Naja, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das stimmt. Revision ist aber (derzeit) nicht möglich, auch die Berufung wurde nicht zugelassen. Man kann die Zulassung der Berufung beantragen. Damit die zugelassen wird, sind aber bestimmte Anforderungen zu erfüllen (es müssen ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestehen, die Rechtssache muss besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweisen, grundsätzliche Bedeutung haben, das Urteil muss von anderer höchstrichterlicher Rechtsprechung abweichen, oder es muss ein wesentlicher Verfahrensmangel vorliegen). Da muss man schon eine ganze Menge zur Begründung eines Zulassungsantrags schreiben, das geht nedd von selber.

Und ja, es war nur das VGNW. Und die Entscheidung betrifft nur einen Einzelfall. Dennoch liefert das Urteil schöne Argumente, sie sich auf diverse andere Fälle übertragen lassen. Das kann ziemlich viel Wert sein.

Gruß
becki