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Thema: Neuling: Jeeeede Menge Fragen...

  1. #21
    Avatar von frederik
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    Zitat Zitat von Roksi Beitrag anzeigen
    Jedenfalls ist Vet-Amt hier keine Pflicht.
    Doch, in Niedersachsen ist die Meldung beim Veterinäramt Pflicht, dies kann man zB auf der Seite der tierseuchenkasse nachlesen.
    Es wurde im Zuge der Stallpflicht winter 2016 auch auf diese Pflicht hingewiesen.

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  2. #22
    Moderator Avatar von Lisa R.
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    Keine Panik vor der Meldung beim Vet.Amt. - die kommen nicht vorbei und kontrollieren auch nicht automatisch.

    Ich würde da einfach mal anrufen. Bei uns (Rhl.Pfalz) geht die Anmeldung ganz einfach telefonisch. Keine große Sache.

  3. #23

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    Und wenn du mal liebe Nachbarn hast, welche sich beim Ordnungsamt melden, wegen Gestank, Radau, schlechter Haltung usw. usw.

    Was auch immer dir so ein Nachbar anhängen will, das Ordnungamt fragt bestimmt nach der Meldung bei dem Vet.-Amt.

    Wenn du die dann nicht hast, hast du gleich mal schlechte Karten.

    Meine 10 Gänse sind beim Amt und der TSK gemeldet (kostet hier Brandenburg 5,-€/Jahr) So bin ich auf der sicheren Seite.

  4. #24
    Avatar von Huhnihunde
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    Hallo HenriettaHuhn,
    bei uns in Berlin ist Veterinäramt Pflicht. Die Anmeldebögen kann man für jeden Stadtbezirk im Internet abrufen. Die Anmeldung hat 10,-€ gekostet. Evtl. meldet das Vet.Amt dann gleich an die TSK weiter? Ich hatte damals der TSK diesbezüglich eine E-MAIL geschickt, aber bis zum heutigen Tag keine Antwort bekommen.

    Du bist ja schon auf die gefährdeten Nutztierrassen (Rote Liste Hühner) aufmerksam gemacht worden. Auch wenn man nicht selbst züchten möchte, kann man durch den Kauf dieser Tiere Züchter unterstützen die sich um den Erhalt dieser Rassen bemühen.
    Zitronenfalter falten keine Zitronen

  5. #25

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    Vielen Dank für eure Antworten. Das ist alles gut zu wissen, damit man rechtzeitig den Ämtern Bescheid geben kann. Und das für 4 oder 5 kleine Hühnchen. Aber sicher ist sicher!

  6. #26
    Esoterikerin Avatar von Roksi
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    Zitat Zitat von frederik Beitrag anzeigen
    Doch, in Niedersachsen ist die Meldung beim Veterinäramt Pflicht, dies kann man zB auf der Seite der tierseuchenkasse nachlesen.
    Es wurde im Zuge der Stallpflicht winter 2016 auch auf diese Pflicht hingewiesen.
    Echt? Das war mir neu. Da ich ja die Hühner in 2015 angemeldet habe, habe ich damals vom zuständigen Ordnungsamt gar keine Vet-Amt-Pflicht mitgeteilt bekommen. Aber gut, dass Du es sagst. Ich werde dem nachgehen.

    Was mich irritiert: in 2017 wurde ja für die Hobbyhalter die Stallpflicht in Niedersachsen (oder war es nur Hannover??) abgeschafft. Wundert mich, dass dann diese Regelung noch "hängen" geblieben ist.
    Geändert von Roksi (20.09.2018 um 17:10 Uhr)
    Lieben Gruß, Roksi
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  7. #27
    Avatar von sternenstaub
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    Die Meldepflicht rührt ja auch nicht von der Stallpflicht sprich Geflügelpestverordnung her, sondern kommt aus der Viehverkehrsverordnung - da §26. Dort steht das mit der Meldepflicht (Anzeigepflicht)- zuständige Behörde ist das Veterinäramt bzw. wg. der Registriernummer meistens das Amt für Landwirtschaft (das kann wohl je nach Bundesland variieren).

    Hier zum nachlesen: https://www.gesetze-im-internet.de/v...2007/__26.html
    Gruß sternenstaub

  8. #28
    Avatar von mm66
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    Zitat Zitat von Roksi Beitrag anzeigen
    Echt? Das war mir neu. Da ich ja die Hühner in 2015 angemeldet habe, habe ich damals vom zuständigen Ordnungsamt gar keine Vet-Amt-Pflicht mitgeteilt bekommen. Aber gut, dass Du es sagst. Ich werde dem nachgehen.

    1. Nicht die Ämter sind dazu verpflichtet dir deine Bürgerpflichten zu erklären oder dich darauf hinzuweisen. Manche tun das bürgerfreundlicher Weise, aber "müssen" tun sie das nicht.
    Es ist deine eigene Pflicht dich zu informieren.

    Zitat Zitat von Roksi Beitrag anzeigen
    Was mich irritiert: in 2017 wurde ja für die Hobbyhalter die Stallpflicht in Niedersachsen (oder war es nur Hannover??) abgeschafft. Wundert mich, dass dann diese Regelung noch "hängen" geblieben ist.
    2. Die Tierseuchenkasse gab es schon viel eher, als die letzten Vogelgrippeausbrüche.
    Die hessische Tierseuchenkasse gibt es zum Beispiel schon seit 1954.
    Das eine hat mit dem anderen nur bedingt zu tun. Die Tierseuchenkasse bezahlt eventuelle Verluste, aber irgendwoher muss sie, wie jede Versicherung auch, ja erst mal Gelder einnehmen, bevor sie etwas ausschütten kann. Deshalb werden logischerweise auch Beiträge erhoben, auch zu Zeiten, wenn kein Seuchenfall vorliegt.


    3. Auch die Stallpflicht hat nichts mit den Tierseuchenkassen zu tun. Stallpflicht wird von den Ländern und ihren Veterinärämtern verhängt und aufgehoben, nicht von den Tierseuchenkassen.

  9. #29
    Esoterikerin Avatar von Roksi
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    Zitat Zitat von sternenstaub Beitrag anzeigen
    Die Meldepflicht rührt ja auch nicht von der Stallpflicht sprich Geflügelpestverordnung her, sondern kommt aus der Viehverkehrsverordnung - da §26. Dort steht das mit der Meldepflicht (Anzeigepflicht)- zuständige Behörde ist das Veterinäramt bzw. wg. der Registriernummer meistens das Amt für Landwirtschaft (das kann wohl je nach Bundesland variieren).

    Hier zum nachlesen: https://www.gesetze-im-internet.de/v...2007/__26.html
    Jetzt verstehe ich noch weniger. Ich habe doch von der TSK sowohl eine TSK-Nummer, als auch eine Registrierungs-Nummer bekommen.

    Ich muss also NOCH eine Registrierungs-Nummer jetzt bekommen?! Aber dieses Mal - extra von Vet-Amt? Naja, wenn es komplizierter gehen muss...

    Jedenfalls habe ich heute Vet-Amt angeschrieben und gefragt, wie und wieso ich mich da anmelden soll. Beide Nummern habe ich mitgeteilt. Ich bin gespannt, welche Bürokratie mich noch erwartet...
    Lieben Gruß, Roksi
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  10. #30
    Avatar von frederik
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    Hallo zusammen!
    Nein, ich habe nicht behauptet, dass sich die Pflicht zur Meldung beim Vet Amt aus der Stallpflicht ergibt... ich habe das geschrieben, da bei den Infos zur Stallpflicht hier lokal sehr deutlich die Meldepflicht kommuniziert wurde. Die Info konnte man gar nicht verpassen.

    Hier in Südniedersachsen wurde ich vom lokalen Vet Amt nach meiner Registrierung bei der TSK angeschrieben. Etwas übereifrig übrigens, denn ich wartete noch auf die Zugangsdaten der TSK, um meine Tiere zu melden und wurde schon vom Vet Amt verwarnt...
    Nach der Meldung bei der TSK erhielt ich ein paar Monate später Post vom Vet Amt mit einer offiziellen Registiernummer. Ich selbst musste mich nicht beim Vet Amt melden.

    Zitat Zitat von Roksi Beitrag anzeigen
    Jetzt verstehe ich noch weniger. Ich habe doch von der TSK sowohl eine TSK-Nummer, als auch eine Registrierungs-Nummer bekommen.
    .
    Bist Du sicher, dass Du die Registrierungsnummer von der TSK erhalten hast und nicht von Deinem Vet Amt??

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