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Zitat von
Tanny
Das stimmt, aber DU kannst auch Massen von Viren im Rachen eines Greifvogels finden, wenn er zuvor gerade eine hochgradig verseuchte Ente verspeist hat - heisst aber noch nicht, dass er sich infiziert hat oder dran gestorben ist....
Im Prinzip ist die Quantität egal - denn gekeult wird ja schon meist nach dem ELISA - sonst hätten wir nicht diese gekeulten bestände, wo hinterher raus kam, dass sie nichts hatten.
Du hast die schwache Stelle in der Argumentation entdeckt, allerdings müßten die Greife dann recht schnell nach Aufnahme des verseuchten Fleisches versterben. Etwa durch Abschuß oder Gift oder ähnliches.
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§ 35 Schutzmaßregeln für den Kontaktbestand
(1) Führen die epidemiologischen Nachforschungen nach § 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 zu dem Ergebnis, dass
die Geflügelpest aus einem anderen Geflügelbestand oder einer sonstigen Vogelhaltung eingeschleppt oder
bereits in andere Geflügelbestände oder sonstige Vogelhaltungen weiterverschleppt worden sein kann, so ordnet
die zuständige Behörde für diese Bestände oder sonstigen Vogelhaltungen (Kontaktbestände) die behördliche
Beobachtung an.
(2) Für die der behördlichen Beobachtung unterstellten Kontaktbestände
1. ordnet die zuständige Behörde eine Untersuchung nach Kapitel IV Nummer 8.5 des Anhangs der
Entscheidung 2006/437/EG an,
2. kann die zuständige Behörde, soweit dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist,
a) unter Berücksichtigung des Anhangs IV der Richtlinie 2005/94/EG die Tötung und unschädliche
Beseitigung,
b) zusätzlich zu den Untersuchungen nach Nummer 1 eine serologische und virologische Untersuchung
der gehaltenen Vögel des Bestandes anordnen,
3. gilt § 15 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 8, Satz 2 und Absatz 4 entsprechend.