Es geht um den umbauten Raum, d.h. z.B ein fester Boden z.B. eine Betonplatte, 4 Pfosten und ein Dach - ohne Wände - ist schon umbauter Raum. Das Aufstellen von Wohnwagen ist im Außenbereich (zumindest in Rhl.Pfalz) generell verboten.
Da hatte einer unserer Grundstücksnachbarn das Bauamt da, musste den Wohnwagen sofort einfernen, das Dach abreißen und sogar die Betonplatte entfernen.
Und ganz wichtig: Es gibt im Außenbereich keine Ausnahmegenehmigungen.
Damals wurden bei uns im Ort ca. 10 Gartenhäuser, "Bienenhäuser" etc.pp. abgerissen.
Da Du die Bauten/Wohnwagen nicht landwirtschaftlich nutzen willst, wirst Du wohl Pech haben.
Manche landwirtschaftliche Bauten im Außenbereich sind auch an die weitere Tierhaltung/landwirtschaftliche Nutzung gekoppelt.
Bekannte von uns haben ein Grundstück mit Stall gekauft. Der Vorbesitzer hatte für den Stall eine Genehmigung da er Ziegen gehalten hat.
Diese Genehmigung ist erloschen als unsere Bekannten das Grundstück gekauft hatten und es als Freizeitgrundstück ohne Tierhaltung nutzen wollten = der Stall musste weg.
P.S. Wenn Du keine 10 Meinungen sondern was Genaueres wissen willst, musst Du einen auf Baurecht spezialisieren Rechtsanwalt konsultieren, der sich in Deinem Bundesland auskennt. Dieser kann dir dann sicher konkret und rechtssicher Auskunft geben.
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