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Thema: Vogelgrippe 2018 was kommt auf uns zu

  1. #291

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    Aus gegebenem Anlass - wobei mir nichts ferner liegt, als "irgendwas" herbeizuschreien:

    Ich fände es gut, wenn wir in Mecklenburg-Vorpommern uns sowas wie eine Strategie zulegen würden. Und zwar BEVOR die Ereignisse uns überrennen.

    Aber bitte nicht öffentlich!

    Näheres per PN
    Maria
    LG
    Maria

    Der Kopf ist rund, damit man ggf. auch mal seine Meinung ändern kann.

  2. #292
    Avatar von Vamperl
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    Zur Erleichterung der Halligbewohner kam eben die nachricht, dass die Schweine keine Ifluenzaviren haben. Da gab es offenbar (seitens des Amts - klar, irgendwie muss man ja sowas rechtfertigen) große Panikmache wegen Artensprung etc.

  3. #293

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    Zitat Zitat von Vamperl Beitrag anzeigen
    Zur Erleichterung der Halligbewohner kam eben die nachricht, dass die Schweine keine Ifluenzaviren haben. Da gab es offenbar (seitens des Amts - klar, irgendwie muss man ja sowas rechtfertigen) große Panikmache wegen Artensprung etc.
    H5 bei Schweinen ist eigentlich weniger zu erwarten. Kaplan et al. kamen 2017 zumindest experimentell für HPAI H5N1, H5N2, und H5N8 zu dem Schluss:

    "our data show HPAI H5NX clade 2.3.4.4 viruses to be poorly adapted for replication and transmission in swine."

    Das sollte der zuständigen Behörde eigentlich bekannt sein.

  4. #294
    Avatar von Huhnihunde
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    Zitat Zitat von Warnehof Beitrag anzeigen
    Vielleicht muß man ja bei Bundesambitionen, so Teflonmäßig funtionieren, ich weiß es nicht. Ob, er sich einen Gefallen mit der Anordnung gemacht hat, bezweifele ich jedenfalls.
    Bundesweit ist das Restwählerpotential der Grünen, sowie die Grüne Führungs-"Elite" weit von den einst postulierten Naturschutzidealen entfernt. Herr Habeck möchte ganz nach oben. Da macht sich eine Radfahrermentalität gut: Nach oben buckeln und nach unten treten.

    @b5irin
    Eigentlich sollte das der zuständigen Behörde bekannt sein, da hast du recht.
    Leider darf man nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass die Posten in Fachbehörden mit Personen besetzt werden, die mit Fachwissen belastet sind...ein abhängig Beschäftigter wird auch kaum seinem obersten Dienstherren widersprechen.


    Nord-Irland:
    Erster Vogelgrippefall, H5N6 bei Bussard.

    https://www.newsletter.co.uk/news/fa...trim-1-8429113
    Zitronenfalter falten keine Zitronen

  5. #295
    Avatar von Vamperl
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    Holger und Nele haben einen Bericht auf Facebook gestellt, in dem deutlich wird, dass - egal ob AVF oder Arge VF oder wer auch immer! - behördlicherseits durchaus wahrgenommen werden. Respektive: man hat Angst vor schneller Öffentlichkeit und die Menschen lassen sich verängstigen. Das ärgert mich am meisten: ein Herr Habeck KANN die Lage einschätzen, nämlich, dass die Hallig so abgeschlossen ist, dass man mit Quarantäne der Tiere evtl. sogar einen Versuch hätte machen können....... Aber letztlich verordnen die behörden Schweigen, damit sie ungestört den Plan abarbeiten können - Wer es nachlesen mag und kann: https://www.facebook.com/halligsuede...72314629618971
    Geändert von Vamperl (24.03.2018 um 00:10 Uhr)

  6. #296
    Avatar von Vamperl
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    Zitat Zitat von b5irin Beitrag anzeigen
    H5 bei Schweinen ist eigentlich weniger zu erwarten. Kaplan et al. kamen 2017 zumindest experimentell für HPAI H5N1, H5N2, und H5N8 zu dem Schluss:

    "our data show HPAI H5NX clade 2.3.4.4 viruses to be poorly adapted for replication and transmission in swine."

    Das sollte der zuständigen Behörde eigentlich bekannt sein.
    Ich glaube, denen hätte so viel bekannt sein müssen - für mich hörte sich das alles mal wieder nur nach "Ablauf Schema F" - "Wir haben mal was von Artensprung gehört und hier sind Schweine!!!" - an....
    *seufz*
    Denken scheint in bestimmten Sparten keine verpflichtende Voraussetzung zu sein

  7. #297
    Avatar von ***altsteirer***
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    Zitat aus dem FB Posting der Betroffenen:

    "In beiden Gesprächen wieß ich unseren Ltd. Veterinärdirektor (wie auch schon dem Landeslabor mündlich und schriftlich bei der Übergabe unserer zu beprobenden Tiere am Montag Morgen) darauf hin, dass es sich bei unserem Geflügelbestand um Rassen handelt, die allesamt auf der Roten Liste der gefährdeten Haustierrassen stehen und fragte, ob es nicht eine andere Möglichkeit gäbe, als alle zu töten. Schließlich zeigte nur ein geringer Teil eindeutige Symptome. Er versicherte mir, dass das leider kein Grund wäre, anders zu handeln. Die Gesetze diesbezüglich wären eindeutig."

    Zitat aus der GeflPestSchV:

    "(1) Die zuständige Behörde kann, vorbehaltlich des Absatzes 2, bei Geflügelpest in einem zoologischen Garten oder einer ähnlichen Einrichtung, einem Zirkus, einem Zoofachgeschäft, einer Haltung, in der in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten, Vögel zur Arterhaltung oder zur Erhaltung seltener Rassen nach Anlage 1 oder Vögel zu anderen als zu Erwerbszwecken gehalten werden, oder einer wissenschaftlichen Einrichtung Ausnahmen von § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und, soweit Eier betroffen sind, von § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a, genehmigen, soweit die Einrichtung auf Grund ihrer Struktur, ihres Umfangs und ihrer Funktion in Bezug auf die Haltung einschließlich der Betreuung, Fütterung und Entsorgung so vollständig getrennt von anderen gehaltenen Vögeln ist, dass eine Verbreitung des hochpathogenen aviären Influenzavirus ausgeschlossen werden kann."

    Wie war das? "Finde den Fehler"...

    Und das Ganze auf einer Hallig unter einem grünen Landwirtschaftsminister. Da fällt einem wirklich nichts mehr ein...

    Fassungslose Grüße, Markus
    4.29.31 Altsteirer

    "Alles, was gegen die Natur ist, hat auf Dauer keinen Bestand." Charles Darwin

  8. #298

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    Zitat Zitat von ***altsteirer*** Beitrag anzeigen
    Zitat aus dem FB Posting der Betroffenen:

    "In beiden Gesprächen wieß ich unseren Ltd. Veterinärdirektor (wie auch schon dem Landeslabor mündlich und schriftlich bei der Übergabe unserer zu beprobenden Tiere am Montag Morgen) darauf hin, dass es sich bei unserem Geflügelbestand um Rassen handelt, die allesamt auf der Roten Liste der gefährdeten Haustierrassen stehen und fragte, ob es nicht eine andere Möglichkeit gäbe, als alle zu töten. Schließlich zeigte nur ein geringer Teil eindeutige Symptome. Er versicherte mir, dass das leider kein Grund wäre, anders zu handeln. Die Gesetze diesbezüglich wären eindeutig."

    Zitat aus der GeflPestSchV:

    "(1) Die zuständige Behörde kann, vorbehaltlich des Absatzes 2, bei Geflügelpest in einem zoologischen Garten oder einer ähnlichen Einrichtung, einem Zirkus, einem Zoofachgeschäft, einer Haltung, in der in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten, Vögel zur Arterhaltung oder zur Erhaltung seltener Rassen nach Anlage 1 oder Vögel zu anderen als zu Erwerbszwecken gehalten werden, oder einer wissenschaftlichen Einrichtung Ausnahmen von § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und, soweit Eier betroffen sind, von § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a, genehmigen, soweit die Einrichtung auf Grund ihrer Struktur, ihres Umfangs und ihrer Funktion in Bezug auf die Haltung einschließlich der Betreuung, Fütterung und Entsorgung so vollständig getrennt von anderen gehaltenen Vögeln ist, dass eine Verbreitung des hochpathogenen aviären Influenzavirus ausgeschlossen werden kann."

    Wie war das? "Finde den Fehler"...

    Und das Ganze auf einer Hallig unter einem grünen Landwirtschaftsminister. Da fällt einem wirklich nichts mehr ein...

    Fassungslose Grüße, Markus
    Der Fehler liegt hier in Absatz 4
    (4) Die in Absatz 1 genannten Einrichtungen teilen der zuständigen Behörde die Voraussetzungen und
    Vorkehrungen, die Grundlage für eine Genehmigung nach Absatz 1 sein können, spätestens drei Monate nach
    Inbetriebnahme der Einrichtung
    mit. Änderungen der Voraussetzungen oder Vorkehrungen sind der zuständigen
    Behörde unverzüglich mitzuteilen. Für Einrichtungen, die die Voraussetzungen und Vorkehrungen als Grundlage
    für eine Genehmigung nach § 9 Absatz 3 Satz 1 der Nutzgeflügel-Geflügelpestschutzverordnung vom 10. August
    2006 (eBAnz AT41 2006 V1), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 24. November 2006 (BGBl. I S.
    2663), in der bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden Fassung bereits mitgeteilt haben, gilt Satz 2
    entsprechend.

    Formal richtig gehandelt, moralisch einfach nur böse.
    Damit ist aber auch klar, womit ich mir über den Sommer meine Zeit vertreibe.
    Herzliche Grüße vom Warnehof
    AI Karte 2023/24 https://www.google.com/maps/d/edit?mid=1B0AKmliEL-YJeoCjS7CeA06rCTReI9w&usp=sharing

  9. #299
    Avatar von ***altsteirer***
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    Zitat Zitat von Warnehof Beitrag anzeigen
    Formal richtig gehandelt, moralisch einfach nur böse.
    Formal wäre es auch bei fristgerechter Meldung rechtens gewesen, da es sich ja insgesamt lediglich um eine "Kann-Bestimmung" handelt. Die Veterinärämter (oder gab es Weisung von weiter oben?) müssen die Tiere ja nicht verschonen...
    Wichtig ist Dein Hinweis auf Absatz 4 trotzdem, der wird (auch von mir) gerne vergessen.

    Bei wohlwollender Auslegung des Ermessensspielraums hätte die Behörde sicherlich, trotz einer möglicherweise nicht erfolgten Meldung als besondere Haltung, von der Keulung absehen können. Der Archebetrieb auf der Hallig war bekannt, von der Besonderheit der Tiere hätte man sich ohne weiteres vergewissern können.

    Aber nur wo ein Wille, da auch ein Weg...

    Liebe Grüße, Markus
    4.29.31 Altsteirer

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  10. #300

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    Zitat Zitat von ***altsteirer*** Beitrag anzeigen
    Formal wäre es auch bei fristgerechter Meldung rechtens gewesen, da es sich ja insgesamt lediglich um eine "Kann-Bestimmung" handelt. Die Veterinärämter (oder gab es Weisung von weiter oben?) müssen die Tiere ja nicht verschonen...
    Wichtig ist Dein Hinweis auf Absatz 4 trotzdem, der wird (auch von mir) gerne vergessen.

    Bei wohlwollender Auslegung des Ermessensspielraums hätte die Behörde sicherlich, trotz einer möglicherweise nicht erfolgten Meldung als besondere Haltung, von der Keulung absehen können. Der Archebetrieb auf der Hallig war bekannt, von der Besonderheit der Tiere hätte man sich ohne weiteres vergewissern können.

    Aber nur wo ein Wille, da auch ein Weg...

    Liebe Grüße, Markus
    Korrekt, ich wollte Dir auch nicht in die Hacken fahren, sondern auf dieses Schlupfloch für missgestimmte Vet-Ämter hinweisen. Was eine geforderte Meldung "ab Gründung" soll erschließt sich mir auch nicht. Eine Meldung "vor Ausbruch" könnte ich noch verstehen, man muß prüfen, bei Lücken anmahnen und nachbessern lassen usw. Aber so, ist einfach nur ein Freifahrtschein. Das Zoos über ihre Rechtsbeistände über so etwas informiert sind, ja, aber ein Pööpelbauer der jetzt Arche machen will? Oder Ich? Ohne diesen ganzen Zirkus wüßte ich immer noch nicht, dass ich meine Tiere entsprechend anmelden müsste, wenn ich es mir denn finanziell erlauben könnte eine möglich Qurantäne überhaupt in Betracht zu ziehen.
    Herzliche Grüße vom Warnehof
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