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Thema: Mixe und Weiterzucht von Hybriden - Rechtliches

  1. #11
    Moderator Avatar von Kleinfastenrather
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    Hi,
    hast du mal was zum nachlesen zum Thema? Also das man gesetzlich nicht mit Hybriden weiterziehen darf? Nicht das ich dir nicht glaube aber es würde mich mal interessieren.

    Patente auf Pflanzen und Tiere sehe ich nicht positiv. Aber das ist ein anderes Thema.

    LG Thorben
    Ein schwieriges Problem hat keine einfache Lösung.

  2. #12
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    Leo: Ja, die Bio- Eier sind nicht selten zu bis zu 70 % befruchtet. Können aber auch 0- 20 % sein.
    Habe gerade 1000 Kalorien verbrannt- Pizza im Ofen vergessen...

  3. #13
    Avatar von leotrulla
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    Zitat Zitat von Kleinfastenrather Beitrag anzeigen
    Patente auf Pflanzen und Tiere sehe ich nicht positiv. Aber das ist ein anderes Thema.
    .....das kann auch niemand positiv sehn, es sei denn, er profitiert davon. Zu dem Thema habe ich keine spezielle Literatur, hier und da mal ein Bericht auf arte, ZDF Info, im Spiegel oder der Süddeutschen.

    Gruß

    Thomas
    VG, Thomas
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    ....ach bitte, könnten wir nicht jetzt schon zu dem Kapitel übergehen, in welchem sich der Diktator in seinem Bunker erschießt?

  4. #14
    Avatar von mm66
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    Hab was für dich gefunden Andreas:

    Aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lohmann Tierzucht (LTZ):
    7.4 Im Falle der Verbindung oder Vermischung der Kaufsache mit einer Sache des Kunden oder eines Dritten erwirbt LTZ anstelle des Kunden das anteilige Miteigentum an der neuen Sache. (…)
    Verstehe ich so, dass deine Hybridnachzuchten gar nicht ganz dir gehören …
    7.7 Bis zu einer ordnungsgemäßen Verwertung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware oder der durch Verbindung, Vermischung, Be- oder Verarbeitung entstandenen neuen Sache hat der Kunde diese räumlich getrennt von anderen Sachen aufzubewahren. (…)
    Räumlich getrennt? Halt dich ran Andreas!
    9.1 Der Kunde verwendet die Elterntiere (und die aus den Bruteiern erzeugten Elterntiere) nur zu Vermehrungszwecken, d. h. für die Produktion kommerzieller Legehennen. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die gelieferten Elterntiere (und die aus den Bruteiern erzeugten Elterntiere) für andere Zwecke, insbesondere für Zwecke der Züchtung oder in Selektionsprozessen, zu verwenden. Der Kunde verpflichtet sich, die Elterntiere bzw. Elterntierbruteier nicht an Dritte zu veräußern oder sonst weiterzugeben, insbesondere nicht an Zuchtunternehmen oder mit einem Zuchtunternehmen verbundenen Unternehmen. Der Kunde ist nur berechtigt, die Elterntiere bzw. Elterntierbruteier an berechtigte Schlachtunternehmen oder zur Verwendung zu Vermehrungszwecken zu veräußern oder weiterzugeben.
    10.5 Der Kunde ist verpflichtet, im Falle des Weiterverkaufs der Großelterntiere (Großelterntierbruteier), insbesondere im Fall des Weiterverkaufs an Schlachtunternehmen oder Vermehrungsunternehmen, vor der Weitergabe an den Erwerber, mit diesem zu vereinbaren, dass die Verpflichtungen aus 10.1 bis 10.3 vom Erwerber eingehalten und im Falle der Weitergabe vom weiteren Erwerber eingehalten werden. Im Rahmen seiner vertraglichen Beziehung hat der Kunde sicherzustellen, dass diese Verpflichtungen vom Erwerber für jeden Fall der Weitergabe vom nächsten Erwerber eingehalten werden.
    In Folge daraus, nach drei Hühnergenerationen, der Supermarkt soll dafür sorgen, dass du damit nicht züchtest? Oha!

    Quelle der Zitate:
    https://www.ltz.de/de/general-business-terms.php


    Aber ich glaube, wir schweifen hier zu sehr ab, es geht ja darum Neulingen zu helfen Hybriden zu erkennen. Hybridennachzucht und die Erlaubnis dazu wäre ein Thema für einen eigenen Faden.


    Da ich keine Hybriden habe, kann ich leider auch keine Vergleichsfotos einstellen. Wenn also jemand ein Foto einer "braunen" Grünlegerin hat, so stelle ich gerne das Pendant mit Foto dazu ein und erkläre die Unterschiede gern an den Fotos.


  5. #15

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    @mm66
    Ich bin zwar kein Jurist, aber ich wage zu bezweifeln das deren AGB in Deutschland, vor einem Gericht, wirklich durchkommen würden.
    Wenn ich etwas kaufe, dann ist es meins und dann kann ich damit machen was ich will. Selbst diese Schutzverträge manches Tierheime/Tierschutzorgas wurden ja schon gekippt weil die sich weiterhin als Eigentümer eingestuft hatten...

  6. #16
    Avatar von leotrulla
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    Zitat Zitat von Kamikaze2001 Beitrag anzeigen
    @mm66
    Ich bin zwar kein Jurist, aber ich wage zu bezweifeln das deren AGB in Deutschland, vor einem Gericht, wirklich durchkommen würden.
    ....ich fürchte, Da wagst Du zu viel. Es geht nicht um AGB, es geht um Eigentumsverhältnisse unnd Nutzungsrechte. Und Lohmann ist der Patente und somit der Rechteinhaber, ergo macht dieser die Regeln, wer, wie und zu welchen Bedingungen mit dessen Eigentum, Teileigentum (Fall der Vermischung) umgehen darf.

    Dein Vergleich mit dem Tierheim trifft hier in der Sache nicht zu.

    Ersetze den Begriff Lohmannhenne doch einfach durch beliebigen Produktnamen der Fa. Microsoft und spiel' das Ganze nochmals durch.

    Gruß

    Thomas
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    ....ach bitte, könnten wir nicht jetzt schon zu dem Kapitel übergehen, in welchem sich der Diktator in seinem Bunker erschießt?

  7. #17
    Avatar von mm66
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    @ Kamikaze2001

    Wie das rechtlich abgesichert ist, weiß ich nicht, interessiert mich auch nicht, da ich keine Nachzuchten aus Hybriden machen will. Auch das große Lohmanngeheimnis, wie die Zucht der patentierten Tiere abläuft, darf LTZ meinetwegen gerne für sich behalten.
    Auch wie derjenige, der dagegen verstößt, geahndet wird Anhang 215247, kann ich dir nicht verraten und auch das interessiert mich persönlich nicht. Aber wie wäre es, wenn ihr dazu einen Faden aufmacht? Wenn ihr euch gerne darüber austauschen wollt, warum nicht?
    Es gibt bestimmt noch mehr Halter von Rewes und Edekas, ist ja nichts Neues hier im Forum. Das Bebrüten von Supermarkteiern ist wohl stark in Mode gekommen.
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  8. #18

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    Zitat Zitat von leotrulla Beitrag anzeigen
    ....ich fürchte, Da wagst Du zu viel. Es geht nicht um AGB, es geht um Eigentumsverhältnisse unnd Nutzungsrechte.
    Gut, dann war das Tierheim vielleicht nicht das richtige Beispiel. Aber dein Microsoft auch nicht imho. Eine Software gibt es immer nur als (Nutzung-)Lizenz, man erwirbt durch den Kauf kein Eigentum.
    Wenn ich aber ein Tier, ein Auto oder sonstwas kaufe, dafür sorgen muss, mich ggf. finanziell damit in ein Wagnis wage, dann kann eine Firma nicht einfach sagen "is aber meins".
    Wenn Lohmann meint der Eiegntümer zu sein, dann könnte man denen ja auch die Tierarzt- und Futterrechnungen schicken.

    Wie gesagt, bin kein Jurist. Aber ich geb das gern mal zu meinem Vermieter hoch, der ist nämlich einer.

  9. #19
    Avatar von Dyshof-Jo
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    Zu der Lohmann Sache: Es ist klar dass sie solche Vereinbarungen formulieren. Müssen sie! Die Durchsetzung im privaten Bereich ist komplett unmöglich. Allerdings frage ich mich was sie machen würden wenn Chinesen genau das kommerziell durchführen würden....
    Kaffeehuhn: Ich glaub nicht dass es hier um Hybridhasserei geht. Die Hybriden haben indisputable gewisse Vorteile. Wer Hybriden hat oder haben will wird hier nicht gemobt, denke ich. Aber es geht darum, das Neulinge oder eher naive Mitmenschen, die eigentlich Rassehühner wollen, nicht auf die verwerflichen Strategien der Hühnervermehrer reinfallen.
    Die da wären: Erfinden von Namen für Hybriden die fast so tönen wie das Orginal: Maran+ statt Marans, oder sogar den original Rassenamen für den Hybriden brauchen, wie Leghorn oder Italiener.
    Oder man erfindet einen neuen Namen der eine Rasse sugeriert wie Königsberger.
    Es gibt Leute die wollen keine Hybriden sondern Hühner die länger legen, vielleicht eine Zwienutzung haben und einfach schöner sind. Um das geht es in diesem thread, um solche Leute zu unterstützen.
    Liebe Grüsse, Jo - Dyshof TV auf YT

  10. #20
    Avatar von melachi
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    4....
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    Zitat Zitat von mm66 Beitrag anzeigen
    Hab was für dich gefunden Andreas:

    Aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lohmann Tierzucht (LTZ):
    Verstehe ich so, dass deine Hybridnachzuchten gar nicht ganz dir gehören …



    Räumlich getrennt? Halt dich ran Andreas!





    In Folge daraus, nach drei Hühnergenerationen, der Supermarkt soll dafür sorgen, dass du damit nicht züchtest? Oha!

    Quelle der Zitate:
    https://www.ltz.de/de/general-business-terms.php


    Aber ich glaube, wir schweifen hier zu sehr ab, es geht ja darum Neulingen zu helfen Hybriden zu erkennen. Hybridennachzucht und die Erlaubnis dazu wäre ein Thema für einen eigenen Faden.


    Da ich keine Hybriden habe, kann ich leider auch keine Vergleichsfotos einstellen. Wenn also jemand ein Foto einer "braunen" Grünlegerin hat, so stelle ich gerne das Pendant mit Foto dazu ein und erkläre die Unterschiede gern an den Fotos.

    bei den Texten gehts aber anscheinend nur um die Eltern- und Großelterntiere, d.h. die Inzuchtlinien, aus denen dann die Hybriden für Mast und Eier erst entstehen. Da kann ich mir lebhaft vorstellen, das die Patentinhaber sehr zickig werden, wenn mit diesen Tieren von Dritten Zucht und Selektion betrieben wird. Die Hybriden selber spalten dagegen auf, wenn man sie vermehrt, und da man in der Regel keine Hähne zu den Hennen bekommen kann, kommt da eh nichts mehr raus, was Lohmann oder sonst jemand als Gelddruckmaschine dienen könnte.

    Wenn du die Hybriden erwirbst, macht schließlich niemand mit dir einen Vertrag, der dich verpflichtet, sie nur in Herden ohne Hahn laufen zu lassen. Diese Verträge gelten für die, die die Hybriden erzeugen und dafür von Lohmann Elternlinien erwerben. Ich kann mir auch nicht vorstellen, das Lohmann bei irgendeinem deutschen Gericht die Küken von Hobbyhaltern zugesprochen bekommt, nur weil die Königsbergerhenne ein Techtelmechtel mit dem Brahmahahn hatte, dem Buschhuhn die Eier ins Nest gemogelt hat und diese die Chose dann ausgebrütet hat

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