Du müsstest halt erstmal ein Gewerbe anmelden, sonst steigt dir früher oder später das Finanzamt auf das Dach. Wenn du es dann nicht als medizinisches Produkt, sondern als homöopathisches Produkt vertreibst, dann sollte da zumindest rechtlich nix schief laufen. Naturheilkunde ist nicht wirklich geregelt, darf sich ja zum Beispiel auch jeder als Naturheilkundler bezeichnen.
Vertreiben könntest es über einen eigenen Onlineshop oder sofern deren AGB nix anderes sagen ggf. auch über ebay.
Evtl. müsste man sich dann noch überlegen ob sich ein Patent lohnen würde, solltest da wirklich etwas besonderes entdeckt haben, dann wird es sonst irgendwann ein anderer machen und klaut dir deine Rezeptur.
Ob das nun was tolles ist kann ich nicht beurteilen, als frischer Hühnerhalter hatte ich damit bisher noch keine Probleme. Aber ich denke wirklich sinnvoll ist das Prozedere nur für kleine Bestände.
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