Hier die am Freitag abgestimmten Veränderungen der Vogelpestverordnung:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/...cationFile&v=1
Hier die am Freitag abgestimmten Veränderungen der Vogelpestverordnung:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/...cationFile&v=1
Na toll, das liest sich aber nicht gerade so viel besser, im Gegenteil. Die Grossen sind fein raus, haben einiges an Erleichterungen und können sogar aus den Sperrgebieten heraus Tiere zum Schlachter bringen usw. und der kleine Mann steht mit den neuen Möglichkeiten weiterhin im Regen.
Die grosse Hoffnung was die Volieren bzw. übernetzen Ausläufe angeht hat sich auch zerschlagen ! 2,5 cm Netzgrösse, wer hat denn so etwas ? KEINER ! Meine Netze sind 5*5 und schon recht klein, aber noch kleiner, da bleibt der Schnee im Winter sofort drauf liegen und die ganze Konstruktion bricht aber sowas von schnell unter einer Schneelast zusammen, da der Schnee nicht dazwischen durch fallen kann.
Tauben sind auch bei weg, aber das Thema hatten wir damals ja schon.
"Das Niveau eines Landes und dessen moralische Werte
können an der Weise, wie ihre Tiere behandelt werden,
gemessen werden.“
( Mahatma Gandhi )
Stimmt, Stallknecht, so viel besser ist es nicht. Aber ich bin ja schon froh über diese Sache mit dem engmaschigen Netz (obwohl ich mir ein größermaschiges gewünscht hatte, was ich schon habe). Aber zumindest steht da jetzt mal konkret, wie eine Ausnahmegenehmigung klappen könnte. Klar ist das so keine Dauerlösung, aber ich hoffe, dass man da vielleicht auf die Schnelle unter das vorhandene Netz dieses engmaschige montieren kann, besser zumindest als eine Plane.
Dann habe ich die Hoffnung, dass dieser Satz mit der Geflügeldichte uns was bringt, natürlich nicht allen. Aber zum Beispiel war ja hier letztes Jahr ewig Stallpflicht wegen toter Vögeln am Bodensee. (240 km entfernt von mir). Jetzt könnte man ja wirklich mit einer nicht vorhandenen Geflügeldichte argumentieren und wäre dann nicht dabei. Irgendwo in den Begründungen habe gelesen, dass der Fundort eines toten Vogels ja mehr oder weniger zufällig wäre, weswegen diese Sperrgebietssache geändert wurde (natürlich nicht ganz, aber entschärft). Also sagen wir mal in Ansätzen ist es besser geworden... Und dass Tauben nun außen vor sind, ist doch immerhin mal für Taubenhalter gut (ich denke noch immer an den armen Taubenhalter 2005 auf Rügen, dem trotz heftiger Gegenwehr seine Tauben gekeult wurden).
Bei den Tauben hat die Lobby sich mal eben aus der Schlinge gezogen ! Wie hiess er denn noch gleich, da war doch einer ganz oben an der Spitze der Taubenzüchter.....
Was das kostet steht ja schon alles sachlich schön aufbereitet dabei. Mal ehrlich, ich sehe das als massive Verschlechterung an, denn die Kleinen hatten ja kaum Probleme, da es immer nur die Massentierhaltung betraf. Jetzt aber bluten die kleinen Halter finanziell mit, wie lange wohl bis jede Menge aufgeben ?Mit dem vorliegenden Regelungsvorhaben werden deshalb Maßnahmen getroffen, mit
Hilfe derer eine Verbreitung weiter verhindert werden soll. Dazu sollen beispielsweise für
Betriebe mit weniger 1.000 Stück Geflügel künftig Schutzmaßnahmen angeordnet und
durch die Behörden zusätzliche virologische Untersuchungen angewiesen werden kön-
nen.
Ich vermute und ich liege damit wohl richtig, dass diese ganzen Kleinhalter sich irgendwann mit ihren 6-20 Hühnern verabschieden und die Tierhaltung ganz aufgeben, wenn mal erst die ersten Proben genommen werden müssen und die Rechnungen dazu ins Haus flattern. Mal angenommen ich sollte jedes Jahr über 500 Euro, ggfs. sogar bei einem langen Ausbruch mehrmals, diese Summen zusätzlich auf den Tisch legen, wo bleibt da noch der Spass oder noch schlimmer der Ertrag möglich ? Was sollen dann Eier und Fleisch in Wahrheit am Ende kosten ? Ich halte deutlich mehr als diese 20 Tiere, aber selbst ich würde es schnell lassen. Vorstellen könnte ich mir dann nur noch im zeitigen Frühjahr einiges an Küken aus gekauften Eiern hoch zu ziehen um dann zum Ende des Jahres oder bei Seuchenbedarf den kompletten Bestand auf einen Schlag zu schlachten um da komplett aussen vor zu bleiben. Eine nachhaltige Zucht über Jahre hinweg wäre für mich dann ein Tabuthema geworden.
Also alles in allem ist es auch hier ein Schritt in Richtung Abschaffung bzw. Auslöschung der kleinen Züchter, was sicherlich ganz im Interesse der Marktriesen sein dürfte.
Die Betonung liegt also auf "kann" und alles ist auch eine "Ermessensache" der Ämter, nun bleibt also abzuwarten wann was und wie bei einer zukünftigen Seuche umgesetzt wird und dann wird sich die Wahrheit wohl zeigen !
"Das Niveau eines Landes und dessen moralische Werte
können an der Weise, wie ihre Tiere behandelt werden,
gemessen werden.“
( Mahatma Gandhi )
2005 war es so, dass ich beprobt wurde (aufgrund einer genehmigten Ausnahmegenehmigung). Da zahlte die Beprobung die Tierseuchenkasse und das, obwohl ich ja aufgrund meiner Tieranzahl von unter 50 (baden-württembergische Regelung) gar kein Mitgliedsbeitrag bezahle. Ich lese hier noch nicht raus, dass das zukünftig anders sein soll. Aber unabhängig davon ist das gar nicht so teuer, ich lasse ja öfters mal Proben untersuchen und die machen Vogelgrippe routinemäßig fast immer mit. Kostet nicht viel, auf alle Fälle keine 500 Euro. Ich finde es auch nicht gut, wie das alles geregelt ist, aber die Kosten sind hier zweitrangig. Man kann halt leider nicht mehr sagen, dass das zu 100 % ein Problem der Massentierhaltung ist und wenn ich es hier um die Ecke hätte- ich würde freiwillig aufstallen und Biosicherungsmaßnahmen ergreifen. Mit um die Ecke meine ich aber nicht- wie bislang in Baden-Württemberg gehandhabt, irgendwo im Bundesland, sondern ich meine in einem Umkreis von 5 km. Übrigens hatten wir letztes Jahr (als endlich die Stallpflicht aufgehoben war), Vogelgrippe in einer Entfernung von 20 km (das war damals Neureut). Dort in einem Vogelverein, zum Glück mit sehr vernüftigen Handhabung seitens des städtischen Veterinäramtes. Da war dann keine Stallpflicht, außer im Sperr- und Beobachtungsgebiet (das keine 20 km reichte). Wenn man mal dazu übergeht, einfach vernünftig zu handeln, dann wäre ich zufrieden. Seuchenschutz an sich finde ich in Ordnung, da wo es Sinn macht und in vernüftiger Zeit. Denn wie gesagt, wir sind nicht total gefeit, so lange keine Impfung möglich ist (und selbst dann wären wir das nicht, aber das Risiko wäre minimiert). Ich glaube nicht wirklich, dass wir ganz kleinen für die Industrie interessant sind.
Ich habe mich jetzt mal rudimentär durchgearbeitet...
Schutzkleidung hat der Tierhalter zu stellen,...ok?!
2,5 cm Maschenweite wird bei uns, bei Feuchtigkeit und gefrierender Nässe bzw. Schnee, eine akute "Einsturzgefahr" des übersetzten Bereiches bedeuten.....ok?!
Behörde/Vetamt kann selbst entscheiden, ob Sperr-/Beobachtungsgebiet und wie lange das Ganze aufrechterhalten wird...ok?!
Ausnahmegenehmigung "kann" erteilt werden...ok?!
Für uns Kleinhalter/Züchter gefährdeter Rassen (dort Synonym: alle KMU- Klein und Mittelständische Betriebe) wird gerechnet bis die Hose platzt, hintenraus kommt: wir zahlen selbst für alles...ok?!
Dass die Taubenhalter diesmal auch offiziell fein raus sind finde ich klasse! Warum muss ich dann mit 2,5cm übersetzen? Bei mir fliegen nur Tauben drüber....
Zitronenfalter falten keine Zitronen
An § 67 der Geflügelpest-VO wurde scheinbar nichts verändert. Demnach konnte der BDRG hinsichtlich von Erleichterungen bei der ND-Impfung (Abgabe nur durch Tierarzt) offensichtlich nichts erreichen.
Beim BDRG findet man unter Aktuelles noch gar nichts darüber.
Lesezeichen