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RE: Info Vogelgrippe
18.10.2005, 10:16 Uhr
Neue Verdachtsfälle auf Vogelgrippe im rumänischen Donaudelta
Bukarest (dpa) - In Rumänien sind neue Verdachtsfälle auf Vogelgrippe bekannt geworden. Bluttests hätten Antikörper gegen das Virus H5 bei mehreren Wildvögeln im Donaudelta ergeben, sagte der Landwirtschaftsminister Rumäniens. Ob es sich um den für den Menschen gefährlichen Typ handelt, wird erst in einigen Tagen feststehen. Auch die Ergebnisse über den Vogelgrippeverdacht in Griechenland liegen erst nächste Woche vor. Die EU berät über das weitere Vorgehen. In Deutschland wirbt Bayern für eine bundesweite Geflügel-Stallpflicht.
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RE: Info Vogelgrippe
Verdacht auf Vogelgrippe in Griechenland bestätigt
- 17.10.2005
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Athen (aho) - Experten der Universität Athen haben Antikörper gegen
einen H5-Vogelgripppevirus bei einem Truthahn von kleinen
Ostägäisinsel Oinousses festgestellt. Das berichtete das staatliche
griechische Fernsehen (NET) am Montag. Die Insel liegt nur rund zwei
Kilometer vor der türkischen Küste entfernt. Endgültige Erkenntnisse
werde es in den nächsten Tagen geben, da Griechenland Proben zum
Speziallabor der EU geschickt habe, hieß es. Auf der Insel Oinousses
habe man bereits mit der Tötung allen Hausgeflügels begonnen. Ebenso
wurde die Ortschaft unter Quarantäne gestellt.
Auch in Mazedonien besteht ein Anfangsverdacht auf
Vogelgrippe. Dort sind nach einem Zeitungsbericht in zwei Dörfern
mehr als 1.000 Federtiere verendet.
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RE: Info Vogelgrippe
Importe von Hausgeflügel kommen hauptsächlich aus der EU
- 18.10.2005
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Wiesbaden (aho) - Anlässlich des ausgeweiteten Importstopps der EU für
Geflügel aufgrund der Vogelgrippe teilt das Statistische Bundesamt
heute der Presse mit, dass fast 70 Millionen lebende Hühner, Enten,
Gänse, Truthühner und Perlhühner von Januar bis Juli 2005 nach
Deutschland importiert wurden. Dieses Hausgeflügel kam fast
ausschließlich aus den EU- Mitgliedstaaten (99,8%). Lieferländer von
Geflügel außerhalb der EU waren die Vereinigten Staaten (66.000
Stück), die Schweiz (49.000 Stück) und Kanada (45.000 Stück). Aus den
von der Vogelgrippe zur Zeit betroffenen Ländern Griechenland, Türkei,
Rumänien und den asiatischen Staaten wurden in den letzten fünf Jahren
keine lebenden Hühner, Enten, Gänse, Truthühner und Perlhühner nach
Deutschland eingeführt.
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RE: Info Vogelgrippe
Vorläufig keine bundesweite Stallpflicht für Geflügel geplant
- 17.10.2005
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Berlin (aho) - Die Bundesregierung plant gegenwärtig keine
bundesweite Stallpflicht für Geflügel als Reaktion auf zwei bestätigte
Fälle von Vogelgrippe in der Türkei und Rumänien. Ein
Regierungsvertreter unterstrich laut einem Bericht des Pressedienstes
des Deutschen Bundestages dazu in einer gemeinsamen Sondersitzung von
Verbraucherschutz- und Gesundheitsausschuss am Montagmittag, dass ein
entsprechendes Aufstallungsgebot keine "ideologische Frage" sei,
sondern sich die Regierung dabei an der Risikobewertung der Experten
orientiere. Sie begrüßte in diesem Zusammenhang die Ankündigung der
Europäischen Union, Risikogebiete für Vogelgrippe europaweit
auszuweisen, die sich an den Gebieten von Zugvögeln, an deren
Rastplätzen sowie an Gebieten mit einem erhöhten Bestand an
Hausgeflügel orientieren. Aus Regierungssicht geht es hierzulande um
eine abgestimmte Reaktion auf die in der Türkei und Rumänien
bestätigten Fälle des gefährlichen Virustyps H5N1, die
"differenziertere und aufwändigere Maßnahmen" erforderten. Dazu
zählten etwa verschärfte Sicherheitsmaßnahmen an Flughäfen, Häfen und
Kontrollen in Reisebussen. So hätten bereits Stichprobenkontrollen des
Waren- und Reiseverkehrs durch die Bundesländer ergeben, dass zurzeit
auf illegalem Wege Lebensmittel, Geflügel oder lebende Tieren in
großer Zahl von Asien nach Deutschland importiert würden. Die
Ablehnung einer bundesweiten Stallpflicht für Geflügel begründete der
Regierungsvertreter damit, dass auch bei dem vor zwei Jahren
aufgetretenen Fall von Vogelpest in Belgien und einem Fund in einem
deutschen Geflügelbetrieb in Viersen nicht mit einem
länderübergreifenden, sondern nur mit einem regionalen
Aufstallungsgebot reagiert worden war. Dies habe ausgereicht, die
Geflügelpest einzudämmen.
Als ungeklärt gilt gegenwärtig noch die Art und Weise der Ausbreitung
des für die Menschen gefährlichen Virus H5N1, das 2003 erstmals in
Südostasien aufgetreten war. Nach den Worten von Professor Thomas
Mettenleiter vom Friedrich-Löffler-Institut besteht im illegalen
Import die größte Gefahr für seine Ausbreitung hierzulande. Als
weniger wahrscheinlich gelten nach gegenwärtigem Wissensstand die
Flugrouten von Zugvögeln aus dem südlichen Schwarzmeerraum für
Deutschland.
Mit Blick auf die Gesundheitsvorsorge der Bevölkerung hierzulande
erklärte der ebenfalls vor die Ausschüsse geladene Sachverständige
Professor Reinhard Kurth vom Robert-Koch-Institut: "Wir tun uns bei
der Umsetzung gewisser Pflichten auf Länder- und kommunaler Ebene
schon sehr schwer." An die künftige Bundesregierung gewandt
formulierte er die Bitte bei Wiedereinsetzen der
Föderalismus-Kommission dem Bund mehr Verantwortung bei Dingen zu
übertragen, die im Zusammenhang mit der Vogelgrippe für die nationale
Ebene von Bedeutung sind.
Im Hinblick auf die gängigen Impfstoffe, die die Bevölkerung gegen das
hochpathogene Virus schützen könnten, lehnte der Experte eine
individuelle Bevorratung von Präparaten ab. Professor Johannes Löwer,
Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts, beschrieb die Strategie seines
Instituts damit, eine Versorgung mit Impfstoffen sicherzustellen,
damit die Bevölkerung innerhalb von sechs Wochen "durchgeimpft" werden
könne. Er schätzte die Kosten für eine Mehrfachimpfung der Bevölkerung
auf rund 1,6 Milliarden Euro, lege man den aktuellen Preis dafür
zugrunde.
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RE: Info Vogelgrippe
Landkreis Waldshut: Allgemeinverfügung über Schutzmaßnahmen gegen Geflügelpest
- 18.10.2005
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Waldshut-Tiengen (aho) - Das Landratsamt des Landkreises Waldshut hat
in den Zeitungsausgaben vom 18.10.2005 landkreisweit eine
Allgemeinverfügung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum
Baden-Württemberg vom 05.10.2005 bekannt gemacht. Damit gelten ab
Mittwoch, den 19.10.2005 für Geflügelhalter folgende Schutzmaßnahmen:
Wer Geflügel (Hühner, Perlhühner, Puten, Enten, Gänse, Fasane,
Rebhühner, Laufvögel (Nandu, Strauß)) hält, muss dies beim
Veterinäramt anzeigen. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Hobbyhalter
und Kleinhalter, d.h. selbst die Haltung nur eines der oben genannten
Tiere muss gemeldet werden. Damit soll das Veterinäramt im Seuchenfall
einen Überblick über die vorhandenen Geflügelbestände erhalten.
Um ein Übertragungsrisiko der Geflügelpest von bei uns überwinterndem
wildlebendem Wassergeflügel (Wildenten, Wildgänse) auf Hausgeflügel zu
vermeiden, wurde in der gestern veröffentlichten Allgemeinverfügung
verfügt, dass Hausgeflügel nicht mehr im Freien gefüttert werden darf
und nicht mehr an Oberflächengewässern (See, Bachläufen) gehalten
werden darf, an dem sich auch wildlebende Wassergeflügel aufhalten
können. Des weiteren sind die Ausläufe für Hausgeflügel ausbruchsicher
einzuzäunen. Sollte sich die Seuchenlage weiter verschärfen, kann eine
Stallhaltung für das Hausgeflügel angeordnet werden. Die
Geflügelhalter werden in der Allgemeinverfügung darauf hingewiesen,
dass sie bereits jetzt im Vorfeld entsprechend Sorge dafür tragen
müssen, dass eine Aufstallung jederzeit möglich ist.
Halter von großen Beständen, die über 100 Geflügel im Auslauf oder in
Freilandhaltung halten, müssen im Zeitraum vom 15. Oktober bis 15.
Dezember Blutuntersuchungen auf Geflügelpest durchführen lassen. Pro
Hühnerbestand sind 10 Blutproben erforderlich. Diese können bei der
Schlachtung oder Tötung vom Haustierarzt, Geflügelgesundheitsdienst
oder Veterinäramt entnommen werden und sind für die Geflügelhalter
kostenfrei. Derzeit sind dem Landratsamt ca. 650 Geflügelhalter
bekannt. Davon sind 12 Auslauf- bzw. Freilandhaltungen mit über 100
Tieren. Nur für Auslauf- bzw. Freilandhaltungen mit über 100 Tieren
gilt derzeit die Untersuchungspflicht.
Das Landratsamt - Veterinäramt und Gesundheitsamt - wird die jeweils
erforderlichen Maßnahmen unverzüglich treffen.
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RE: Info Vogelgrippe
Artikel URL: http://de.news.yahoo.com/051019/286/4qcib.html
Mittwoch 19. Oktober 2005, 16:28 Uhr
Bundesländer verschärfen Maßnahmen gegen Vogelgrippe
München/Moskau (AFP) - Im Kampf gegen die Vogelgrippe haben die Bundesländer ihre Schutzmaßnahmen verschärft. In Bayern gilt ab sofort eine Stallpflicht für Geflügel. Neue Krankheitsausbrüche bei Vögeln meldeten derweil Russland und China. In Russland erreichte die Vogelgrippe nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums in Moskau die Region Tula rund 300 Kilometer südlich der Hauptstadt und drang damit weiter Richtung Westen vor. In China wurde ein neuer Vogelgrippe-Herd mit dem auch für Menschen gefährlichen H5N1-Virus auf einer Geflügelfarm im Nordosten des Landes entdeckt.
Aus Vorsorgegründen sei es "sinnvoll und notwendig", das heimische Geflügel so lange in den Ställen zu lassen, bis der Wildvogelzug abgeschlossen sei, begründete der bayerische Verbraucherschutzminister Werner Schnappauf (CSU) die Stallpflicht.
In mehreren anderen Bundesländern gilt in bestimmten Risikogebieten eine Stallpflicht für Geflügel. Tierseuchenexperten von Bund und Ländern hatten sich am Dienstag darauf verständigt, solche Gebiete festzulegen. Es handelt sich dabei um Regionen mit Vogelrastplätzen und Feuchtgebieten, in denen der Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel kaum zu vermeiden ist. Einzelne Gebiete mit Stallpflicht gibt es schon in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern. Nach dem Treffen ordneten auch Rheinland-Pfalz und Hessen an, dass in bestimmten Regionen Geflügel in Ställen untergebracht werden soll.
In Russland wurde das Vogelgrippe-Virus im Dorf Jandowka in der Region Efremowski auf sieben Bauernhöfen identifiziert. Der Verdacht auf die gefährliche Virus-Variante H5N1 wurde durch ein Labor bestätigt.
Auch im rumänischen Donau-Delta wurde der Verdacht auf das gefährliche Vogelgrippevirus in einem zweiten Ort bestätigt. Untersuchungen in britischen Labors hätten den auch für Menschen gefährlichen Erreger bei einem Schwan und einem Huhn aus der Gegend um Maliuc nachgewiesen, teilte der rumänische Landwirtschaftsminister Gheorghe Flutur mit.
In China wurde das Virus nach Behördenangaben auf einer Geflügelfarm in der Inneren Mongolei entdeckt. Nahe der Provinzhauptstadt Hohhot seien 2600 Vögel an der Tierseuche gestorben, meldete die amtliche Nachrichtenagentur Xinhua. Eigentlich hatte die Regierung in Peking gehofft, das Vogelgrippe-Virus ausgerottet zu haben.
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RE: Info Vogelgrippe
19. Oktober 2005
Bundesweite Stallpflicht für Geflügel ab Samstag
Vom Samstag an muss Geflügel bundesweit in Ställen gehalten werden. Dies teilten am Mittwochnachmittag Bundesverbraucherschutzminister Jürgen Trittin und eine Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums von Sachsen-Anhalt in Magdeburg mit.
Die Maßnahme sei zuvor in einer Telefonkonferenz von Bund und Löndern festgelegt worden, nachdem ein Fall von Vogelgrippe des Typs H5N1 südlich von Moskau bestätigt worden sei. Der Grünen-Politiker begründete die bundesweite Stallpflicht vor der Presse in Berlin mit einer veränderten Risikolage.
(N24.de, AP)
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RE: Info Vogelgrippe
Jetzt doch bundesweites Freilandverbot +++ Bund erlässt Eilverordnung
- 19.10.2005
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Berlin (aho) - Zur Abwehr der Vogelgrippe gilt in ganz Deutschland ab
sofort eine weitestgehende Stallpflicht für Geflügel. Eine
entsprechende Eilverordnung ist am 19. Oktober nach einer
Telefonkonferenz mit den Landesministerien erlassen worden, wie das
Verbraucherschutzministerium am Abend mitteilte. Das
"Aufstallungsgebot" gilt demnach sowohl für gewerbliche als auch für
Hobby-Tierhalter. Bis zu 25.000 Euro Bußgeld droht bei Zuwiderhandeln.
Die Vogelgrippe hat inzwischen die Region rund 300 Kilometer südlich
von Moskau erreicht hat - sie ist also weiter Richtung Westen
vorgedrungen. Von dort findet auch regulärer Vogelzug nach Deutschland
statt, so dass die Gefahr einer Einschleppung durch Vogelzug gestiegen
ist. Bundesverbraucherminister Jürgen Trittin appellierte bei der
Pressekonferenz am 19. Oktober an die Länder, die Beobachtung von
Wildvögeln zu verstärken.
Wie die EU-Kommission bestätigte, handelt es sich in Russland um den
auch für den Menschen gefährlichen Virus H5N1. Rund 3.000 Stück
Geflügel wurden in einem russischen Dorf getötet. Ein Importverbot für
russisches Geflügel besteht bereits seit Sommer 2005.
Die Tierseuchenexperten des Bundes und aller Bundesländer hatten
sich am 18. Oktober in Bonn darauf geeinigt, diejenigen Gebiete
auszuweisen, in denen risikoorientiert die Aufstallung des Geflügels
angeordnet werden soll. Die jetzt in Kraft getretene Eilverordnung
geht über diese Maßnahmen hinaus, weil sich das Risiko einer
Verbreitung in Deutschland verstärkt hat.
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RE: Info Vogelgrippe
19.10.2005, 20:48 Uhr
Vogelgrippe-Gruppe führt zu Stallpflicht in ganz Deutschland
Berlin (dpa) - Deutschland hat wegen der Vogelgrippe ein bundesweites Freilaufverbot für Geflügel verhängt. Auslöser war der erste Nachweis des gefährlichen Erregers im europäischen Teil Russlands. Aus dem Gebiet gibt es Zugvogelrouten nach Deutschland. Bundesverbraucherminister Jürgen Trittin erließ eine Eilverordnung. Die Stallpflicht soll möglichst schon ab morgen, spätestens aber am Samstag gelten. Danach müssen Geflügelzüchter und Hobbytierhalter freilaufende Vögel bis zum 15. Dezember einsperren.
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RE: Info Vogelgrippe
von Dominik_Timm gefunden:
Berlin (Reuters) - Als Reaktion auf den Vormarsch des auch für Menschen gefährlichen Vogelgrippevirus H5N1 hat die Bundesregierung eine deutschlandweite Stallpflicht für Geflügel erlassen.
Das Virus sei rund 200 Kilometer südlich von Moskau nachgewiesen worden, sagte Umweltminister Jürgen Trittin (Grüne) am Mittwoch in Berlin. "Mit dem Auftreten des Virus haben wir die Risiko-Einschätzung auf mäßig bis hoch heraufgestuft." Trittin wies darauf hin, dass infizierte Zugvögel nach Deutschland fliegen könnten. So würden beispielsweise Wildenten aus den Gebieten südlich von Moskau auch nach Deutschland ziehen. Die Eilverordnung gelte ab sofort und gehe bis zum 15. Dezember, erklärte Trittin, der das Verbraucherschutzministerium kommissarisch leitet. Nach Angaben des Ressorts ist die Stallpflicht spätestens kommenden Samstag verbindlich, da dann die Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht wird. Nach Expertenangaben geht der Vogelzug Mitte Dezember zu Ende.
"Zum heutigen Zeitpunkt haben wir keine Erkenntnisse, dass Vögel in Deutschland erkrankt sind", sagte Trittin. Er riet dazu, Kontakte mit Wildvögeln zu vermeiden. Geflügelfleisch solle nur gut gegart verzehrt werden. "Es ist wichtig, alles zu tun, um nach Kräften eine Übertragung des Virus auf Tiere in Deutschland zu unterbinden." Laut Trittin kann das Nichtbeachten der Stallpflicht mit einer Strafe von bis zu 25.000 Euro belegt werden. Nötig sei außerdem eine sehr genaue Wildbeobachtung. Der Minister erinnerte daran, dass bereits seit vergangener Woche die Einfuhr von lebenden und totem Geflügel, Geflügelprodukten und Geflügelteilen wie Federn verschärft kontrolliert werde.