Sorry - da muss ich dir einmal widersprechen. Da für diese Verträge im Gesetz keine Formvorschriften existieren können sie selbstverständlich auch mündlich (am Telefon) abgeschlossen werden.Original von Godfather
ohne eine schriftliche bestellung ist das alles nichtig. verabschiedet euch von eurem gerechitgkeitsempfinden. es hat nichts mit recht zu tun.
Es besteht "nur" - aber auch nicht in allen Fällen - das Problem des Beweises des Vertragsabschlusses - die Chancen stehen m.E. 50 : 50
Es bleibt also die Frage ob man gutes Geld schlechtem gegebenenfalls hinterherwirft
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