Verwechselt bitte nicht befriedet und Jagdruhe.
Hier ruht die Jagd vor Schulen, Kirchen, auf Friedhöfen u.ä. (Dort bedarf es einer Sondergenehmigung)
Auf befriedetem Gebiet darf sehr wohl gejagt werden, wenn der Grundstückseigentümer, die Lage, die Umgebung (Gellergefahr etc.) es zulässt.
Willi
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