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Thema: Hilfe nach Hundeangriff

  1. #21

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    Lisa, das mit dem Hundebiss bei einem Einbrecher muss nicht so sein.
    Es gibt da schon ein tolles Urteil vom BGH, die Richter nannten es "Berufsrisiko".

  2. #22
    Moderator Avatar von zfranky
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    Zitat Zitat von KerstinU Beitrag anzeigen
    Galla, steht dann nicht Aussage gegen Aussage? Die Dame kann doch einfach abstreiten, dass es ihre Hunde waren .
    Also das ist immer so ein Irrglaube, dass wenn Aussage gegen Aussage steht, sich der Richter kein Bild machen kann. Das funktioniert nur selten, denn Richter urteilen bei sowas nach der allgemeinen Lebenserfahrung. Warum sollte Lady D. einfach anhaltslos besagte Pudelhalterin beschuldigen? Das macht wenig Sinn. Die geschädigten Hühner sind ausreichender Beweis, dass so ein Vorfall stattgefunden hat. Die Hundehalterin wohnt wohl in der Nähe und wird die Fläche auch regelmäßig zum Auslauf nutzen.
    Die Dame hat Hunde, die hier in NRW unter die 20/40er Verordnung fallen. Es besteht also Leinenpflicht außer in dafür freigegebenen Gebieten und die Tiere müßen haftpflichtversichert sein. Deswegen haftet sie mMn.
    Eine Hundehaftpflicht wird ja auch nicht teurer nach einem Schaden, deswegen kann ich so ein "sich Wegducken" nach einem Vorfall überhaupt nicht verstehen.
    Übrigens dürfen auch Wildtiere nicht gehetzt und getötet werden von Hunden. Das viele Hundehalter das für völlig normal, gar für natürlich halten, ist einem völlig verschrobenen Naturbild und der Ignoranz von Tierschutz auch für Wildtiere geschuldet. Fassungslos macht mich das jedes mal...

    Deswegen klarer Rat: Zeig sie an!

    Nun zum Hahn: Ideal wäre natürlich die Gabe von einem Antibiotikum. Wenn es ihm aber ansonsten gut geht, kann man mit 2x Auftragen von Betaisodonasalbe erst einmal anfangen. Separieren würde ich ihn nicht, erfühlt sich in der Herde wohler.

    Liebe Grüße

    Frank

  3. #23
    Neandertaler inside Avatar von talpini
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    Tach auch,

    jedEr hat das Recht, bei relevantem Fehlverhalten, den mutmaßlichen Gesetzesverletzer *vorläufig festzunehmen*. Im BGB heißt dies dann *anhalten*, bis die herbei zu rufende Polizei vor Ort ist. Diese wird dann den Sachverhalt aufzunehmen und ggf. an die Staatsanwaltschaft, in Folge einem Gericht weiterleiten. Ich habe vor Zeiten öfters so gehandelt, es hat funktioniert. Die Polizei kam, der Fall geklärt. In der Ansprache an den *Täter* sollte aber das *Keinen Widerspruch hinnehmen* wollen deutlich werden. So etwa *Du (SIe warten) wartest hier, ich rufe die Polizei!*
    In einem Fall habe ich dem Betreffenden angekündigt, dass ich ihn fotografieren würde, um ihn so wiederzuerkennen. In einem anderem Fall habe ich eine Straßenbahn, durch betätigen des Notschalters am weiterfahren gehindert!

    Angenehmen Aufenthalt auf der Erde
    talpini
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  4. #24
    Avatar von Galla
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    Die Halterin kann abstreiten, dass es ihre Pudel waren. Das muss sie aber nachweisen.


    Ihr dürft hier strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen nicht vermischen.

    Schadenersatz gehört in das Zivilrecht. Da geht es nicht unmittelbar um die Sachbeschädigung, sondern um die Pflichtverletzung. Und die liegt nun mal auf Seiten der Hundehalterin.

    Wo die Pflichtverletzung stattfand, ist für diesen Fall unerheblich. Überall in der BRD dürfen Hunde niemandem Schaden zufügen. Sonst wäre ja jeder Privatbesitz rechtsfreie Zone.

    Und die TE streiten sich hier mit der Halterin, nicht mit der Genossenschaft (Grundstückseigentümerin).

  5. #25
    Avatar von LadyDzuranya
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    Wir dürfen bleiben. Müssen nur unterschreiben, dass wir in nicht schlachten und essen wollen. Sonst dürften sie die Wunde nicht reinigen...

  6. #26
    Avatar von KerstinU
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    Zitat Zitat von zfranky Beitrag anzeigen
    Also das ist immer so ein Irrglaube, dass wenn Aussage gegen Aussage steht, sich der Richter kein Bild machen kann. Das funktioniert nur selten, denn Richter urteilen bei sowas nach der allgemeinen Lebenserfahrung. Warum sollte Lady D. einfach anhaltslos besagte Pudelhalterin beschuldigen? Das macht wenig Sinn. Die geschädigten Hühner sind ausreichender Beweis, dass so ein Vorfall stattgefunden hat. Die Hundehalterin wohnt wohl in der Nähe und wird die Fläche auch regelmäßig zum Auslauf nutzen.
    Die Dame hat Hunde, die hier in NRW unter die 20/40er Verordnung fallen. Es besteht also Leinenpflicht außer in dafür freigegebenen Gebieten und die Tiere müßen haftpflichtversichert sein. Deswegen haftet sie mMn.
    Eine Hundehaftpflicht wird ja auch nicht teurer nach einem Schaden, deswegen kann ich so ein "sich Wegducken" nach einem Vorfall überhaupt nicht verstehen.
    Übrigens dürfen auch Wildtiere nicht gehetzt und getötet werden von Hunden. Das viele Hundehalter das für völlig normal, gar für natürlich halten, ist einem völlig verschrobenen Naturbild und der Ignoranz von Tierschutz auch für Wildtiere geschuldet. Fassungslos macht mich das jedes mal...

    Deswegen klarer Rat: Zeig sie an!

    Nun zum Hahn: Ideal wäre natürlich die Gabe von einem Antibiotikum. Wenn es ihm aber ansonsten gut geht, kann man mit 2x Auftragen von Betaisodonasalbe erst einmal anfangen. Separieren würde ich ihn nicht, erfühlt sich in der Herde wohler.

    Liebe Grüße

    Frank
    Danke. Ich sehe es genauso und wollte nur wissen , wie es rechtlich geregelt ist . Danke Galla . Ich würde die auf jeden Fall anzeigen und finde so ein Verhalten unverschämt. Ich selbst hab Hunde und die laufen an der Leine , wenn die Situation es erfordert .
    LG Kerstin ( ehemalige Miss Puff )

  7. #27
    Avatar von SetsukoAi
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    Zitat Zitat von LadyDzuranya Beitrag anzeigen
    Wir dürfen bleiben. Müssen nur unterschreiben, dass wir in nicht schlachten und essen wollen. Sonst dürften sie die Wunde nicht reinigen...
    Wie ich bereits sagte, den Weg hättet ihr euch sparen können.
    Aber gut, vielleicht habe ich ja Unrecht.
    Aber solche kleinen Wunden heilen ohne Probleme bin mal gespannt was der Spaß kostet.

  8. #28
    Avatar von Galla
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    Zitat Zitat von SetsukoAi Beitrag anzeigen
    Wie ich bereits sagte, den Weg hättet ihr euch sparen können.
    Aber gut, vielleicht habe ich ja Unrecht.
    Aber solche kleinen Wunden heilen ohne Probleme bin mal gespannt was der Spaß kostet.


    Ohne Zweifel; aber mit Dokumentation eines fachkundigen Drittens ist eine Anzeige leichter.

    Die Kosten begleicht zudem -im günstigsten Fall- die Hundehalterin.

  9. #29
    Avatar von LadyDzuranya
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    Genau, darum geht es. Ich weiß ja noch nicht, was genau wie machen werden, aber so haben wir alles dokumentiert...

  10. #30
    Avatar von LadyDzuranya
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    So, 1x1,5 cm Bisswunde gereinigt und gespült und die Gegenbissverletzung auch. Auch die Feder Kanäle der großen Schwanzfedern sind gereinigt worden. Hatten kurz überlegt, ob die große Wunde getackert werden sollte, haben sie aber offen gelassen, damit es ablaufen kann und er zum lösen nicht wieder kommen muss. (werde mir wohl auch eine kaufen)
    Mit 40€ im Notdienst finde ich völlig ok!

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