Das Vorgehen, die Henne durch artwidrige Einzelhaft mental so zu schwächen, dass sie in Folge dessen auch nach Wiedervereinigung mit der Herde für den Menschen verhaltenstechnisch unauffälliger ist, mag sogar aufgehen. Die Henne leidet aber vermeidbar und wohlmöglich trägt sie dauerhaften Schaden davon.
Das hat aber absolut nichts mit artgerechter Tierhaltung zu tun. Siehe Tierschutzgesetz...
Da sieht man eben auch deutlich, wenn das Setting schon nicht stimmt (hier die verfügbare Fläche) muss man Massnahmen ergreifen, die tierschutzrelevant sind.