Original von gippendale
Original von Mieler
Nach dem BGB hast du nach 2 Monaten und 2 maliger Mahnung das Recht ein für ihn kostenpflichtiges Inkassounternehmen zu beauftragen-
Sorry, das stimmt so nicht. Mit einmaliger Mahnung (sofort nach Fälligkeit mgl.) inkl. Nachfristsetzung und deren Ablauf setzt Du ihn regelmäßig in Verzug (das hast Du ja anscheinend schon gemacht). Zahlt er dann nicht, was offenbar schon der Fall ist, kannst Du zunächst Schadensersatz in Form von Verzugszinsen berechnen. Die Kosten fürs Inkasso (also Mahnkosten) sind einerseits ebenfalls Schadensersatz, andererseits kann man die Forderung auch komplett ans Inkassobüro abtreten, die sie dann auf eigenen Namen eintreiben.
Ich würde mir einen Antrag für einen Mahnbescheid downloaden, ausfüllen und ans zuständige Gericht schicken. Dann bekommt der Schuldner vom Gericht einen Mahnbescheid (Das Gericht überprüft die Forderung nicht.)..
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