Sehr geehrter Herr Dr. Hopp,
herzlichen Dank für Ihre rasche Antwort, die dennoch meine Fragen um die Hintergründe gänzlich unbeantwortete lässt und die Verhältnismäßigkeit im Vorgehen in meinen Augen nach wie vor fraglich scheinen lässt. Wenn ich recht verstehe, berufen Sie sich allein auf die Ihnen per Gesetz gegebene Kraft, eine Einschätzung vornehmen zu dürfen. Dies habe ich selbstredend nie in Frage gestellt - allein, das "Weshalb" bleibt nach wie vor unbeantwortet, vor allem, wenn man als "Öffentlichkeit" mitbekommt, dass im Nachbarland Niedersachsen (so in Damme) gar nicht mehr ohne Testung gekeult wird...
Ihre Begründung empfinde ich dahingehend als für den Laien schwer nachvollziehbar, als mir nicht bekannt ist, dass Puten derartig weit niesen oder husten können, dass der Betrieb in Sichtweite gefährdet gewesen wäre - denn das FLI schreibt ja: "Die Übertragung findet überwiegend durch Tröpfcheninfektion statt. Dies gilt insbesondere für die Influenzaviren, die bei Säugetieren und Vögeln symptomlose Infektionen oder schwere Erkrankungen hervorrufen können." (Quelle: FLI,
https://openagrar.bmel-forschung.de/...richt_2011.pdf, S.81)
Dies würde ja bedeuten, dass die ganze Aufstallerei sinnlos ist - oder habe ich Sie hier falsch verstanden? Genügt also bereits das Anschauen, um die Viren zu übertragen? Das wäre ja fatal!
Insbesondere, da Jörg Held auf
http://www.wir-sind-tierarzt.de/2016...ln/(21.11.2016, Autor: Jörg Held) schreibt:
"Gleichzeitig werden aber meist auch die Tiere in Beständen getötet, die in einem Sperrbezirk um den Ausbruchsort liegen – selbst wenn dort noch kein Ausbruch nachgewiesen ist. Diese vorbeugende Tötung wird kritisiert, weil sie laut „Geflügelpestverordnung“ nicht zwingend ist, sondern als „Kann-Regel“ gilt (§21.4.4.). Insbesondere Tierschützer fordern, diese Betriebe zwar unter Quarantäne zu stellen, aber erst bei Nachweis einer Infektion zu keulen."
Mit freundlichen Grüßen und Dank für Ihre Mühe, mir geantwortet zu haben,
AK