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Thema: Nebengewerbe

  1. #1

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    Nebengewerbe

    hallo, wann muss ich eigentlich ein nebengewegbe oder gewerbeschein anmelden. hab ca 40 gänse inkl. enten die ich ausbrühte und groß fütter, und dann als weihnachtsgans verkaufe. kann mich da jemand bitte drüber aufklären. danke mirko

  2. #2

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    Eigentlich ab dem ersten Verkauf. Und wenn du keine lebenden Tiere, sondern geschlachtete verkaufen willst, benötigst du entsprechende Befähigungsnachweise und ein Schlachthaus, welches alle derzeitigen Veterinär und Lebensmittelgesetze entspricht. Da wird es bei der geplanten Stückzahl billiger, wenn du die Gänse verschenkst.

    Gib sie nur an "Verwannte" ab, und bedanke dich für eine Spende in die Futterkasse, wenn du verstehst was ich meine.

    Eigentlich dürftest du die aber auch nur lebend verschenken, weil schlachten ohne Einhaltung der oben genannten Vorschriften nur für den Eigenbedarf zulässig ist.
    Ganz heißes Thema.

    Gruß Jürgen

  3. #3

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    ok, schlachten lasse ich sie ja, verkaufe sie dann nur zu hause.ich dachte das ich erst ab ner bestimmten gewinnsumme was anmelden muss.

  4. #4

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    Du kannst aber bestimmt nicht nachweisen, das die die vorgeschriebene Kühlkette einhalten kannst. Du benötigst für das Abholen vom Schlachter einen Kühltransporter. Nur eine Styroporkiste reicht da nicht. Und das Vet.Amt und die Lebensmittelkontrolle verstehen bei Salmonellenverdacht und/oder Kühlkette mit Geflügel keinen Spaß.
    Hier wurde so ein Thema schon mal behandelt.
    Ab welchem Umsatz du Gewerbe anmelden mußt kannst du tel. bei deinem Finanzamt abfragen, bzw dich mal an einen Steuerberater wenden. Steuerlich sehe ich da die geringsten Probleme. Lebenmittelrechtlich wird das viel schlimmen.

    siehe auch hier:
    https://www.huehner-info.de/forum/sh...hner+verkaufen

    Gruß Jürgen

  5. #5
    Avatar von LittleSwan
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    Hast du denn die Abnehmer schon?
    (Frage ist ganz ernst gemeint.)

    Nebengewerbe zieht eine Menge an Bürokratie nach sich, ggf. auch Kosten. Inkl. insbesondere das Finanzamt. Und natürlich das Vet.-Amt. Aus dem Ding kommst du nicht so ohne weiteres wieder raus.
    Fang klein an. Quasi für den Familien- und Eigenbedarf. Sammle deine Erfahrungen. Dann kannst du dich bzgl. der Bürokratie schlau machen. Und immer noch entsprechend schlau machen.
    Vor einer Schlachtgenehmigung (und ich meine nicht nur den Befähigungsnachweis) kommen erst noch etliches an Kosten auf dich zu. Hast du - mal ab von den räumlichen Gegebenheiten - den finanziellen Rahmen, das vorzustrecken?

  6. #6
    Avatar von LittleSwan
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    und für jedes Gewerbe, auch Nebengewerbe gilt wohl als erstes ... mache eine Kosten-Nutzen-Rechnung!

  7. #7

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    ich mach das ja schon ne weile, nur hat mir jemand gesagt das ich das mit dem gewerbeschein machen muss.... von diesem jahr sind sie ja weg, auser meine 6 alten.
    ich wills ja nicht machen, weiß nicht ob ich es machen muss.... nicht das ich mal ein ding drann bekomme.danke

  8. #8
    Moderator Avatar von sil
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    Geh doch zuallererst mal zu deinem zuständigen Gemeindeamt und informiere dich dort.
    Lies dich auch mal z.B. da durch:
    http://www.gewerbe-anmelden.net/
    Was dir irgendjemand mal gesagt hat, kann Blödsinn sein oder auch nicht, und so auf die Entfernung irgendwas genaues zu raten zu genau deinem Fall, ist schwer bis unmöglich.

    Ich kann mir zwar nicht vorstellen, daß bei 40 Gänsen/Enten pro Jahr die Notwendigkeit für eine Gewerbeanmeldung gegeben ist, aber wie gesagt: Verbindliche Auskunft bekommst Du beim dafür zuständigen Amt.
    Was @ alter mann geschrieben hat, würde ich auch nicht einfach abtun mit "Schlachen lasse ich ja woanders". Da kannst Du tatsächlich weit größere Schwierigkeiten bekommen als nur wegen einem fehlenden Gewerbeschein.
    "alles zuwider dem Menschen. auf den Äckern wächst das Gras und auf den Wiesen steht nichts." (sagte ein alter Bauer mal)

  9. #9

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    Ich verstehe deine Überlegungen, deswegen esse ich alle meine Gänse selber, so kann mich keiner ansch......

    Steuerlich solltest du eine Beratung vom Finanzamt (die machen sowas) oder vom Steuerberater holen.
    Evt reicht es ja schon, wenn du den Erlöß in der Einkommenssteuererklärung mit angibst. Abschreibungen gehen dann aber nicht, und ob du Kosten gewinnmindernd ansetzten kannst weiß ich nicht.

    Aber es kommt halt unweigerlich dazu, das du dann ein Lebensmittelproduzent bist.

    Das zieht zwangsläufig eine unendliche Kette von Auflagen und Bestimmungen nach. Is halt so.

    Mann kann diese Bestimmungen richtig oder falsch finden. Aber wenn Leute an schlecht oder falsch verarbeiteten Lebensmitteln erkranken ist das Geschrei auch groß.

    Da der Gesetzgeber aber nicht jeden Rentner mit Hühnern zur Selbstversorgung mit "Wiesenhof" oder "Aldi" gleichsetzen kann und will, werden halt diese strengen Grenzen (mit Recht) gezogen.

    Selbstversorgung keine Probleme. Produktion und Handel viele Auflagen.

    Wenn du alles richtig machen willst, und dabei nicht draufzahlen willst, kommst du nach entsprechender Kostenanalyse zwangsläufig in eine Größe mit vielen hundert Tieren, wofür aber auch der Platz und die Möglichkeiten vorhanden sein muß. Das ist dann eine Endlosschraube.
    Bestes Beispiel ist ja die Tatsache, das nur noch ganz wenige Fleischereien in D selber schlachten.
    Warum wohl, weil die Kosten um alle Auflagen zu erfüllen das Ganze automatisch unrentabel machen.

    Gruß Jürgen

  10. #10

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    ok danke

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