Ganz ehrlich - das triggert mich so, dass ich grad gar nichts dazu schreiben mag!
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Ganz ehrlich - das triggert mich so, dass ich grad gar nichts dazu schreiben mag!
Das geht so nicht! Keine gesetzliche Bestimmung, keine Rechtsmittelbelehrung, eine Frist von einer schlappen Woche für einen eventuellen Neubau des Stalles und dann noch die "Drohung", dass Futter/Wasser überprüft wird.
Gibt es bei euch eine kostenlose Rechtsberatung?
Mir fallen da spontan die Einfriedungsbestimmungen ein. Gefühlt gibt es für jeden Straßenblock andere Bestimmungen. Frage ist also, ob und welche Auslegungsspannen die jeweiligen Kommunen haben. Das Tierschutzgesetz wird ja nicht "unterschritten". Im Gegenteil werden sogar strengere Vorgaben "empfohlen". Hat ein kommunales Amt soviel Macht? Wenn ja, arbeitest du dich nur vergeblich daran ab. Kennt sich hier jemand damit aus?
Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung. Es geht mir hier ums Prinzip. Ich hätte ja die Möglichkeit einen Offenstall auszubauen und hatte ich auch vor, wenn die Puten nächstes Jahres Nachwuchs habe. Dann kommen ca. 30 qm Stall hinzu. Nur wo soll das enden, was fordern die als nächstes? 8 Grad kann ich z. B. im Winter in keinen meiner Ställe machen und will ich auch gar nicht. Das Tiefeneinstreu wird der nächste Kritikpunkt sein, ich sehe es schon kommen.
Man sollte sich vielleicht ab und an ein Beispiel an denen nehmen, die wirklich beanstandenswerte Haltungsbedingungen trotz mehrfacher Intervention des Vet-amtes einfach weiterlaufenlassen. Hier in der Gegend hat ein Animalhorder weit über 10 Jahre immer weitergemacht, Auflagen teilweise umgesetzt, teilweise einfach umgangen, teilweise auch ignoriert. Und als dann tatsächlich mal ein Tierhaltungsverbot vor Gericht durchgesetzt wurde, hat er die gesamte Tierhaltung einfach auf dem Papier dem Sohn übergeben. Faktisch läuft es jetzt also weiter wie bisher.
Auch bei mir wurde schon die Pferdehaltung kontrolliert. Unter anderem mündlich gefordert, daß ich auf den Weiden Unterstände anbieten muß. Ich habe darauf hingewiesen, daß überall Bäume, Hecken und Strauchgruppen stehen und die als Wind- und Wetterschutz genügen. Da mußten sie mir recht geben, haben sich aber dann darauf eingeschossen, daß mein Offenstall dicker eingestreut werden müsse. Also mehr Streu als vorhanden. Wie viel mehr, dazu konnten sie keine irgendwie eindeutige Antwort geben. Es gab nichts sonst, was ihnen irgendwie negativ aufgefallen wäre. Zumindest wurde nichts dergleichen angesprochen. Sie kamen dann auch noch zweimal zur Nachkontrolle, beidemale waren die Pferde auf der Weide und die Ställe nicht eingestreut. Dann kam nochmal eine Mail mit Richtlinien zur Pferdehaltung. Daraus ging auch nicht hervor, wie dick ein Stall eingestreut sein muß.
Sollten sie nochmal auftauchen, werde ich auf einer Zentimeterangabe betreffs Stalleinstreu bestehen, oder vielleicht gleich den Zutritt verweigern.
Meines Wissens hat ein Amtsvet nicht das Recht, unangemeldet und ohne Zustimmung des Besitzers ein Grundstück zu betreten.
An Deiner Stelle würde ich eine nette Mail schreiben, daß Du die Richtlinien erhalten hast und sie gegebenenfalls von einem Rechtsbeistand auf Rechtswirksamkeit prüfen läßt. Daß weitere Besuche und Kontrollen gerne nach Voranmeldung und in Deinem Beisein erfolgen können.
Vielleicht noch, daß Du gelassen einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz entgegensiehst? (Das würd ich zumindest schreiben, wenn mein Ärgerlevel hoch genug gekocht ist).
Ich frage mich, ob man das Protokoll der erfolgten Kontrolle einfordern kann?
Bitte zunächst einmal um die Rechtsgrundlage, das geht per Mail und kostet nichts und dann siehst du weiter…
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Hier einmal einen Link, um sich einen Überblick zu verschaffen wie man sich gegen Entscheidungen der Verwaltung zur Wehr setzen kann. Damit sich der KRA jedoch mit der Sache befassen kann ist der Widerspruch seitens des Betroffenen erforderlich. Ich hoffe, dass ich dir damit etwas weiterhelfen kann.
https://www.bitburg-pruem.de/cms/bue...echtsausschuss
Da habe ich jetzt nochmal nachgelesen und liege da wohl falsch. Das Grundstück darf ungefragt betreten werden, um die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen zu überprüfen. Die Frage ist, inwieweit die Vorgaben eines zweifelhaften Merkblattes eine gesetzliche Grundlage bilden.
Es ist allerdings mein gutes Recht, die Behördenvertreter zum Verlassen des Grundstückes aufzufordern. Sollten sie ihr Vorhaben trotzdem durchsetzen wollen, müßten sie zur Not die Hilfe der Polizei anfordern.