Ich habe da an die Fachleute eine Frage:

Ich habe gehört, dass wenn ein Züchter einen (in einem EU-Land bereits anerkannten) neuen Farbschlag einer Rasse im Anerkennungsverfahren vorstellt und die erforderlichen 8 Tier stellt, sich dann ein anderer Züchter mit einem anderen Farbschlag (selbe Rasse auch in einem EU-Land anerkannt) quasi "dran hängen" kann und dann von diesem Farbschlag nur 1,1 ausstellen muss.

Stimmt das?

Vielen Dank im Voraus.

Alayaranch