Die EU-VO besagt, dass GVO-deklariertes Futter eine GVO-Zulassung haben MUSS.
Wenn also Futter GVO deklariert wird, obwohl es keine Zulassung hat, ist die Deklaration rechtswidrig.
Eine nette Email mit dem Hinweis, dass sich die EU-Kommission sich dafür interessieren könnte, wirkt Wunder ...