Zitat:
Original von Federball
Hat das mit dem "keine Ausnahmegenehmigungen für Hobbyhalter" eigentlich irgendjemand schriftlich???
Da die Verordnung nicht unterscheidet gilt sie für alle Geflügelhalter - also: gleiches Recht für alle - und das ist einklagbar!!! Leider gibt's bisher ja keine objektiven Kriterien, nach denen eine Ausnahme erteilt wird. Die Ankündigung der neuen Verordnung klingt ja so, wie wenn sich das ändern soll (nicht in Sperrzone, Untersuchungen, keine Abgabe an andere Betriebe ...). Jeder der die Kriterien erfüllt muss seine Ausnahmegenehmigung dann auch kriegen.