Zitat von
Stefanie
Wenn das so ist, will ich ja zufrieden sein ........... ich finde es allerdings doch etwas auslegbar formuliert .............. nicht konkret und eindeutig genug.
Z. B. hier:
Unter "Poultry farms and markets" folgende Sicherheitsmaßnahmen:
Dann ein Passus weiter "Zoos and other captive collections":
Was fällt denn unter "other captive collections"? Ist für mich schwammig, da fällt u. U. alles drunter, was in Gefangenschaft gehalten wird. Darauf sind also die oben bei "Poultry farms and markets"genannten Biosicherheitsmaßnahmen gleichermaßen anzuwenden. Liest sich damit für mich nicht unbedingt so, als sollten kleine Geflügelhaltung nicht ebenso strikten Maßnahmen unterliegen.
Und dann, bei Ausbruch der Erkrankung in "zoos and other captive collections" , auch nur sehr enggefasste Ausnahmen bei der Keulung .....