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Thema: *Anfängerfrage * Größe des Auslaufs

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  1. #1
    verhaltensoriginell Avatar von Rackelhuhn
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    @ Galla
    Bitte beleg das mal (für Brandenburg) mit Rechtsvorschriften. Aber ich gebe Dir insofern recht, dass man seine Rechte notfalls anwaltlich verteidigen muss.

    https://www.potsdam-mittelmark.de/fi...ierhalters.pdf

    Anmeldung beim Fachdienst Veterinärwesen des Landkreises sowie
    Anmeldung bei der Tierseuchenkasse

    Allgemeine Informationen:
    https://bauernhahn.de/rechtsfragen

    Viele Grüße
    Einfach war ich nie.

  2. #2
    Avatar von Galla
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    Es gibt zur Hühnerhaltung in Wohngebieten keine Rechtsvorschriften.
    (Wohl aber Verordnungen aufgrund der BauNvO auf kommunaler Ebene.)

    Deswegen wird auch so fleissig gestritten.

    Was es gibt: Vorschriften zur Emission, ortsüblichen Haltung, Nachbarschaftsschutz und Duldungspflicht.

    Zentrale Vorschrift: §§ 14 f. BauNVO.


    Die Anmeldung ist klar - je nach Bundesland muss auch bei der Tierseuchenkasse eine Meldung erfolgen.


    Bauernhahn.de ist rechtlicher Mist - Schenkelklopfer für jeden Anwalt.
    Geändert von Galla (16.01.2019 um 22:32 Uhr)
    Meine Tastatur kann Grammatik, Orthographie und Interpunktion.

  3. #3
    (geschmacklos) Avatar von Kamillentee
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    Immer wieder taucht diese Seite von "Bauernhahn" auf ... es ist schlicht falsch was dort steht!

    Jede Gemeinde oder Stadt kann selbst festlegen, ob man in ihren Wohngebieten Hühner/Geflügel/Nutztiere überhaupt halten darf.
    Futter macht Freunde.

  4. #4
    verhaltensoriginell Avatar von Rackelhuhn
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    Zitat Zitat von Galla Beitrag anzeigen
    Es gibt zur Hühnerhaltung in Wohngebieten keine Rechtsvorschriften.
    (Wohl aber Verordnungen aufgrund der BauNvO auf kommunaler Ebene.)
    Fehlende Vorschiften können der Haltung per se nicht widersprechen.
    Kommunal kann es Einschränkungen geben. (Hier nicht.)

    Zitat Zitat von Kamillentee Beitrag anzeigen
    Jede Gemeinde oder Stadt kann selbst festlegen, ob man in ihren Wohngebieten Hühner/Geflügel/Nutztiere überhaupt halten darf.
    Sage ich ja:
    Zitat Zitat von Rackelhuhn Beitrag anzeigen
    Wer einen Bebauungsplan hat sollte da mal reingucken, ob Verbote drin stehen.
    Kann (s.o.), muss aber nicht. (Hier nicht.)

    Und auch die Kommunen müssen sich an Vorschriften halten.

    Ich habe hier den Eindruck, dass viele die Möglichkeiten der Hühnerhaltung im eigenen Garten unterschätzen und die Hürden als zu hoch ansehen. Aber das führt zu weit vom Thema weg und daher steige ich hier aus.

    Viele Grüße
    Einfach war ich nie.

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