die 51,- Euro ist die Entschädigung bei angeordneter Keulung, z. B. bei Vogelgrippe. Die Gerichte richten sich nach diesem Wert. Das müsste dein Anwalt eigentlich wissen und es gibt dafür paar Gerichtsentscheidungen die man heranziehen kann.
Es ist ja nicht nur das Wert des Tieres, sondern auch die anderen Kosten, wie entgangene Eier und die Mühe ein anderes zu beschaffen. Denn es fällt ja das 7,- Euro Huhn nicht so vom Himmel in deinem Garten. Ich habe aber auch schon seit vielen Jahren keine Henne mehr für 7,- Euro gesehen, eher so um die 13-15,- Euro die Hybridchen.
Was ich noch nicht ganz kapiere, warum solltet ihr deren Versicherung irgendwelche Briefe beantworten? Das was du Forderst ist nun mal so. Wenn der Versicherung den Hundehalter das nicht entschädigt, ist es sein Problem. Dein Anwalt hat sicherlich die Forderung begründet und der Hundehalter soll das gefällgt seine Versicherung selber verklickern. Was geht dich das an, was die Versichung wie betrachten und bewerten will? Ist nur wiedermal ne Masche die Opfern zu verwirren um die Zahlung zu drücken. Lass dich nicht verunsichern, du hast mit deren Versicherung und deren Messlatte nichts zu tuen. Dein Gegenüber ist der Hundehalter und nicht deren Versicherung.
Wenn ihr die Klage zurückzieht, dann müsst ihr euren Anwalt und so weiter selber bezahlen. Wenn ihr es durchzieht und euere Vorderungen recht gegeben wird, dann muss der Hundehalter auch eure Anwaltskosten zahlen.
Mann muss sich hier echt schon ein dickes Fell aneignen um Gerechtigkeit zu erfahren. Wenn ihr noch dafür Geld und Musse übrig habt, lasst es weiter laufen, wäre mein Rat.
VG
Magdalena
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