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Thema: Ist Hühnerhaltung eine Landwirtschaft?

  1. #11
    Moderator Avatar von Lisa R.
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    Es geht um den umbauten Raum, d.h. z.B ein fester Boden z.B. eine Betonplatte, 4 Pfosten und ein Dach - ohne Wände - ist schon umbauter Raum. Das Aufstellen von Wohnwagen ist im Außenbereich (zumindest in Rhl.Pfalz) generell verboten.
    Da hatte einer unserer Grundstücksnachbarn das Bauamt da, musste den Wohnwagen sofort einfernen, das Dach abreißen und sogar die Betonplatte entfernen.

    Und ganz wichtig: Es gibt im Außenbereich keine Ausnahmegenehmigungen.

    Damals wurden bei uns im Ort ca. 10 Gartenhäuser, "Bienenhäuser" etc.pp. abgerissen.

    Da Du die Bauten/Wohnwagen nicht landwirtschaftlich nutzen willst, wirst Du wohl Pech haben.

    Manche landwirtschaftliche Bauten im Außenbereich sind auch an die weitere Tierhaltung/landwirtschaftliche Nutzung gekoppelt.
    Bekannte von uns haben ein Grundstück mit Stall gekauft. Der Vorbesitzer hatte für den Stall eine Genehmigung da er Ziegen gehalten hat.
    Diese Genehmigung ist erloschen als unsere Bekannten das Grundstück gekauft hatten und es als Freizeitgrundstück ohne Tierhaltung nutzen wollten = der Stall musste weg.

    P.S. Wenn Du keine 10 Meinungen sondern was Genaueres wissen willst, musst Du einen auf Baurecht spezialisieren Rechtsanwalt konsultieren, der sich in Deinem Bundesland auskennt. Dieser kann dir dann sicher konkret und rechtssicher Auskunft geben.
    Geändert von Lisa R. (15.09.2018 um 14:55 Uhr)

  2. #12

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    Ich würde die Wohnwagen ja gern anders nutzen, aber wie?
    Und gibt es nicht so etwas wie Duldung? Wieso kann ich auf meinem eig. Grundstück im Grunde nichts machen?
    Aber deine Antworten sind sehr hilfreich, danke erstmal.

  3. #13
    Avatar von ***altsteirer***
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    Ich habe einen landwirtschaftlichen Betrieb, den ich im Nebenerwerb bewirtschafte. Auf exakt die Formulierung von Lisa "Einkünfte in nicht unerheblichen Umfang" bin ich auch gestoßen. Hier wird es so ausgelegt, dass ein Großteil Deines Einkommens durch die Landwirtschaft erwirtschaftet werden muss. Ist das nicht der Fall, kommst Du auch nicht in den Genuss der landwirtschaftlichen Priviligierung, was das Baurecht angeht.

    Liebe Grüße, Markus
    Geändert von ***altsteirer*** (15.09.2018 um 23:21 Uhr) Grund: Rechtschreibung
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    "Alles, was gegen die Natur ist, hat auf Dauer keinen Bestand." Charles Darwin

  4. #14
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    Bauten (mit dem Erboden verbundene Bauwerke) im Aussenbereich (ausserhalb der gemeindlichen Abgrenzungssatzung) bedürfen nach der rheinland-pfälzischen Landesbauordnung einer Privilegierung des Antragstellers. Als Nebenerwerbslandwirt hast du noch keine Privilegierung, obwohl du bei Zahlemann und Söhne (Berufsgenossenschaft, Landwirtschaftskammerbeitrag, Veranlagung vom Finanzamt (wenn nicht buchführungspflichtig dann wird dir eine Pauschale deiner Gewinne unterstellt bzw. das nennt sich veranlagt). Ein Baurecht erhältst du jedoch nicht, sondern musst schon einen erheblichen Teil deiner Einkünfte mit der "Landwirtschaft" erreichen. Mit Idyll und Hobby hat unsere Administration nichts am Hut, hier geht es nur um Geld. Nach Auskunft der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion sind denen diese Pferdeschutzhütten auf den Wiesen ein Dorn im Auge, was eingedämmt werden muss. Unsere Politik liebt es mehr, wenn sich von Dorf zu Dorf ein Maisfeld erstreckt anstatt, dass sich dort Tierliebhaber ihr Idyll schaffen, wovon zahlreiche andere Tierarten mit profitieren würden. Schon seit 15 Jahren bin damit beschäftigt, weil auch betroffen und ich frage mich die ganze Zeit, "Wo bleiben eigentlich unsere GRÜNEN"?
    Was den Wohnwagen betrifft: Den darfst du zwar nicht auf ewig auf einer Stelle aufstellen. Aber wenn du eine Ortsveränderung (kann auch auf derselben Parzelle sein), dann ist das in Ordnung.

    Gruß: Canto

  5. #15

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    Wir mussten trotz Nachweis der Einkünfte "in nicht unerheblichem Umfang", vorhandener Hofstelle und Eigen- als auch Pachtland ca 2 Jahre darauf warten, dass der derzeit geplante Bau unter die Privilegierung fällt.


  6. #16
    Avatar von LittleSwan
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    und wenn der Außenbereich dann vielleicht noch in einem Landschaftsschutzgebiet liegt (o.ä.), dann wird es nur noch komplizierter. Und manchmal ist man auch ein wenig auf stillschweigende Duldung angewiesen. Und manche Behörde verfolgen auch etwas fragwürdige Grundsatzstrategien ...

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