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Thema: Brauche Hilfe- Welpen Gefunden - den Besitzer Gefunden - aber......

  1. #1
    Avatar von charlie8888
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    Brauche Hilfe- Welpen Gefunden - den Besitzer Gefunden - aber......

    Ich versuche meine Wut und meinen Zorn hier mal ein wenig in Grenzen zu halten das das hier keine so langer Text wird..
    Habe vor ein paar Tagen einen Welpen gefunden, beim Gassi mit meinen Hunden.
    Nass Mega kalt, die kleine gleich in meine Jacke gestopft.. ist ein sehr kleiner Hund und gerade 4 Monate alt.
    Bin dann zum Auto und nen bissle rum gefahren, keinen Gefunden der so ausschaut als ob er nen Hund sucht.
    Den ganzen Tag mit dem TA zusammen und Tierheim haben wir dann den Besitzer gefunden.
    Ich Hund eingepackt zum Besitzer gefahren und sehe schon einen Hund im Zwinger..
    Ich zum Besitzer: der kleine kommt da aber net rein..
    Er : NEIN wie ich den darauf komme
    Nächster Tag ich Kontrolle und wo ist die kleine - im Zwinger -
    Mein Kamm schwillt.. es ist 3°C sau kalt und Nass und die kleine im Zwinger
    Wat nun?? Ich ein Ordentliches Gespräch mit dem Besitzer gesucht und versucht an der Ehre zu Packen und ins Gewissen zu reden..., nein macht er net mehr...
    Heute wieder Kontrolle und wat soll ich sagen... könnt ihr Euch Denken..

    So was gibt's für mich für Möglichkeiten kennt sich da einer aus??
    Rechtlich habe ich alles Richtig gemacht, nur mein Herz sagt und schreit was anders..
    ( Sorry für die Rechtschreibung muss jetzt zur Arbeit und wollte das schnell noch los werden das ich vll Heute Abend nen bissle schlauer durch Euch bin)

  2. #2
    Eulalia Avatar von Pfandfrei
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    Es gibt eine Verordnung für Zwingerhaltung und diese muss eingehalten werden. Eventuell könnten man so an den Besitzer rankommen ?

    http://www.bhd-ev.de/downloads/TierS...verordnung.pdf
    LG Heike und der Fightclub
    2.30 Kämpfer und Kämpfermixe

  3. #3
    Avatar von KerstinU
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    Diese gesetzlichen Bestimmungen zwecks Zwingerhaltung sind wischi waschi . Wir hatten vor kurzem ein TS Fall mit 5 Hunden im Zwinger . Leider wird das " Gesetz " der Haltung i.d.R eingehalten. Du kannst dich mit dem örtlichen TS in Verbindung setzen und ggf das Vet Amt einschalten. Wenn du Glück hast und eine motivierte Mitarbeiter/ in beim Vet Amt hast und die " vorbei schauen " , kann es sein, dass der Besitzer Muffensausen bekommt. Rechtlich sind aber auch denen die Hände gebunden ( meistens ) . Der örtliche Ts ist öfters erfolgreich bei solchen Sachen, zumal die häufig mit dem Vetamt zusammen arbeiten. Du brauchst Nerven und Geduld und du musst dran bleiben. Viel Erfolg
    LG Kerstin ( ehemalige Miss Puff )

  4. #4
    Avatar von charlie8888
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    mmmmmmmmm o je o je... so ein kleines Würmchen und der Mensch darf tun was er will...
    Ich werde dran bleiben!!!

  5. #5
    Avatar von sternenstaub
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    Hi Charlie,

    je nachdem wie euer Vet. amt drauf ist - anzeigen. Der Kleine darf nicht im Zwinger gehalten werden, erst ab 12 Monate. Laufleine ist bis 12 Monate auch tabu.
    Da kann aber nur das Vet.amt tätig werden.
    Gruß sternenstaub

  6. #6

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    Hallo Charlie,
    das ist ja eine extrem unschöne Sauerei, auf die Du da gestoßen bist. Respekt und großen Dank für Deinen Einsatz!
    Ich fürchte nur, dass es letztlich egal ist, ob der Tierhalter Recht oder nicht Recht hat. Er wird sein Verhalten nicht ändern. Warum war denn der Welpe unterwegs? Hat der Halter auf eine biologische Lösung gehofft? Was wäre, wenn das Hundchen im Haus "gehalten" würde? Ich kann gar nicht glauben, dass es unter diesen Bedingungen ein lebenswertes Leben hat.
    Vll kannst Du oder der Tierschutz auf den Halter einwirken, dass er das Hundchen zur Vermittlung frei gibt. In diesem Alter hat es noch ganz gute Vermittlungschancen.
    Nochmals danke für Deinen Einsatz und guten Erfolg für Mensch und Tier.
    Lb Gruß von Helga

  7. #7
    Avatar von charlie8888
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    Zitat Zitat von sternenstaub Beitrag anzeigen
    Hi Charlie,

    je nachdem wie euer Vet. amt drauf ist - anzeigen. Der Kleine darf nicht im Zwinger gehalten werden, erst ab 12 Monate. Laufleine ist bis 12 Monate auch tabu.
    Da kann aber nur das Vet.amt tätig werden.
    Echt darf die kleine erst ab dem 12 Mon. da in diesem Entsetzlichen Zwinger sein??
    Ist das Rechtlich irgendwo verankert, dann hätte ich meinen ersten Ansatz wo ich Druck machen könnte...
    Ich kann Euch nicht sagen wie schwer mein Herz ist.
    Diese kleine Maus ist sooooooooooooooooooo süß!!

    @ helgaida die kleine ist laut dem Halter nach dem Fressen am Morgen verschwunden.. naja Wahrheit wird anders aussehen.. obwohl wenn ich sehe was der Füttert... da würde ich .... Ko..en

  8. #8
    Erbsenzähler Avatar von eierdieb65
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    Mal langsam, liebe Leute

    Wenn dieser Mensch den Hund nicht wollte, hätte er ja wohl keinen freien Zwinger für das Tier.
    Dass das Tier zu jung für Einzelhaltung im Zwinger ist, ist klar. (mir jedenfalls)
    Ob das allerdings in irgendeinem Gesetz deines Bundeslandes steht @charlie8888, weiß ich nicht.
    In Ö ist das eindeutig geregelt.
    Was füttert er denn ?
    Brot und Milch?
    Das ist typisches Jagdhundfutter, wie es früher gemacht wurde.

    lg
    Willi
    Geändert von eierdieb65 (15.11.2017 um 12:08 Uhr)

  9. #9
    Avatar von charlie8888
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    Zitat Zitat von Pfandfrei Beitrag anzeigen
    Es gibt eine Verordnung für Zwingerhaltung und diese muss eingehalten werden. Eventuell könnten man so an den Besitzer rankommen ?

    http://www.bhd-ev.de/downloads/TierS...verordnung.pdf
    Bin ich gerade ám Studieren, aber finde das nur mit der Kette und erst ab dem 12 Mon...
    Ich lese nochmals..

  10. #10
    Avatar von KerstinU
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    Das ist wohl Ländersache ...in Niedersachsen erst ab 12 Mon
    LG Kerstin ( ehemalige Miss Puff )

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