Zum NWZ Artikel:
Gut, dass die TSK im "Verdichtungsgebiet" (kann das mal "verschlankt" werden?) der Tiermassenhaltungen mit deutlichen Abschlägen reagiert, wenn einfachste Hygienestandarts nicht eingehalten werden. Hier reagiert die Tierseuchenkasse wie jede Versicherung, die erstmal ihre Zahlungspflicht überprüft. Schlimm nur, dass dann das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist.
Die Veterinäre scheinen zu erkennen, dass es noch erhebliche Defizite in dem einen oder anderen Betrieb gibt, derweil sich das FLI in vornehmer Zurückhaltung übt...
Warum es immer noch keine Vorschrift ist für jeden dieser Betriebe einen Hygienebeauftragten zu benennen, der die Einhaltung aller Hygienerichtlinien überwacht und dokumentiert, verstehe ich nicht.

Immerhin legt die EU Gurkenkrümmungsgrade und Größe von Treckersitzen fest. Bzgl. der anzuwendenden Hygienemaßnahmen in Massentierhaltungen oder bei dem Auftreten einer Vogelgrippe scheint jedes (Noch-)EU-Land sein eigenes Süppchen zu kochen.


Zu den Meldungen aus NL:
NL ist wohl klar, dass das Virus nicht durch die Luft in den Stall kommt (meiner Meinung nach wird es eher durch die Ventilation nach außen getragen) sondern u.a. durch kontaminierte Schuhe eingetragen werden kann und das in Gebieten mit vielen Wasservögeln die Wahrscheinlichkeit eines endemischen Vorkommens des Virus höher ist und das man dann "Risikobasiert" aufstallen sollte....

In England
ist Aufstallen trotz verschiedenster AI Ausbrüche kein Thema. Natürlich darf das Geflügel raus. Lediglich das Um- und Übernetzen des Auslaufs, sowie das für Wildvögel nicht erreichbare Füttern und Tränken, sowie allgemeine Hygieneregeln (Bekämpfung Mäuse/Ratten, Schuhwechsel, etc.) sind vorgeschrieben.
In England gehört neben dem Gardening, die Geflügelhaltung zu einem weit verbreiteten, beliebten Hobby. Selbst Schulen oder Kindergärten haben neben eigenen Gartenprojekten oft eine Schuleigene, kleine Hühnerhaltung.
Es sind auch keine Keulungen der von AI betroffenen Schwäne von Windsor vorgesehen. Man ist hier der Ansicht, dass sich die Seuche in einem Wildvogelbestand "totläuft". Nur wenn ein Vogelgrippeausbruch eine Geflügelhaltung betrifft, deren Tiere/Produkte für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, würde eine Keulung angeordnet.

Nachdem in Irland
H5N6 bei dem tot aufgefundenen Seeadler bestätigt wurde, gilt auch hier Übernetzungspflicht und Abschottung vor Wildvögeln:

https://www.irishtimes.com/news/envi...rary-1.3386811

Derweil bestätigt Saudi-Arabien
erneut H5N8 in seinem 24 Stunden Bulletin:

http://alriyadhdaily.com/article/873...44a0ff07cc3f23