Wirtschaft
Für die Wirtschaft, in diesem Fall für die Geflügelhalter, entsteht ein zusätzlicher jährlicher Aufwand von insgesamt etwa 14,7 Mio. Euro. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
Schutzmaßnahmen für Betriebe mit weniger als 1.000 Stück Geflügel (gesamt 12,4 Mio. Euro pro Jahr, 1.198 Betriebe, 10.370 Euro pro Betrieb)
Durch die Schutzmaßnahmen für Betriebe mit weniger als 1.000 Stück Geflügel entstehen den Geflügelhaltern nach der Schätzung des Ressorts jährlich zusätzlich 12.423.000 Euro, falls der Betrieb in einem der betroffenen Gebiete liegt. Pro betroffenem Betrieb fallen etwa 70 Euro für die Beschaffung von Einmalschutzkleidung und etwa 10.300 Euro für Desinfektionsmittel und -Maßnahmen an. Diese Schätzungen beruhen auf den Auskünften einer Seuchenschutzkasse. Das Ressort geht davon aus, dass jährlich durchschnittlich 1 Prozent der Betriebe mit weniger als 1.000 Stück Geflügel von diesen Maßnahmen betroffen sind, das sind 1.198 Betriebe (Gesamtzahl laut StBA 119.800) bundesweit. Diese Annahme beruht auf der Erwägung des Ressorts, dass Verdachtsfälle in manchen Jahren gar nicht auftreten. Falls ein Verdachtsfall auftritt, werden die Maßnahmen nur für das Gefahrengebiet angeordnet, das regelmäßig lediglich einen geringen
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Bruchteil des Bundesgebiets einnimmt. Ferner geht das Ressort davon aus, dass viele der in Frage kommenden Betriebe aus Eigenschutzgründen bereits freiwillig notwendige Biosicherheitsmaßnahmen getroffen haben. Dies trägt dazu bei, ein flächiges Auftreten der Seuche zu verhindern.
Behördliche Anordnung von Untersuchungen (2,063 Mio. Euro pro Jahr, 3.822 Betriebe, 537 Euro pro Betrieb)
Als weitere Schutzmaßnahme können die Behörden eine virologische Untersuchung zum Zweck einer Früherkennung oder zum Nachweis der Erregerfreiheit anordnen. Diese Maßnahme kann für Betriebe aller Größenordnungen angeordnet werden, bezieht sich jedoch ebenfalls nur auf Gefahrengebiete. Für die betroffenen Geflügelhalter fällt dadurch
nach den Schätzungen des Ressorts ein zusätzlicher jährlicher Aufwand von 2,063 Mio. Euro an. Das Ressort geht dabei davon aus, dass pro Betrieb etwa 60 Untersuchungen anfallen und die Untersuchungen in 10-er Chargen gepoolt werden können.
Pro Probe fallen danach 2,50 Euro, d. h. pro Charge 25 Euro an Untersuchungskosten an,
insgesamt durchschnittlich pro Betrieb 150 Euro.
Hinzu kommen die Kosten für die Anfahrt, Leistungen des Tierarztes und Versandkosten für die Proben; diese Kosten liegen bei 387 Euro pro Betrieb. Insgesamt belaufen sich die Kosten damit auf etwa 537 Euro im Durchschnitt pro Betrieb. Diese Kostenschätzungen beruhen auf Recherchen des Ressorts zu Laborkosten, durchschnittlichen Betriebsgrößen sowie auf der aktuellen Gebührenordnung für Tierärzte. Das Ressort geht zudem davon aus, dass jährlich für 3 Prozent der insgesamt 127.400 Geflügel haltenden Betriebe in Deutschland entsprechende Untersuchungen angeordnet werden, das entspricht 3.822 Betrieben. Die Schätzung des Ressorts beruht auf der Erwägung, dass im Durchschnitt jährlich nur sehr wenige Verdachts
fälle auftreten.
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