Entweder wartet er mit dem mähen auf Heuwetter oder er hat es offiziell als Stilllegung laufen und Prämie beantragt. Im letzteren Fall darf er erst ab dem 15. August mähen oder mulchen.
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Entweder wartet er mit dem mähen auf Heuwetter oder er hat es offiziell als Stilllegung laufen und Prämie beantragt. Im letzteren Fall darf er erst ab dem 15. August mähen oder mulchen.
Stillegung?
Dann stört ein Hund also nicht, wenn er da täglich rumturnt?
Den Begriff kannte ich noch nicht.
Danke dafür – werde mal Google befragen.
Danke!
Gestehe – es geht mir gerade um meine „Ehre“, Brachland von Nutzland unterscheiden zu können.
Hier traue ich das keinem zu ;).
Außer dem Bauern natürlich, der aber nichts von der Nutzung als Hundbespaßungswiese weiß, auch nicht muss.
Es geht erst mal nur um Mein Wissen.
Gibts bei Euch evtl Programme bei denen ein Schnittzeitpunkt festgelegt werden kann? Hier z.B. ab 15. Juni oder 1. Juli.
https://www.lfl.bayern.de/iab/kultur...1474/index.php
Oder es ist eine Wiese zur Samengewinnung?
Stilllegung kommt natürlich auch infrage. Oder andere (persönliche) Gründe, warum (noch) nicht gemäht wird.
Abgesehen davon werden solche Wiesen von Rehen, Hasen und diversen bodenbrütenden Vogelarten gerne als Kinderstube genutzt. Da einen Hund frei drin laufen zu lassen halte ich persönlich für unterirdisch. Die Gleichgültigkeit gegenüber dem Eigentum anderer kommt natürlich auch noch dazu.
Egal was es ist, der Hund hat dort nix verloren. Das Grundstück gehört jemandem und wenn ich dessen Erlaubnis nicht habe, dann darf ich dort keinen "Hundespielplatz" einrichten.
Ich versteh die Leute nicht, die glauben, dass alles Land im Außenbereich "Allgemeinbesitz" ist. Die würden sich bedanken, wenn jeder auf ihren Grundstücken rumrennt - aber da gibt's ja an jedem Haus Gartenzäune und Sichtschutz ...
ChiBo alleine dieser Abschnitt von Sil, müsste doch dir, mit deiner Einstellung, schon klar sein!
Ansonsten kann ich mich meinen Vorschreibern nur anschließen.
Nicht deine Fläche, also auch nicht dein Garten!
Wenn die Fläche abgeerntet ist hat keiner was dagegen, dass dort mal ein Hund rum turnt, abgesehen davon dass sich die Besitzer dann nicht um die Hinterlassenschaften kümmern, denn so ne Wiese ist ja Natur.... Auch da darf man mit dem Beutelchen hinterher sein
Und es hat nichts mit Ehre zu tun obs jetzt ne Nutz- oder Brachfläche ist, die Fläche gehört jemandem der sich sicher nicht darüber freut, dass sein Aufwuchs nieder getrampelt wurde!
Nach dem Naturschutzgesetz dürfen landw. genutzte Flächen während der Vegetationsphase nicht betreten werden. Sofern es sich um keine Wintereinsaat handelt kann man sich nach der Ernte im Zeitraum von ca. Oktober bis März auf Feldern und Wiesen frei bewegen. Hier wieder die Einschränkung: sofern der Eigentümer das nicht ausdrücklich verboten hat.
Hallo Amsa
Seit wann dürfen Hunde auf fremden Grundstücken , ohne Erlaubnis des Besitzer/Pächters, rumlaufen?
Hier nennt man das Revieren und erlaubt sogar "die Entnahme".
5 Schritt neben dem Weg, an der Schleppleine, und der Hund war tot.
Gerichtsurteil: Der Jäger hat richtig gehandelt.
Zum toten Hund kam noch die Anzeige wegen Besitzstörung.
Ich wäre vorsichtig mit so Aussagen.
LG
Willi
Ihr habt ja tolle Zustände bei euch in "Ö..."
Ich beziehe mich auf das Bundesnaturschutzgesetz und dem nach ist das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung allen gestattet. Wenn man außerhalb der Vegetationszeit einen Hund dabei hat, so dürfte das ziemlich egal sein, weil im Frühjahr die Güllegespanne ihre Loipen ziehen und die Flächen flächendeckend mit Gülle überziehen.
Schön, dass es bei euch noch ungenutzte Grundflächen gibt.:laugh
Hier nur 1m neben der Kläranlage und in der Böschung des Bächleins.
Der Rest ist genutzt.
LG
Willi