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Thema: Ist Hühnerhaltung eine Landwirtschaft?

  1. #1

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    Ist Hühnerhaltung eine Landwirtschaft?

    Hallo,

    da ich im Aussenbereich auf eig. Grundstück mit Bauernhaus lebe und Hühner halte, beschäftigt mich wg. dem Bau von 2 neuen Hühnerhäusern, diese Frage.

    Wenn die Haltung von z.B. ca. 20 Hühnern zur Eierproduktion in Urproduktion,
    als "Landwirtschaft" gilt, hab ich es einfacher.

    Wer kann mir helfen?

  2. #2
    Avatar von zickenhuhn
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    nee,glaub ich nicht.Wird wie mit Pferden sein,gelten als Hobby (ausser man betreibt Ackerbau mit den Tieren und da ist es schwer durchsetzbar).Ausser vielleicht,wenn man Mastbetrieb wird?

  3. #3
    Moderator Avatar von Lisa R.
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    Um die "Vorzüge der Landwirtschaft" zu bekommen, z.B. eine Baugenehmigung musst Du damit einen "nicht unerheblichen" Teil Deines Einkommens erwirtschaften. Das wird mit ein paar Hühnern nicht klappen.

    Außerdem müssen sich die Kosten der Baumaßnahme mit dem zu erwarteten Gewinn gegenrechnen lassen - klappt mit 20 Hühnern wohl auch nicht.

    Also wird das als Hobby eingestuft.

  4. #4
    Moderator Avatar von sil
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    Zitat Zitat von Boldt13 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    da ich im Aussenbereich auf eig. Grundstück mit Bauernhaus lebe und Hühner halte, beschäftigt mich wg. dem Bau von 2 neuen Hühnerhäusern, diese Frage.
    Bist Du denn Landwirt? Bzw ist dein Grundstück ein Landwirtschaftlicher Betrieb? In dem Fall hast Du je nach Bundesland diverse Privilegien, was den Bau von Unterbringungsmöglichkeiten von Maschinen oder Tieren angeht. Ob sie nun dem landwirtschaftlichen Betrieb dienen oder nur deinem persönlichen Hobby, ist dabei egal, zumindest hier in Bayern.
    Auch als Nichtlandwirt könnte es dir möglich sein, bis zu einer gewissen Größe genehmigungsfrei eine Gartenhütte oder einen Kleintierstall zu bauen, das ist aber sehr unterschiedlich geregelt. Mancherorts ist das gar kein Problem, andernorts wird im Außenbereich nicht mal das Aufstellen eines Zaunes genehmigt. Auskunft über die bei Dir geltenden Vorschriften kann die jeweilige Gemeinde geben.
    "alles zuwider dem Menschen. auf den Äckern wächst das Gras und auf den Wiesen steht nichts." (sagte ein alter Bauer mal)

  5. #5

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    Lisa, weißt du das, oder nimmst du es an? Wird alten bauern die Landwirtschaft aberkannt, wenn sie weniger machen?

  6. #6

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    Naja, genau das ist der Punkt, ich drehe mich nur im Kreis. Da es ein Hof im Außenbereich ist, wäre er für die Landwirtschaft privilegiert und somit auch für kleine Bauten. Jedes Amt hat ne andere Auslegung und ich fange bei jeder Nachfrage von vorn an und komme nicht an der Definition "Landwirtschaft" vorbei. Ich hab 2500 qm, also würden einige Hühner hier Platz haben, dazu macht es mir große Freude. Ich bin in Sachsen Anhalt und kennen die Bauordnung § 60 auswendig. Aber es muss doch eine Möglichkeit geben.

  7. #7
    Moderator Avatar von sil
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    Zitat Zitat von Boldt13 Beitrag anzeigen
    Da es ein Hof im Außenbereich ist, wäre er für die Landwirtschaft privilegiert ... Ich hab 2500 qm, also würden einige Hühner hier Platz haben, dazu macht es mir große Freude.
    Es reicht eben nicht, im Außenbereich zu sein und etwas Grund zu haben, es muß als landwirtschaftlicher Betrieb anerkannt sein, und wenn es das nicht ist, ist es eben keine Landwirtschaft. Damit es als Landwirtschaft anerkannt wird, müssen gewisse Vorraussetzungen erfüllt sein.
    Wie es in Sachsen Anhalt ist, kann ich dir nicht sagen, ich meine aber daß eine gewisse Mindestgrundstücksgröße schon mal gegeben sein muß, ehe überhaupt von einem möglicherweise als Landwirtschaft nutzbarem Betrieb gesprochen werden kann, und 2500 qm reichen da wohl eher nicht. Auch muß der Betriebsführer wohl eine fachliche Eignung vorweisen und wie Lisa schrieb, es muß nachgewiesen werden, daß ein gewisser Prozentsatz des Einkommens aus dem Betrieb erwirtschaftet wird.

    Kann ich aus deiner Frage herauslesen, daß Du ohne Genehmigung gar nichts bauen darfst und auf eine Genehmigung nicht zu hoffen ist? Wäre evtl ein kleiner fahrbarer Stall, den man umstellen kann, eine Lösung?
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  8. #8
    Moderator Avatar von sil
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    Zitat Zitat von Boldt13 Beitrag anzeigen
    Lisa, weißt du das, oder nimmst du es an? Wird alten bauern die Landwirtschaft aberkannt, wenn sie weniger machen?
    War es denn mal ein Landwirtschaftlicher Betrieb? Wenn ja, müßte doch irgendwo zu erfahren sein, ob, z.B. mit dem Tod des Betriebsleiters oder dem Verkauf des Hauses der Status an sich erloschen ist oder ob er weiter besteht. Landwirtschaftsamt evtl?
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  9. #9
    Moderator Avatar von Lisa R.
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    Ich weiß das, weil ich selbst Nebenerwerbslandwirtschaft (Schafhaltung) betrieben habe. Meine Vorfahren waren Bauern und ich hatte die Landwirtschaft nie ganz abgemeldet, d. h. immer Berufsgenossenschaft bezahlt usw. Wir hatten auch eine Betriebsnummer durch die Tiere und haben z.B. auch Mutterschafprämie bekommen. Zeitweise habe ich 18 ha bewirtschaftet.

    Trotzdem mussten wir nachweisen, dass wir mit unseren 120 Schafen Gewinn erwirtschaften, bzw. in absehbarer Zeit erwirtschaften können. Ansonsten wäre unsere Schafhaltung als Hobby eingestuft worden, d.h. keine Privilegien.

    Wenn wir z.B. einen Stall im Außenbereich hätten errichten wollen, wäre trotzdem der ganze Behördenmarathon notwendig gewesen. So einfach geht das nämlich auch als Landwirt nicht. In Rheinland-Pfalz sind im Außenbereich auch feste Weidezäune genehmigungspflichtig.
    Bauwerke im Außenbereich sind nur bis 3m3 ohne Genehmigung erlaubt, also ein kleiner Geräteschuppen.

  10. #10

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    Ja, es war wohl mal eine Landwirtschaft, aber drei mal weiter verkauft und vor 6 Jahren an mich und seit einer Woche will ich eine Möglichkeit finden um in hinteren Bereich legal 3 Wohnwagen dauerhaft aufzustellen und für Workshops im Zusammenhang mit meiner Malerei usw. zu nutzen und damit die Leute da übers WE auch übernachten können. Und im Zuge desse bin ich überhaupt erst auf die engen Grenzen im Außenbereich gestoßen! Und habe nun 20 versch. Meinungen und nicht halbes und nichts ganzes gehört!

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