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Thema: Was würdet ihr machen?

  1. #11

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    Hallo,

    ... Du sagst es Conny,
    wie auch immer - man ist bei sowas immer gekniffen - und darum mache ich Postverkäufe nur gegen Vorkasse !

    Genau richtig, alles andere ist Dummheit (und ich spreche mit reichlich Erfahrung) und man ärgert sich nur später drüber. Lieber verkaufe ich garnichts als mein Geld und meine Bruteier abschreiben zu dürfen.

    Andi,
    einer lieben derartigen Zeitgenossin bin ich bei Dir in Schorndorf-Winterbach auch aufgesessen. War sogar paarmal bei mir.... und ist dann spurlos verschwunden.

    ...Die Hühner kosteten dann statt der ursprünglichen 180 EUR im Endergebnis ca. 530 EUR genauso gut hätte man aber mangels Rechtsschutzversicherung auf diesen weiteren Kosten sitzenbleiben können.

    Günter damit sind dann die Verfahrenskosten abgedeckt (zur Not), den Kaufpreis hat man aber immer noch nicht. Einem blanken Käufer kann man kein Geld pfänden.

    ...Zu erst würde ich es einmal mit einer Nachnahmesendung versuchen

    Nachnahmesendungen nehme ich persönlich keine mehr an, ich bin doch nicht blöd und zahle Euro 12 Porto wegen dem Misstrauen und Unvermögen des Verkäufers.

    Andersrum -
    Per Nachnahme verkaufe ich auch nichts. Nachnahme soll dem Käufer scheinbar vermitteln dass er die Bruteier bei Bezahlung in Händen hält? Wer sagt denn dass Bruteier im Paket drin sind?

    Nimmt der Empfänger die Sendung nicht an oder holt sie nicht ab ist der Verkaufer wieder der Depp.

    Das sollen Leute machen die´s dringend nötig haben, siehe ebay, kaum rausgeflogen stellen sie dieselben Eier schon wieder ein.

    Grüße Peter

  2. #12

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    Voooorsicht mit Namensnennung im Internet, das würde ich persönlich nur nach Rücksprache mit dem Anwalt riskieren. Wenn es tatsächlich BEWEISBAR (im juristischen Sinne) ist, dass der Käufer bei Dir bestellt UND korrekte Ware erhalten hat (zumindest das letztere dürfte bei Bruteiern schwer zu beweisen sein - er wird einfach behaupten, bei ihm sei nur Rührei angekommen wegen mangelhafter Verpackung), scheint es mir sinnvoller, die Eier zu den teuersten seines Lebens zu machen, indem man den Weg über den Anwalt beschreitet. Wenn man die Nerven und die Risikobereitschaft dazu hat, kann man die Kosten ziemlich in die Höhe treiben - Anwalt, evtl. Inkassounternehmen, wenn dann noch nichts kommt, Klage, hinterher ggf. Vollstreckung, und zwar dahin, wo es wehtut (Konto dichtmachen, Lohn pfänden). Eine kleine Chance auf eine Hintertür bleibt Dir noch: evtl. KANN der andere einfach nicht mehr zahlen und musste dies auch schon zu Protokoll geben. Wenn Du rauskriegst, dass der Kamerad eine eidesstattliche Versicherung abgegeben und trotzdem bei Dir bestellt hat, kannst Du es mit einer Strafanzeige wegen Betrugs versuchen. Mein Bruder hat im Versandhandel mit dieser Methode schöne Erfolge, meistens findet sich dann nämlich bei den Leuten doch noch Geld
    Namensnennung ohne Beweise wird möglicherweise für Dich sehr teuer - eine Unterlassungserklärung, vom Anwalt der Gegenseite geschickt, das geht in die Hunderte. Wenn Du nicht unterschreibst und nicht zahlst, so dass die Gegenseite klagen kann, wird es noch mehr.

    Gruß
    Hans-Christoph

  3. #13
    Avatar von gippendale
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    Original von Mieler
    Nach dem BGB hast du nach 2 Monaten und 2 maliger Mahnung das Recht ein für ihn kostenpflichtiges Inkassounternehmen zu beauftragen-
    Sorry, das stimmt so nicht. Mit einmaliger Mahnung (sofort nach Fälligkeit mgl.) inkl. Nachfristsetzung und deren Ablauf setzt Du ihn regelmäßig in Verzug (das hast Du ja anscheinend schon gemacht). Zahlt er dann nicht, was offenbar schon der Fall ist, kannst Du zunächst Schadensersatz in Form von Verzugszinsen berechnen. Die Kosten fürs Inkasso (also Mahnkosten) sind einerseits ebenfalls Schadensersatz, andererseits kann man die Forderung auch komplett ans Inkassobüro abtreten, die sie dann auf eigenen Namen eintreiben.
    Ich würde mir einen Antrag für einen Mahnbescheid downloaden, ausfüllen und ans zuständige Gericht schicken. Dann bekommt der Schuldner vom Gericht einen Mahnbescheid (Das Gericht überprüft die Forderung nicht.). Das macht schon mal gehörigen Eindruck. Zahlt er dann nicht, was ich bezweifle, bliebe nur noch Klage.
    Ach und vor alldem erst mal ein Schreiben mit Androhung der ganzen Schose. Meistens hilfts.

  4. #14
    Gast
    Gast
    auf welcher grundlage? gibt es eine schriftliche bestellung? eine rechnung? oder irgendetwas in der art??

  5. #15
    Avatar von Mieler
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    Original von gippendale
    Original von Mieler
    Nach dem BGB hast du nach 2 Monaten und 2 maliger Mahnung das Recht ein für ihn kostenpflichtiges Inkassounternehmen zu beauftragen-
    Sorry, das stimmt so nicht. Mit einmaliger Mahnung (sofort nach Fälligkeit mgl.) inkl. Nachfristsetzung und deren Ablauf setzt Du ihn regelmäßig in Verzug (das hast Du ja anscheinend schon gemacht). Zahlt er dann nicht, was offenbar schon der Fall ist, kannst Du zunächst Schadensersatz in Form von Verzugszinsen berechnen. Die Kosten fürs Inkasso (also Mahnkosten) sind einerseits ebenfalls Schadensersatz, andererseits kann man die Forderung auch komplett ans Inkassobüro abtreten, die sie dann auf eigenen Namen eintreiben.
    Ich würde mir einen Antrag für einen Mahnbescheid downloaden, ausfüllen und ans zuständige Gericht schicken. Dann bekommt der Schuldner vom Gericht einen Mahnbescheid (Das Gericht überprüft die Forderung nicht.)..
    Ich habs etwas vereinfachter geschrieben -

    allerdings wirst du wohl kaum eine Klage androhen können wenn du keinen regulären Handel / Vertrag nachweisen kannst
    - dann macht der Typ erst recht Dicht, lacht sich ins Fäustchen und du siehst dein Geld ganz sicher nicht.

    Die größte Aussicht auf Erfolg hast du wahrscheinlich nur wenn er es sich noch einmal überlegt , doch zu zahlen. Wenn man ihn verärgert ist das Thema durch ...

    Ich bleib dabei - Tut mir leid für Dich Andi - aber da haste wohl Pech gehabt.
    Seidenhühner und Seidenraupen haben etwas gemeinsam !

    Sie spinnen !!

    Mein Hühnerleben

  6. #16
    Avatar von andi
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    merci für eure ratschläge..

    ok, jetzt weis ich das ich nichts mit RA machen kann, erst recht ohne rechtschutzversicherung

    eigentlich verkaufe ich auch keine bruteier mehr, aber ich habe mich erweichen lassen und hab ne ausnahme gemacht. auch weil er am telefon immer wieder so nett war und ich mir dachte damit einem jungzüchter weiterzuhelfen. gott sei dank, das ich ihm keine bruteier meiner zuchtiere geschickt habe, das würde mich furchtbar ärgern.
    ziemlich übel das er mir am telefon immer wieder versichert hat zu bezahlen, beim letzten telefongespräch hatte er angeblich schon überwiesen, aber auch da kein geldeingang zu verzeichnen. nun läßt er sich am telefon verleugnen...

    nun habe auch ich dazu gelernt und werde nur noch per vorkasse tiere, bzw. bruteier versenden. schade das durch solch ein mensch vertrauen verloren geht, ohne das es hätte sein müssen.

    wird er bei keinem bekannten züchter mehr tiere bekommen, dafür habe ich schon gestern mit telefongespräche gesorgt. wird er aber vorerst auch nicht brauchen, da er jetzt fast 40 küken der extraklasse besitzt...

    grüße andi

  7. #17
    Avatar von gippendale
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    Also ich würde ihn jetzt nich einfach so davon kommen lassen. Zuerst normaler Brief mit entsprechender Androhung vernünftig formuliert. Dann ggf. Mahnbescheid. Wenn ihm der vom Gericht zugestellt wird, macht er sich garantiert in die ... und zahlt. Sein lassen kannstes dann immer noch. Man braucht keinen schriftlichen Nachweiß oder sonst was. Das Gericht prüft die Forderung nicht auf ihren Bestand. Er weiß es, Du weißt es, Du behauptest es und das genügt zunächst.

  8. #18
    Überlebenskünstlerin Avatar von Saatkrähe
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    genauso würde ich es auch machen.
    LG, Saatkrähe

  9. #19
    Avatar von stef71074
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    Original von conny
    Hallo,

    ihn öffentlich zu diffamieren, kann schwere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ich würde es auf das Konto Erfahrung verbuchen und nur noch nach Geldeingang Bruteier etc. versenden.

    LG
    Conny
    Welche? Wenn ich beweisen kann, und dieses auch auf meiner Homepage einstelle, das ICH die Eier verschickt habe, aber das keine Zahlung von dem Herrn eingegangen ist? Brauche ja rein theoretisch nur Kontoauszüge durchgehend zum Kontakt bis zur Beschwerde auflisten, oder?

    Gruß

    Stef
    Unsere größte heldentat besteht nicht darin, niemals hinzufallen, sondern jedes mal wieder aufzustehen, wenn wir gestürzt sind

  10. #20
    Gast
    Gast
    ohne eine schriftliche bestellung ist das alles nichtig. verabschiedet euch von eurem gerechitgkeitsempfinden. es hat nichts mit recht zu tun.

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