Zitat von
zfranky
Das ist keine Frage der Einstellung, sondern gültige Gesetzeslage:
Die Abgabe von Impfstoffen ist nur an gewerbliche Halter nach dokumentierter Schulung zulässig.
Die Abgabe an Privathalter oder Vereine ist ausdrücklich nicht vorgesehen.
Das es jahrelang anders praktiziert wurde, hing damit zusammen, dass die Vet Ämter die Augen da zugedrückt haben, weil sie froh waren über jede Impfung, die durchgeführt wurde. Seit aber in den meisten Ländern die Überwachung der Tierärztlichen Hausapotheken an sog. Taskforces der zuständigen Ministerien übergeben wurde, ist mit dieser good-will-Haltung fast überall Schluss. Die gehen nach den Buchstaben das Gesetzes und verhängen bei Verstößen sehr hohe Bussgelder.