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Thema: Hilfe nach Hundeangriff

  1. #11

    Registriert seit
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    Ich vermute eher nicht, dass Ihr Anspruch auf Schadenersatz habt. Durch das (unberechtigte) freie Laufenlassen tragt Ihr zumindest eine Mitschuld. Hunde dürfen zwar generell keine anderen Tiere hetzen, verletzen und/oder töten, im gegebenen Fall ist es allerdings etwas schwierig. Sowohl die tote Henne, der verletzte Hahn, als auch der getretene Hund werden rein strafmässig unter Sachbeschädigung eingeordnet. Wenn es hart auf hart kommt und die Dame ihren Hund aufgrund des Trittes für 500€ beim Tierarzt behandeln lässt, steht Eure Rechnung nur mit einem viel geringeren Betrag dagegen. Tote und verletzte Hühner gelten natürlich auch nicht als Zeugen. Inwieweit sich also ein Weiterverfolgen der Sache lohnt, sei dahingestellt. Das Verhalten der Hundebesitzerin ist natürlich völlig indiskutabel, da stimme ich zu. Zudem hätte sie das Grundstück weder betreten, noch ihre Hunde frei laufen lassen dürfen. Ihr und Eure Hühner im Gegenzug aber auch nicht.

  2. #12

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    Zitat Zitat von Magduci Beitrag anzeigen
    Hoffentlich hat die Halterin eine Versicherung, dann wird sie das weiter geben.
    Magda
    Hoffentlich hat sie KEINE - den dann geht`s an den eigenen Geldbeutel - die Lektion ist viel besser!!

  3. #13
    Avatar von Galla
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    Mit dem Hahn zum TA - auch Notdienst.
    Somit ist erstens das Tier versorgt und zweitens das Ausmaß des Schadens dokumentiert.


    Die tote Henne einfrieren.

    Restliche Hühner untersuchen; mancher Schaden stellt sich erst später heraus.



    Rechtlich: Du kannst Schadensersatz verlangen; nachweisen musst Du nur den Schaden (TA).
    Wo Deine Tiere liefen, ist belanglos.

    Die Hundehalterin kann Schadensersatz verlangen, jedoch erfolglos. Sie hat ja keinen Schaden. Die Abwehr des Hundes war verhältnismäßig
    Geändert von Galla (15.12.2018 um 19:00 Uhr)

  4. #14
    Avatar von Speedy67
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    Das ist furchtbar und tut mir leid für deine Tiere.

    Grundsätzlich ist es aber so, daß in NRW eine Leinenpflicht für Hunde besteht, die sogenannte 20/40 Regelung. ( 20 kg / 40 cm Stockmaß)
    Da fallen Königspudel definitiv drunter.
    Schau mal, ob die Gegebenheiten bei dir zutreffend waren :
    https://leinenpflicht.com/leinenpflicht-nrw/
    Viele Grüße,
    Marion

  5. #15
    Avatar von Pepsikatze
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    Zitat Zitat von LadyDzuranya Beitrag anzeigen
    Danke euch allen!
    Bisher habe ich noch nichts gemacht. Ich würde aber dann gleich Jodsalbe drauf machen. Über Nacht wird er die wohl in ruhe lassen. Wie oft sollte ich die drauf machen? Über tag wird er sie doch ehr weg fressen /putzen, oder?
    Also zunächst kein Tierarzt? Bei Verschlechterung oder Entzündung werde ich ihn sofort vorstellen.
    Sollte er separat sitzen oder kann er weiter mitlaufen?
    ...
    Ich würde ihn eine Weile separieren, damit die andern nicht an die Wunde gehen. Er selbst wird wohl gar nicht ran gehen, war jedenfalls bei meiner Henne so. Jodsalbe habe ich noch einmal am nächsten Tag nachgeschmiert, dann nicht mehr. An Tag 3 war alles verschorft, da hab ich sie dann wieder zu den anderen gelassen.
    Rettet die Erde, sie ist der einzige Planet, auf dem es Schokolade gibt!

  6. #16
    Moderator Avatar von Lisa R.
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    Die "Dame" ist schadenersatzpflichtig. Es gilt das Verursacherprinzip. Es ist egal wo sich die Hühner aufgehalten haben.
    Wenn meine Hunde in meinem Haus einen Einbrecher beißen, der dort ja nun wirklich nix verloren hat, so kommt dieser zwar vor den Kadi aber ich bin ihm schadenersatzpflichtig, da meine Hunde ihn gebissen haben.

    Beißt mein angeleinter Hund einen freilaufenden Hund, dann zahle ich den Schaden da mein Hund den Schaden verusacht hat. Ist meiner Freundin genauso passiert.

  7. #17
    Avatar von KerstinU
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    Zitat Zitat von Galla Beitrag anzeigen
    Mit dem Hahn zum TA - auch Notdienst.
    Somit ist erstens das Tier versorgt und zweitens das Ausmaß des Schadens dokumentiert.


    Die tote Henne einfrieren.

    Restliche Hühner untersuchen; mancher Schaden stellt sich erst später heraus.



    Rechtlich: Du kannst Schadensersatz verlangen; nachweisen musst Du nur den Schaden (TA).
    Wo Deine Tiere liefen, ist belanglos.

    Die Hundehalterin kann Schadensersatz verlangen, jedoch erfolglos. Sie hat ja keinen Schaden. Die Abwehr des Hundes war verhältnismäßig
    Galla, steht dann nicht Aussage gegen Aussage? Die Dame kann doch einfach abstreiten, dass es ihre Hunde waren .
    LG Kerstin ( ehemalige Miss Puff )

  8. #18

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    An deiner Stelle würde ich, auch jetzt noch, bei der Polizei anrufen und eben diese Dame anzeigen. Allein schon aus dem Grund wenn sie dich wirklich anzeigen will und du dann erst hinterher selbiges machst, dann wirkt es gern wie eine "Gegenattacke".

    Ich bin kein Richter, aber rechtlich gesehen könnte auf euch beide was zukommen. Für die Hundehalterin da sie ihre Hunde nicht im Griff hat, für deinen Mann weil er die/den Hund getreten hat. Auch wenn er da nur das Huhn verteidigen wollte würde es strafrechtlich vermutlich nicht angemessen sein einen beispielsweise 1000 Euro teuren Königspudel wegen eines 10 Euro Huhns zu töten oder zu verletzen.
    Von daher würde ich jetzt mal sagen das man vermutlich beiden eine Teilschuld gibt. Hättet ihr die Hühner nicht frei laufen lassen wäre nichts passiert. Hätte die Dame ihre Hunde nicht frei laufen lassen bzw. unter Kontrolle gehabt, dann wäre auch nichts passiert. Rennt sie jetzt zum TA und der bestätigt dem Hund Verletzungen, dann hätten auch beide einen Schaden.

  9. #19
    Avatar von SetsukoAi
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    Zitat Zitat von SalomeM Beitrag anzeigen
    Ich vermute eher nicht, dass Ihr Anspruch auf Schadenersatz habt. Durch das (unberechtigte) freie Laufenlassen tragt Ihr zumindest eine Mitschuld. Hunde dürfen zwar generell keine anderen Tiere hetzen, verletzen und/oder töten, im gegebenen Fall ist es allerdings etwas schwierig. Sowohl die tote Henne, der verletzte Hahn, als auch der getretene Hund werden rein strafmässig unter Sachbeschädigung eingeordnet. Wenn es hart auf hart kommt und die Dame ihren Hund aufgrund des Trittes für 500€ beim Tierarzt behandeln lässt, steht Eure Rechnung nur mit einem viel geringeren Betrag dagegen. Tote und verletzte Hühner gelten natürlich auch nicht als Zeugen. Inwieweit sich also ein Weiterverfolgen der Sache lohnt, sei dahingestellt. Das Verhalten der Hundebesitzerin ist natürlich völlig indiskutabel, da stimme ich zu. Zudem hätte sie das Grundstück weder betreten, noch ihre Hunde frei laufen lassen dürfen. Ihr und Eure Hühner im Gegenzug aber auch nicht.
    Da muss ich dir Recht geben.

    Wäre das auf eurem eigenen, eingezäunten Grundstück passiert wäre die Sachlage ganz klar.

    Da sich aber eure Hühner außerhalb eures Grundstückes aufgehalten haben ist es leider anders, ich denke da habt ihr nicht viele Möglichkeiten.
    Auch wenn die Frau mit ihren 3 Pudeln da nicht hätte laufen sollen, haben eure Hühner da auch nix zu suchen.



    Achso: Was sie Verletzung des Hahnes betrifft, die ist nicht so schlimm. Das heilt auch so, ohne Tierarzt wieder.

  10. #20
    Avatar von LadyDzuranya
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    Wir sind jetzt erstmal unterwegs zur Tierklinik in Recklinghausen.

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