dazu mal die Antwort unseres Vet-amtes
Ich sage, mein Stall ist vielleicht zu klein, Amts-TA versteht das, aber die klare Ansage heißt, auch wenn Stallpflicht herrscht, hat der Stall tierartgerecht zu sein, denn das Tierschutzgesetz besteht auch bei Seuchenlage! Sonst muß ich Außnahmegenehmigung und Untersuchung beantragen und Volieren bauen.
Nun, Ausnahme brauchte ich wegen der Nandu eh und Volieren hatte ich gebaut, aber ich fand die Auskunft interessant, übrigens erhielt ich die schon am 20.10.05, also noch vor der Verschärfung.
Viele Grüße