Sie haben nach den Erkenntnissen der Bund-Länderarbeitsgruppe und der daraus resultierenden Punkte für die, in ferner Zukunft vielleicht mal irgendwann in Kraft zu setzenden, novellierte GefPSchVO gehandelt. Was aber eher nicht zugunsten der Privathalter gedacht ist. Man hat schlicht festgestellt, dass durch die massive Ausweisung von Sperrbezirken, die gewerbliche Geflügelhaltung aufgrund Verbringungsverboten stark gelitten hat.
Was da vermutlich auf die Geflügelhalter zukommt, lässt sich im Tagungsband der 2. nds. Tiergesundheitstage nachlesen.
https://www.tierseucheninfo.niedersa...osium_2017.pdf
Ab Seite 4 geht es um "Aktuelles zur Rechtsetzung „Geflügelpest“"
Auf Seite 5 enthält der vorletzte Punkt die verklausulierte Aussetzung von Sperrbezirken bei Einzelfunden.