@willi: Bei gewerblichen Verkauf gibt's juristisch gesehen halt eine Wert, der sich bemessen lässt (entgangener Gewinn).
Wenn die Haltung aber privater Natur ist und man die Eier unter Nachbarn verkauft, bleibt man auf dem Schaden sitzen.
Kritischer Punkt wird aber sein, eine Traumatisierung von Hühnern durch eine Attacke zu beweisen. Solche "emotionale" Schäden sind beim Menschen abgedeckt; bei einem Tier aber seh' ich schwarz. Nur wenn das Tier aufgrund eines körperlichen Schadens keine Eier mehr legt und gewerblich gehalten wird, dann gibt es -juristrisch betrachtet- einen Schaden.
Aber wie das in Österreich gehalten wird, da bin ich überfragt... Zumindestens in Deutschland hättest Du schlechte Karten...
Ansonsten bin ich froh, dass Mänty (hoffentlich) Licht am Ende des Tunnels sieht.