Das ist hier auch so.
Ich meine, der Landwirt muss die Fläche gar nicht gepachtet haben um Einspruch einzulegen.
Nur, wenn der Besitzer es dem Landwirt nicht verkaufen möchte...
Alternative wäre dann, es zu pachten vom Eigentümer oder eine Nutzung ohne Pacht oder eine Schenkung.
Natürlich muss der bestehende Pacht Ertrag mit dem Landwirt gekündigt werden. 2 Jahre ist die übliche Frist hier.
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