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Thema: Hilfe nach Hundeangriff

  1. #31
    Avatar von LadyDzuranya
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    Schmerzmittel hat er bisher keins bekommen. Sollte er? Habe noch Metacam 0,5mg/ml hier. Wenn ja, wie viel und wie lange?

  2. #32
    Avatar von Galla
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    Würde ich je nach Zustand der Befindlichkeit geben......zumindest heute und morgen.
    Geändert von Galla (15.12.2018 um 23:53 Uhr)

  3. #33
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    Ohne jetzt alles gelesen zu haben: Du hast ebenso eine Aufsichts- und Kontrollpflicht für Deine Hühner wie auch die Hundebesitzerin für ihre Hunde. Sie darf ihre Hunde (eigentlich) nicht frei laufen lassen, und Du Deine Hühner außerhalb Deines Grundstücks (eigentlich) auch nicht.

    Weil 's öffentliches bzw. Gemeindeland ist und man da keine Einverständnis eines Nachbarn einholen kann, dass die Hühnies auch da laufen dürfen, geht die Sache leider voll auf Deine Kappe, das ist das Risiko, wenn man seine Tiere in einer quasi Grauzone laufen lässt. Wenn sie Dich anzeigen will, weil Du Deine Hühner da hast laufen lassen, hast Du genau dasselbe Recht sie anzuzeigen, weil sie ihre Hunde widerrechtlich frei laufen ließ. Kannst sie ja mal auf den Sachverhalt hinweisen und fragen, ob es ihr das wert ist...

    Wäre die Sache auf Deinem Grundstück passiert, wäre das Recht klar auf Deiner Seite. So ist es weder auf Deiner noch auf der Seite der Hundebesitzerin, ihr habt beide keinerlei Handhabe, weil ihr beide die Sache recht frei ausgelegt habt, um es mal so zu sagen. Ich kann niemanden dafür belangen, wenn dessen Tiere meinen Tieren außerhalb meines Wirkungsbereichs (= mein Grundstück) was tun.

    So war es damals auch mein Pech, als aller Wahrscheinlichkeit nach ein Nachbarskater eine meiner Junghennen erlegte. Die Hühner durften da zwar laufen, aber sie waren außerhalb meiner Kontrolle, auch wenn das keine 1,5 m waren. Völlig anders sieht es aus, wenn selbige Katze (als Beispiel) auf meinem Grund den Hühnern an die Gurgel will.
    Weil entgegen aller Wünsche, Verstehensweisen und anderer Traumtänzereien Katzenhalter ganz genau so wie alle anderen Tierhalter dazu verpflichtet sind, ihre Tiere jederzeit unter ihrer Kontrolle zu behalten, ist es dann mein absolutes Recht, der Katze in den Allerwertesten zu treten, wenn sie auf meinem Grund an meine Tiere will. Außerhalb ist das was anderes, wenn auch direkt hinter dem Zaun- wenn ich das nicht will, muss ich sehen, dass meine Tiere da bleiben, wo sie hingehören. Nämlich auf meinem Grund. Darum hat weder sie noch Du eine Handhabe .
    Geändert von Okina75 (16.12.2018 um 00:45 Uhr)
    Habe gerade 1000 Kalorien verbrannt- Pizza im Ofen vergessen...

  4. #34
    Avatar von Galla
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    Hüstel, hüstel......Okina.


    Was hat Schadensersatz mit Risikoverwirklichung zu tun?


    Auch kann die gute Frau niemanden wegen der Benutzung des Grundstücks anzeigen: Sie ist als Nichteigentümerin nicht klagebefugt.

    Und meines Wissens gibt es keine Vorschrift, die Hühner den Freilauf verbietet. Wo sie laufen, ist eine andere Sache.

    Lasst mal die ganzen Eigentumsverhältnisse weg; es geht hier um die Pflichtverletzung der Hundehalterin. Hunde dürfen fremdes Eigentum nicht beschädigen.
    Die TE hat sich auch nicht besonders risikofreudig mit ihren Hühnern verhalten.

    Die Hühner liefen frei - das ist an sich kein lebensunvernünftiges Risiko.


    Dass die da u.U. nicht laufen durften, hat nichts damit zu tun. Da kann die Genossenschaft sie auf Unterlassung des Verhaltens verklagen bzw. wegen Landfriedensbruch, aber das hat mit der Hundehalterin nichts zu tun.



    Drehen wir die Sache doch etwas um: Kleinkind spielt auf dem Grundstück der Genossenschaft, Hunde beissen das Kind.

    Käme da irgendwer auf die Idee, zu sagen, dass sich hier ein selbst geschaffenes Risiko verwirklicht hat und das Kind Mitschuld und Pech hatte.....Und sogar froh sein kann, nicht noch selber/Eltern angezeigt zu werden?




    Es handelt sich hier um Äpfel und Birnen: Das unbefugte Betreten eines fremden Grundstücks und die Beissattacke.


    Die Genossenschaft kann die Haftung für Schäden auf ihrem Grundstück und durch dasselbige ablehnen/mindern.

    Die Hundehalterin muss für ihre Tiere aber voll haften.

  5. #35
    Avatar von Galla
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    Ich weiß, so ganz kindlich betrachtet, möchte man sagen:

    Wenn Du dich falsch verhalten hast, darfst Du dich nicht über Konsequenzen beklagen.



    Rechtlich betrachtet hat das eine Fehlverhalten (Betreten des Grundstücks) aber nichts mit der Attacke zu tun.

    Das Fehlverhalten war auch nicht ursächlich für die Attacke (Weil die Hühner da liefen, bissen die Hunde zu.)


    Es ist eher so: Weil die Halterin ihre Hunde rechtswidrig frei laufen ließ, konnte sich das Risiko von freilaufenden Jagdhunden in Form eines Angriffs auf fremdes Eigentum realisieren.i



    Als Tierhalter haftet man für das Verhalten seiner Tiere.

    Die Hühner haben hier keine Schäden verursacht; die Pudel schon.
    Geändert von Galla (16.12.2018 um 01:05 Uhr)

  6. #36
    Moderator Avatar von zfranky
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    Zitat Zitat von Okina75 Beitrag anzeigen
    Darum hat weder sie noch Du eine Handhabe .
    Das seh ich anders. Von Hunden geht eine besondere Gefahr aus. Deswegen gelten für Hunde auch entsprechende Verordnungen und Gesetze. Für diese Gefahr haftet der der Hundehalter im Rahmen der Gefährdungshaftung. Ein Verstoß gegen das Landeshundegesetz dürfte ebenfalls vorliegen. Das dürfte im Rahmen des Zivilrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts durchaus justiziabel sein. Hunderudel dürfen eben nicht überall frei rumlaufen und andere Tiere hetzen und töten.
    Hier eine kurze Erläuterung:
    https://www.anwalt.de/rechtstipps/wi...de_082543.html

    Und das gilt nicht nur für Jagd-Wild, sondern auch für Haustiere, selbst wenn diese im Zweifelsfall entlaufen sind.

    Es gibt eben in NRW kein Landeskatzengesetz mit explizit gefährlichen Katzen..das ist der Unterschied zur Katze.

    Liebe Grüße

    Frank

  7. #37
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    Auch kann die gute Frau niemanden wegen der Benutzung des Grundstücks anzeigen: Sie ist als Nichteigentümerin nicht klagebefugt.
    Ebenso wie die Hühnerhalterin, da der Übergriff nicht auf ihrem Grundstück statt fand .

    es geht hier um die Pflichtverletzung der Hundehalterin. Hunde dürfen fremdes Eigentum nicht beschädigen.
    Die TE hat sich auch nicht besonders risikofreudig mit ihren Hühnern verhalten.
    Ebenso um die der Hühnerhalterin. Auch Hühner dürfen fremdes Eigentum nicht beschädigen, wenn auch in dem Fall nicht die Hunde, aber das renaturierte Fremd- Land. Die Eigentümer könnten auch argumentieren, die Hühner stören die Renaturierung der Bodenvegetation und die Wiederbesiedlung mit standorttypischem Kleinleben...
    Nicht besonders risikofreudig?
    Die Tiere liefen außerhalb des eigenen Grundstückes, somit nimmt man jegliche Schäden in Kauf. Da reicht es auch nicht zu glauben "Passiert schon nix, weil ist ja noch nie was passiert". Hier branden zwei wahrscheinlich alte "Gewohnheitsrechte" aneinander, wobei beide genau dieselbe Handhabe haben- nämlich gar keine.

    Die Hühner liefen frei - das ist an sich kein lebensunvernünftiges Risiko.
    Dass die Hühner frei liefen, natürlich nicht. Aber WO sie frei liefen.

    Dass die da u.U. nicht laufen durften, hat nichts damit zu tun.
    Na, aber wie!
    Ist nun mal so, dass man Schäden billigend in Kauf nimmt, wenn man seine Tiere außerhalb seines Einflussbereiches laufen lässt. Außerhalb, auf nicht meinem Grund, habe ich gar keine Handhabe, wenn das unerlaubt geschah, so einfach ist das. Die Hühner liefen (höchstwahrscheinlich) unerlaubt außerhalb des eigenen Geländes frei, die Hunde liefen (höchstwahrscheinlich) ebenso unerlaubt frei, und somit ist das eine nicht besser als das andere, bzw. hat keine der beiden Damen eine Handhabe gegen die andere.

    Es sei denn, sowohl Hühner als auch Hunde durften da frei laufen. Dann ist es aber immer noch eigenes Risiko, seine Hühner dennoch dort laufen zu lassen, weil Hunde auch nur das sind, was sie sind- Raubtiere. Dazu oftmals völlig falsch verstanden und gehalten und daher triebgestaut, zumal gerade Pudel auch eigentlich Jagdhunde und nicht damit ausgelastet sind, kunstvoll zurecht geschoren über irgendwelche Ausstellungen zu stelzen und ansonsten eher die verzärtelte und verhätschelte Karikatur eines Hundes zu sein.

    Und Kinder und Hühner sind doch ein ganz klein bisschen sehr verschiedene Angelegenheiten. Klar dürfen die Hunde weder Hühner noch Kind beißen, egal wo. Aber wenn das außerhalb des eigenen Einflussbereiches geschieht, dann ist da eine gewisse Billigung im Spiel. Ich kann nicht etwas für mich in Anspruch nehmen, was einem anderen vollkommen verwehrt bleiben muss.
    Das Verhalten der Hundebesitzerin ist klar sch...ße, und das umso mehr, weil sie wahrscheinlich sehr gut weiß, dass ihre Hunde da auch nicht frei laufen dürfen. Nach dem alten Prinzip "Wer die Klappe am weitesten aufreißt, hat recht" aber, glaubt sie wohl, ungeschoren aus der Sache raus zu kommen...

    Dem ist nicht so, aber da die Hühner da auch "schwarz" frei liefen, ist es einfach für beide dumm gelaufen. Da hilft nur, ebenso groß gegen zu tönen und mal zu sehen, ob sie es auf eine Anzeige ankommen lassen will, da ihre Hunde auch unerlaubt frei liefen und sie daher Schaden an und durch ihre Hunde ebenso billigend in Kauf nahm.

    Wenn Du da juristisch einwandfrei und unwiderlegbar bewandert bist ok, aber wenn nicht, ist das ebenso meine laienhafte Sichtweise der Dinge wie Deine.

    PS: Ob Katze oder Hund ist doch völlig egal. Fakt ist, die Hühner liefen außerhalb des eigenen Geländes frei, und damit nimmt man Gefahren in Kauf. Sagt mir, dass das juristisch anders ist, und ich halte die Klappe!
    Geändert von Okina75 (16.12.2018 um 01:26 Uhr)
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  8. #38
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    PPS: Auch wenn keine Katze, sondern ein Hund meine Henne gerissen hätte, dann wäre es niemanden anderes als MEIN Pech gewesen, da ich meine Hühner außerhalb meines Grundstücks laufen ließ, ob nun unerlaubt oder nicht. Weder Hund noch Huhn dürfen auf fremdem Grund schalten und walten, da gibt auch eine Erlaubnis des Grundbesitzers keine rechtliche Handhabe, und geht ein Hund whatever außerhalb an meine Tiere, habe ich das durch die Entlassung aus meinem unmittelbaren Kontroll- und Einflussbereich in Kauf genommen.
    Geht er/sie/es hingegen auf meinem Grund an meine Tiere, kann ich dagegen mit dem Recht auf meiner Seite alles mögliche veranlassen (Anzeige, Klage whatever). Ebenso wie der Hundebesitzer mich belangen könnte, wenn meine Hühner auf seinem Grund seine Rabatten zerkratzen. Auch wenn landesrechtlich gedeckelt ist, dass bestimmte Hunde Leinenpflicht haben, entbindet das mich doch nicht von meinen Pflichten als Tierhalter...
    Was denn, wenn es nun keine Königspudel, sondern Dackel gewesen wären? Die fallen nicht unter die 20/ 40 Regel...

    Klar verstehe ich, dass man sich auf die Seite der Hühnerhalter schlägt, aber Ansprüche anzumelden hat hier keiner der beiden, weil es weder auf des einen noch des anderen Grund und Boden stattfand. Dröselt mir das juristisch auf, wie gesagt, dann bin ich ruhig, solange bleibe ich aber auf meinem Standpunkt, dass beide Schuld und keine Ansprüche haben. Weder die TE auf Schadenersatz für die Hühner, noch die Hundehalterin auf was auch immer für ihren getretenen Pudel...
    Habe gerade 1000 Kalorien verbrannt- Pizza im Ofen vergessen...

  9. #39
    Avatar von Pudding
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    Mir tun die Hühner/Hahn leid, hoffe die restlichen werden nun besser gesichert sodass sowas nicht mehr passieren kann!
    Wer mit mir reden will, der darf nicht bloß seine eigene Meinung hören wollen.
    von Wilhelm Raabe

    Alle verrückt hier, komm Einhorn lass uns gehen....!

  10. #40
    Avatar von LadyDzuranya
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    Aber meine Tiere können doch nicht nur auf meinem Grund und Boden sicher sein? Ich kann doch auch mit meinen Hund spazieren gehen (also meinen Grund verlassen) und er darf nicht angegriffen oder verletzt werden. Ebenso könnte ich doch mit meinen Hühnern spazieren gehen. Würde ja heißen, von meinem Grund runter sind meine Tiere "zum Abschuss freigegeben". Das kann auch nicht sein.

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