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Thema: Was würdet ihr machen?

  1. #21
    Rassegeflügelzüchter Avatar von Günter Droste
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    Original von Godfather
    ohne eine schriftliche bestellung ist das alles nichtig. verabschiedet euch von eurem gerechitgkeitsempfinden. es hat nichts mit recht zu tun.
    Sorry - da muss ich dir einmal widersprechen. Da für diese Verträge im Gesetz keine Formvorschriften existieren können sie selbstverständlich auch mündlich (am Telefon) abgeschlossen werden.
    Es besteht "nur" - aber auch nicht in allen Fällen - das Problem des Beweises des Vertragsabschlusses - die Chancen stehen m.E. 50 : 50
    Es bleibt also die Frage ob man gutes Geld schlechtem gegebenenfalls hinterherwirft
    Es gibt 3 Wege um zu Überleben: Betteln, stehlen oder etwas leisten.

  2. #22
    Gast
    Gast
    ich gehe immer von der beweisfähigkeit aus. naklar brauchst du kein blatt papier zum verkauf, aber wenn einer nicht zahlt wird es schwer ohne eine entsprechende schriftliche form.

  3. #23

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    Original von gippendale
    Dann ggf. Mahnbescheid. Wenn ihm der vom Gericht zugestellt wird, macht er sich garantiert in die ... und zahlt. Sein lassen kannstes dann immer noch. Man braucht keinen schriftlichen Nachweiß oder sonst was. Das Gericht prüft die Forderung nicht auf ihren Bestand.
    Dass einer, der schon die klassischen Schuldnerausreden drauf hat (ich bezahle, ich bezahle sofort morgen, ich habe schon überwiesen), also offenbar schon geübt ist, sich von einem schlichten Mahnbescheid einschüchtern lässt, halte ich für ausgesprochen unwahrscheinlich. Es wird wohl kaum sein erster sein. Ich kenne Leute (von Berufs wegen, nicht privat), die könnten sich mit den Dingern die Wände tapezieren. Wirkt die Methode nicht, hat man nur das Geld für den Mahnbescheid zum Fenster rausgeschmissen, der ist nämlich keineswegs kostenlos. Deshalb: wenn der Nachweis zu erbringen ist, dass die Forderung tatsächlich besteht, dann kann man einen Mahnbescheid losschicken, aber nur, wenn man ggf. auch bereit ist, zu klagen. Gegen einen Mahnbescheid kann man innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen, ebenso ohne Beweise vorlegen zu müssen, und dann war es das - falls der Gläubiger nicht klagt. Also: Finger weg vom Mahnbescheid, wenn man nicht ohnehin entschlossen ist, die Sache bis zum Ende durchzuziehen.

    Hans-Christoph

  4. #24
    Avatar von andi
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    ich habe dem betreffenden menschen per email nochmals angeboten, wenn er mir verbindlich mitteilt wann er seine schulden zu bezahlen, werde ich abstand von meinem vorhaben nehmen. auch da keine reaktion - nun habe ich ihn online gestellt.

    für mich völlig unverständlich wie jemand, nur wg ein paar eier, andere ums ohr hauen muß...

    gruß andi

  5. #25
    Avatar von 2Rosen
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    Hallo, Hallo, Hallo, Hallo, wohne nur 10km von Hameln entfernt und bin fast jeden Tag da, scheint aber ein Ortsteil (Halvestorf) zu sein!!!!
    Ist der auch hier im Forum aktiv?
    Soll ich mal hinfahren und ihn zurechtstutzen?
    äähhh außer der iss größer als ich

  6. #26
    Avatar von 2Rosen
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    ...werde mir schon mal einen langen Ledermantel und dunkle Sonnenbrille besorgen.

    bin erst wieder Montag morgen zu erreichen.
    (ich verdünnisiere mich jetzt nicht sondern bin übers Wochenende unterwegs )

    Der Besuch bei unserem Benny kann ja aber sicher noch ein paar Tage warten oder?

  7. #27
    Avatar von andi
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    @2Rosen

    danke für dein angebot, aber laß es ruhig sein. ich denke es sollte sich niemand anderes in die sache einmischen. wenn meine maßnahme nicht fruchtet, werde ich im sommer selber mal bei ihm vorbei kommen und mich um die sache kümmern. im sommer plane ich verschiedene besuche bei züchter in seiner gegend und bisher habe ich mein geld noch immer bekommen

    lg
    andi

  8. #28
    Avatar von gippendale
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    Original von HCS
    Also: Finger weg vom Mahnbescheid, wenn man nicht ohnehin entschlossen ist, die Sache bis zum Ende durchzuziehen.
    Dem stimme ich nicht zu. Kostenlos ist der freilich nicht - was ist das schon!? Klar, man weiß nicht, was für einer der Typ ist. Und es ist auch richtig, das kritisch zu sehen und nicht zu überstürzen. Aber für mich klingt es danach, als ob Herr X davon ausgeht bei so einem entfernten Geschäft ohne Vertragspapiere einfach mal so nicht zahlen zu können, ohne dass ihm was passiert.
    In Mahnverfahren spielt extrem viel Psychologie hinein. Jeder Brief erzeugt insbesondere durch die jedesmal dazukommenden Mahnkosten ein Stückchen mehr Druck! Und ein offizieller Mahnbescheid von einem Gericht ausgestellt und mit dem ganzen zeremoniellen Zustellen (persönliche Unterschrift bei Postfrau usw.) kann schon einen ordentlichen Effekt haben. Ich habe das Gefühl, als musst Du ihm nur klar machen, dass Du es ernst meinst! Kann mich aber natürlich auch täuschen. Deshalb habe ich ja auch vorgeschlagen, zunächst einen Brief zu schreiben mit dem entsrechend drohenden Inhalt. Aber keine E-mail, auch wenns bequemer ist - die macht null Eindruck. Zeig ihm, dass Du es ernst meinst und Dich nich ver..sch.n lässt!
    Im Endeffekt musst Du natürlich abwägen. Hier wäre es mir das wert. Schon der Gerechtigkeit und Moral wegen. (Hat der bei Dir eigentlich nich per E-Mail bestellt?)

    Zum online stellen:
    Ich wäre da zwar äußerst zurückhaltend aber, soweit Du etwas kundtust, was nachweislich wahr ist, sollten sich eventuelle neg. Konsequenzen für Dich in Grenzen halten.

    Wer hilft mir dabei, mich zukünftig kürzer zu fassen?!?

  9. #29

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    @Andi
    Hast Du es schon bei seinem Schwiegervater in Spe probiert?
    Was Google nicht so alles ausspuckt...
    Bei kampfhühner.de ist er als Züchter eingetragen.

  10. #30
    Avatar von gippendale
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    @Black Giants: Häh!? Was weißt Du was ich nicht weiß? Was hast bei google eingegeben? "bruteier +schulden +verlobung"?

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