Verdacht auf Geflügelpest in Münster Handorf. 6800 Puten wurden vorsichtshalber getötet. Heute Nachmittag weiß man mehr.
Druckbare Version
Verdacht auf Geflügelpest in Münster Handorf. 6800 Puten wurden vorsichtshalber getötet. Heute Nachmittag weiß man mehr.
Darf der Verkäufer überhaupt so einfach meine Personalien aufnehmen? Der muss die dann ja theoretisch in Hinblick auf die Datenschutz-Grundverordnung gesichert und zeitlich begrenzt speichern? Wie lange ist das im Zuge eines Hühnerkaufs und was darf er überhaupt erfassen? Name Vorname? Mehr sicherlich nicht. Und wie lange? 6 Monate?
Es ist leider "gängige Praxis" in der "Bekämpfung" der AI, daß vorsorglich getötet wird und die Bestätigung - durch das FLI-Institut - erst 1 bis 2 Tage danach kommt.
Viele Grüße von Mathias
Hallo Dorintia, entschuldige bitte, daß ich Deine Frage jetzt erst sehe ... hier kommt man ja kaum mit dem Lesen nach bei der Fülle an Beiträgen, wenn man nicht regelmäßig hereinschaut.
Mit Betrieb meine ich in diesem Fall auch den Bestand ... ich wohne auf einem landwirtschaftlichen Betrieb und bin selbst "vom Fach" ;) und wir haben hier zwei Bestände von zwei Eigentümern auf einem (Betriebs-)Standort... daß alle Bestände/Betriebe in einem Sperrgebiet(!) durch das Veterinäramt kontrolliert (klinische Untersuchung) werden müssen, das ist im Rahmen der Tierseuchengesetzgebung vorgeschrieben ... im Beobachtungsgebiet gibt es auf Grund des größeren Gebietes nur stichprobenartige Kontrollen.
Mein Bestand (unser Betrieb) wurde zum ende der 3-Wochenfrist kontrolliert, weil er 1. weniger als 100 Tiere gemeldet sind und 2. weil er ziemlich am Rand des Sperrgebietes liegt, allerdings 150 m in Diesem :(
Bei solchen Kontrollen werden natürlich nur die offiziell gemeldeten Bestände kontrolliert ... bei der Feststellung des AI-Ausbruchs in der Entenmastanlage hier in der weiteren Nachbarschaft waren die Vet-Behörden von 61 gemeldeten Beständen ausgegangen ... im Rahmen der Pressemeldungen und der Veröffentlichungen haben in diesem Sperr-Gebiet dann noch 10 Halter nachgemeldet ...
Ich hoffe, das war jetzt verständlich erklärt?!
Viele Grüße von Mathias
Das TSIS bis jetzt:
Schwäne Vorpommern- Rügen 24.03.
Pute Cloppenburg 24.03.
In Gefangenschaft geh. Vögel aller Arten Breisgau-Hochschwarzwald 24.03.
Schwäne Schleswig – Flensburg 23.03.
Schwäne Vorpommern-Greifswald 23.03.
Die aktuelle Mitteilung des Kreises Breisgau-Hochschwarzwald zur Situation im Kreis. Man hat 18 Verdachtsfälle und sucht nochnach weiteren Käufern, demnach scheint auch hier nicht alles tierseuchenkonform abgelaufen zu sein.
https://www.breisgau-hochschwarzwald..._21+16_28.html
Was es mit dem im TSIS gemeldeten Bestand auf sich hat und ob er im Zusammenhang mit dem aktuellen Geschen steht war bisher nicht zu erkennen.
Der Kreis Waldshut meldet um Lörrach sechs festgestellte Bestände mit bis zu 40 Tieren.
https://www.suedkurier.de/region/hoc...72586,10769673
Ab morgen gilt im Kreis Saalfeld-Rudolstadt Aufstallpflicht wegen des Falles im Weimarer Land. Macht jetzt nicht wirklich Sinn, aber wie schon öfters geschrieben, die Ämter scheinen sehr nervös zu sein.
https://www.rtl.de/cms/kreis-saalfel...l-4729587.html
Aus Groß Gerau wird gemeldet, das das Betretungsverbot am Wechselsee aufgehoben wird.
https://www.echo-online.de/lokales/k...gerau_23394701
Den Amerika Tierpark in Limbach-Oberfrohna hat es härter getroffen als unds bisher bekannt war. Trotz Quarantäne sind weitere Tiere verstorben, sodass Teile des Bestandes getötet wurde.
https://www.freiepresse.de/chemnitz/...rtikel11413388
Korea meldet weiterhin Ausbrüche in Intensivhaltungen. Mittlerweile sind es 107 Ausbrüche mit hierbei gekeulten 29.8 Millionen Tieren. Mitte Februar ist man vom Stamp out im 3 km Radius auf einen 1 km Radius herabgegangen.
http://www.koreaherald.com/view.php?ud=20210324000459
Auch Polen bleibt aktives Gebiet. Bei Chromaków, Masowien wird eine Legehennenanlage mit 415.000 Tieren geräumt.
https://warszawa.tvp.pl/52950177/pta...-zapowietrzony
Bei Wielowies, Großpolen ist es ein Bestand von 4.000 Enten.
https://www.polsatnews.pl/wiadomosc/...do-utylizacji/
Die Frage mit den Personalien treibt offensichtlich gerade viele Leser und Kommentatoren hier um. Rechtlich ist das eindeutig geregelt. §2 GefPestSChV ist da recht eindeutig. Nach Abs 2. hat JEDER Geflügelhalter ein Register zu führen in dem Zu- und Abgänge von Tieren mit Datum, Name, Anschrift des Transporteurs und des ehemaligen/bzw. zukünftigen Besitzers erfasst wird. Ich kenne es von unserer lokalen Vogelbörse so (da stehen auch immer zwei Geflügelwagen mit vor), dass es einen kleine Zettelblock gibt, auf dem der Käufer Name, Anschrift und gewünschte Tiere aufschreibt und diese dan dem Verkäufer rüberreicht. Kontrolliert wird da natürlich auch nicht. Ich muß sagen ich habe mir von Abnehmern meiner Tiere auch noch nie den PA zeigen lassen. Bei mir schreibt jeder Käufer seine Angaben in mein Bestandstagebuch und von da übertrage ich das in mein Register. Interessanterweise habe ich mir da auch noch keine Gedanken über die DSGVO gemacht. Ich werde also wohl zukünftig jeden Abnehmer noch fragen, ob er mit elektronischer Speicherung seiner Daten einverstanden ist und bvermutlich komische Blicke ernten. AAAHHH.
Die Frage ist die, welche Handhabe hat man als Verkäufer, wenn der Käufer erfundene Daten einträgt?
Meines Wissens nach - keine. Es darf nur befugtes Personal eine Identitätsfeststellung durchführen. Eine Zivilperson darf das nur bei Fluchtgefahr bei Straftaten und auch nur, wenn der Festgesetzte es freiwillig tut. Verlangen kann man es nicht. Siehe §127 und 163b der Strafprozessordnung.
Hallo Mathias,
vielen Dank für deine Auskünfte.
Deine Wortwahl implizierte für mich eben mehr als eine Haltung mit 10 oder 20 Tieren, deswegen die Nachfrage.
Was jetzt natürlich nicht implizieren soll das keine kleinen Halter in Sperrgebieten kontrolliert werden.