Ich bin da vorsichtig mit einer eindeutigen Aussage.
Es gibt sehr viele Internetweisheiten zu der rechtskonformen Hühneranzahl - die Wahrheit ist: Es gibt keine gesetzlichen Angaben.
Das heißt, da werden fleißig Urteile online gesucht und gefunden, aber die sind nicht rechtsverbindlich.
Was bei Nachbar Fritz gilt, muss noch lange nicht für Hans gelten.
Ausschlaggebend ist die ortsübliche Nutzung und ob eine Beeinträchtigung wesentlich ist.
Und das entscheidet entweder der Flächennutzungsplan der Gemeinde oder ultimativ die Richter.
Und da liegt auch die Crux: Ohne konkrete gesetzliche Vorgaben ("ein Hahn und zwanzig Hennen pro Wohnhaus" o.ä.)
kann man streiten und auslegen bis das Geld weg ist und die Nerven blank liegen.
Was man aber sagen kann: Der Maßstab für eine Beeinträchtigung liegt in einem Misch- oder Dorfgebiet höher als in einem Wohngebiet.
PS: Ich bevorzuge Hähne gegenüber Kinder......
Lesezeichen