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Thema: Hilfe nach Hundeangriff

  1. #111

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    Also an das Ordnungsamt bzw. Veterinäramt kannst den Vorfall sicherlich melden, sollte die dann auch interessieren.
    Das mit dem VDH kannst dir sparen. Bin auch lange Zeit im VDH gewesen, jetzt nur noch im SV e.V. und da interessiert ein Beißvorfall oder ähnliches nicht. Bei einem Zuchthund gibt es zwar einen Wesenstest, aber dies ist eine einmalige Sache und da wird anschließend nicht der Zuchtwert eines Hundes abgesenkt nur weil dieser ein Huhn gebissen hat.

    Denke das mit dem Anwalt wird eine gute Idee sein, so scheint man bei der Dame ja nicht weiter zu kommen.
    Aber schön das es dem Hahn wieder gut geht!

  2. #112
    Avatar von LadyDzuranya
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    Ok, danke für die Info!

  3. #113
    Avatar von LadyDzuranya
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    Hallo zusammen! Ich wollte ein kurzes Update schreiben. Nun langsam scheint sich nämlich endlich was zu tun!

    Also, nachdem eine Whatsapp-Verlauf nach nochmaliger Bitte um Klärung von der Hundepartei abgelehnt wurde, weil ich selber Schuld sei, ging ich Anfang des Jahres zum Ordnungsamt und schilderte den Fall dort. Es wurde Anzeige gestellt. Der Fall sollte geprüft werden (also die Hunde nach Gefährlichkeit) sowie ein Bußgeld wegen Freilaufenlassen der Hunde. Kurz danach Termin beim Anwalt mit Anschreiben an die Hundepartei. Als Antwort von denen wenige Wochen später, dass die Hunde angeleint waren, bis dann plötzlich und unerwartet die Hühner auf die los und so wild geflattert hatten, dass die gute Frau versehentlich alle Leinen fallen ließ. Dann habe ein Hund ganz kurz ein Huhn im Maul gehabt aber sofort wieder los gelassen. Zu mehr Verletzungen sei es nicht gekommen.
    Sehr verwirrt davon, weil ich nie darauf gekommen wäre, dass es so kommt, riefen wir zuerst beim Ordnungsamt an. Diese teilten mit, dass die Herrschaften dort waren, den Fall genauso schilderten und das ganze eingestellt wurde. Ich war verzweifelt! Das ist deutsches Recht? Ich gehe einfach zum Amt und lüge denen was vor und alles löst sich in Wohlgefallen auf?
    Nach kurzer Rücksprache mit dem Anwalt schreiben mit Frist zur Zahlung des Schadens und Beginn der Suche nach Zeugen. Die Hundepartei beharrte weiter auf ihrer Sicht und sagten zu, die Kosten des Einschläferns für die Henne zu bezahlen. Tat sie jedoch nicht. Also haben wir tatsächlich Klage eingereicht. Das Beste jedoch, per Zufall haben wir wirklich eine Zeugin gefunden, die das ganz von der anderen Seite aus (Kleingartenanlage) gesehen hatte und auch bereit war, das zu bezeugen.
    Auch beim Ordnungsamt meldeten wir die Zeugin, die dann tatsächlich wieder den Fall eröffneten. Einige Tage später bekommen wir von denen ein Schreiben, dass sie nun die Kosten für den Hahn und die Henne bezahlen, worauf unser Anwalt nur schrieb, dass bereits Klage eingereicht ist. Und dann bekommen wir eine Woche später einen Scheck, der die Kosten des Hahns übernimmt und 15€ Entschädigung für die Henne beinhaltet. Es fehlt immer noch der von Anfang an zugesagte Betrag über das Einschläfern. Aber was so ein Zeuge doch alles bewirken kann!
    Nun stellt die gegnerische Versicherung jedoch die Frage, wieso sie 51 € Entschädigung zahlen soll, wenn es doch neue Hühner schon für 7€ gibt. Und im Internet werden ja auch Hennen für deutlich weniger angeboten. Bei der Tierseuchenkasse steht ja max. 50€ für Geflügel. Weiß jemand, wie es zu den 51€ kommt, die hier vorher genannt wurden?

  4. #114

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    Zitat Zitat von LadyDzuranya Beitrag anzeigen
    Weiß jemand, wie es zu den 51€ kommt, die hier vorher genannt wurden?
    Wie hoch waren denn die Kosten für den Hahn?
    Und woher kommen die 51 Euro? Wurden die vom Gericht festgesetzt?

    Ich denke mal die 15 Euro für die Henne + Kosten Hahn + Einschläferung? Evtl. auch eine Art Schadensersatz für euren Aufwand?!


    Das Argument, es gebe Hühner schon für 7 Euro, ist halt typisch Versicherung. Man könnte dem Porschefahrer mit Totalschaden ja auch erklären einen gebrauchten Golf gibt es für 2000 Euro.

  5. #115
    Avatar von Mara1
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    Schaden + Tierarztkosten + die Anwaltskosen + evtl. schon angefallene Gerichtskosten für die Klage?

    Unglaublich, wie frech manche Leute sind. Also die Hühner waren Schuld, eh klar. Diese gefährlichen Tiere greifen ja oft Hunde an und zerhacken sie. Gut daß ihr eine Zeugin gefunden habt! Hoffentlich kriegt ihr bald alles bezahlt. Den Ärger und Kummer können die sowieso nicht gut machen.

    Daß das Ordnungsamt den Blödsinn anscheinend auch noch geglaubt hat erschüttert mich auch etwas. Wie wenig Ahnung darf man haben, wenn man so einen Fall zu bearbeiten hat?

    LG
    Mara

  6. #116
    Avatar von LadyDzuranya
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    Zitat Zitat von Magduci Beitrag anzeigen

    Zweitens, wenn ihr schon rausgefunden habt, wer die Dame ist. Entschädigung schriftlich verlangen, pro Huhn mit 51,- Euro (übliche Entschädigung bei Käulung) + gesamte Tierarztrechnung der Überlebenden.

    Magda
    Das ist Beitrag Nummer 8 auf Seite 1

    Insgesamt waren es 151,34€ Schaden (38 Einschläfern Henne, 40 Behandlung Hahn, 51 Entschädigung und Fahrtkosten)
    Habe gerade im Schweden-Faden gefragt, ob ich dort über Züchter einen Kostenvoranschlag für eine Henne bekommen könnte.

    Ich denke, die Klage wird nun zurück gezogen und für die entstandenen Gerichtskosten müssen die aufkommen, die die Kosten verursacht haben. Wenn die also nun bezahlen (was sie ja schon begonnen haben), werden sie wohl auch die Gerichtskosten zahlen müssen. Das habe ich aber den Anwalt schon per eMail gefragt.

    Zitat Zitat von Mara1 Beitrag anzeigen

    Daß das Ordnungsamt den Blödsinn anscheinend auch noch geglaubt hat erschüttert mich auch etwas. Wie wenig Ahnung darf man haben, wenn man so einen Fall zu bearbeiten hat?
    Ja, das hat mich auch echt fertig gemacht! Völliges Unverständnis meinerseits...
    Geändert von LadyDzuranya (13.04.2019 um 18:07 Uhr)

  7. #117

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    Wenn ihr die Klage zurück nehmt, dann müsst ihr als Kläger die Gerichtskosten tragen, würde ich also nicht machen. Es sei denn ihr bekommt zuvor die schriftliche Bestätigung das die Kosten übernommen werden vom Gegner. https://www.zpoblog.de/klageruecknah...269-abs-4-zpo/

  8. #118
    Avatar von Magduci
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    die 51,- Euro ist die Entschädigung bei angeordneter Keulung, z. B. bei Vogelgrippe. Die Gerichte richten sich nach diesem Wert. Das müsste dein Anwalt eigentlich wissen und es gibt dafür paar Gerichtsentscheidungen die man heranziehen kann.

    Es ist ja nicht nur das Wert des Tieres, sondern auch die anderen Kosten, wie entgangene Eier und die Mühe ein anderes zu beschaffen. Denn es fällt ja das 7,- Euro Huhn nicht so vom Himmel in deinem Garten. Ich habe aber auch schon seit vielen Jahren keine Henne mehr für 7,- Euro gesehen, eher so um die 13-15,- Euro die Hybridchen.

    Was ich noch nicht ganz kapiere, warum solltet ihr deren Versicherung irgendwelche Briefe beantworten? Das was du Forderst ist nun mal so. Wenn der Versicherung den Hundehalter das nicht entschädigt, ist es sein Problem. Dein Anwalt hat sicherlich die Forderung begründet und der Hundehalter soll das gefällgt seine Versicherung selber verklickern. Was geht dich das an, was die Versichung wie betrachten und bewerten will? Ist nur wiedermal ne Masche die Opfern zu verwirren um die Zahlung zu drücken. Lass dich nicht verunsichern, du hast mit deren Versicherung und deren Messlatte nichts zu tuen. Dein Gegenüber ist der Hundehalter und nicht deren Versicherung.

    Wenn ihr die Klage zurückzieht, dann müsst ihr euren Anwalt und so weiter selber bezahlen. Wenn ihr es durchzieht und euere Vorderungen recht gegeben wird, dann muss der Hundehalter auch eure Anwaltskosten zahlen.

    Mann muss sich hier echt schon ein dickes Fell aneignen um Gerechtigkeit zu erfahren. Wenn ihr noch dafür Geld und Musse übrig habt, lasst es weiter laufen, wäre mein Rat.

    VG
    Magdalena
    Hab ein Herz aus Gold, Nerven aus Drahtseilen und eisernen Willen!
    Für so viel Metall ist mein Gewicht ganz OK.



  9. #119
    Avatar von Huhnihunde
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    Auf keinen Fall die Klage zurückziehen!
    Für die Preisfindung eines Huhnes ist es sicher nicht verkehrt, EUREM Anwalt mal eine Preisliste der Lipsia o.ä. großer Rassegeflügelausstellung zukommen zu lassen. Euer Anwalt wird eure Forderung für euch bei der Gegenseite titulieren. Ihr solltet überhaupt keinen Kontakt/Gespräch mehr mit der gegnerischen Partei haben. Die nette Zeugin hat aber ein fettes Dankeschön (Eierpaket) verdient. Was ein Glück, dass ihr sie gefunden habt!
    Zitronenfalter falten keine Zitronen

  10. #120
    Avatar von LadyDzuranya
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    Der Kontakt läuft schon seit dem Anwaltstermin Anfang des Jahres nur noch über Anwalt von beiden Seiten. Aber jetzt haben die endlich ihre Versicherung eingeschaltet und es wird reguliert. So wie es von Anfang hätte laufen sollen. Dann wären keine Anwälte nötig gewesen.
    Das mit der Lipsia Preisliste habe ich sofort gemacht. Damit die in ihrem Hirn mal von den Internet-Hybridpreisen los kommen.
    Die Zeugin ist klasse. Vor allem, dass sie ja auch noch alles bezeugen würde. Auch wenn das nun scheinbar nicht mehr notwendig ist. Hoffe, dass mein Anwalt sich nächste Woche meldet.

    Aber nochmal wegen der 51€ ... Habe das nur in einem Bericht vom Spiegel online gefunden. Auf der Seite der Tierseuchenkasse wird die Höchstgrenze für Geflügel mit 50€ angegeben. Und damit müssen ja nicht für Hühner 50€ gezahlt werden. Geflügel können ja durchaus Puten und Truthähne gemeint sein

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