzer Zeit, aber wie schon erwähnt gibt es auch da eben Ausnahmen. Von daher schadet es sicherlich nicht das man im Zweifel dann belegen kann da keinerlei Gewinne erzielt zu haben.

  7. #7
    Avatar von Zwiehuhn_Neuling
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    Zitat Zitat von Anni Huhn Beitrag anzeigen
    Dann liege ich richtig wenn ich Ausgaben und Verkäufe immer abhefte, damit ich im Fall der Fälle alles belegen kann, oder?
    Damit bist du auf der sicheren Seite. Wenn du bei einem Gewerbe Verluste nachweisen kannst ist es für das Finanzamt uninteressant. Sie müssten dir dann Steuern zurückerstatten.

    Umgekehrt passiert es eher, dass Gewerbe die immer nur Minus machen zu Hobby (und damit steuerlich abgestuft) werden.

    Sicher gehst du, wenn du mit deinen Unterlagen zu deinem zuständigen Beamten gehst und ihm das vorlegst. Wenn er A oder B sagt ist das so (es sei denn du hast Lust auf Gerichte).

    So wie du deinen Fall schilderst ist für dich sowohl A wie auch B kein Problem - du hast aber dann Rechtssicherheit.

    Oder wie die Ka(t)ze sagt: Ist eh wurscht - wenn das FA meint dass das Gewerbe ist hast du noch einen Vorteil.

    Johannes
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  8. #8
    Moderator Avatar von zfranky
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    Zitat Zitat von Anni Huhn Beitrag anzeigen
    Dann liege ich richtig wenn ich Ausgaben und Verkäufe immer abhefte, damit ich im Fall der Fälle alles belegen kann, oder?
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass du beim Sammeln aller Kosten jemals in die Gewinnzone kommst...
    In der Hundezucht haben die Finanzämter aber hier in NRW angefangen, zu prüfen und Steuern nachzuverlangen.
    Verwahre alle Quittungen. Und im Zweifelsfall das Gemüse und Gehacktes beim Einkauf immer separat bezahlen ( ist doch für die Huhns, oder ? )

    Liebe Grüße Frank

  9. #9
    genannt Heini Avatar von hein
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    Zitat Zitat von Kamikaze2001 Beitrag anzeigen
    Anschwärzen kann dich ein Mitbewerber/Konkurrent aus der Umgebung natürlich immer, aber bei der Anzahl sollte dir das Finanzamt keine Schwierigkeiten machen.
    Ohne Garantie: Ich würde vermuten, selbst wenn du 50 Verkäufe im Monat hättest und irgendwie belegen kannst das du damit keinen Gewinn, sondern eher noch ein Minus machst, dann würde sich das Finanzamt dafür auch nicht interessieren.
    Wenn Du 50 Verkäufe tätigs und dabei 1000 € gewinn machst, denn kommt dir fas FA sicherlich...........

    Du kannst tausende Verkäufe machen und das FA sagt nichts, wenn Du keinen Gewinn machst. Falls dir bei den Verkäufen, das FA aber dennoch mal auf die Pelle......... denn verlangt es ab dem Zeitpunkt eine Buchführung und wenn Du dann Gewinn machst, denn musst Du diesen natürlich versteuern. Gewinn heisst - Einnahmen minus die GANZEN Ausgaben und wenn dann etwas übrig bleibt, denn musst Du das versteuern.

    Und bei der Gewerbeanmeldung sieht es so aus - machst Du gelegentlich oder machst Du z. B. jetzt einige Verkäufe von Bruteiern, denn ist das vollkommen ok. Denn sonst müsste ja jeder verkauf bei Ebay gewerblich angemeldet werden.

    Verkaufst du allerdings sehr regelmässig und sehr oft, denn kann es schon ins gewerbliche gehen - besonders, wenn Du dabei Gewinn machst.

    Nur ohne Gewinn, da hat keiner ein Interesse
    „Sorglosigkeit scheint das neue Markenzeichen der deutschen Politik zu sein.

    Gepaart mit einer grünen Lust an der Deindustrialisierung,
    die letztlich in den ökonomischen Niedergang mündet.“



  10. #10

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    Zitat Zitat von hein Beitrag anzeigen
    Nur ohne Gewinn, da hat keiner ein Interesse
    Darum geht es ja auch (erstmal) gar nicht.
    Diese "50 Verkäufe Regel" gibt es halt und dann schaut das FA halt mal genauer hin, vor allem wenn die von jemand anderem den Tipp bekommen. Selbst wenn man keine Gewinne erwirtschaftet hat, es ist ja dennoch erstmal mit Arbeit verbunden und somit lästig sich dann da zu rechtfertigen.

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