Anhang 138736
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Ok danke für deine antworten ,denn ich kenn mich mit sowas nicht aus
Das ist alt und gilt für Geflügelpest nicht mehr. Jetzt gilt diese:
Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest
(Geflügelpest-Verordnung)
GeflPestSchV
Ausfertigungsdatum: 18.10.2007
Vollzitat:
"Geflügelpest-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Mai 2013 (BGBl. I S. 1212), die durch
Artikel 29 der Verordnung vom 17. April 2014 (BGBl. I S. 38 ) geändert worden ist"
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/geflpestschv/gesamt.pdf
Da muss man schon komzentrierter lesen. Der Post bezog sich auf einen vorherigen wegen der Impfung. Impfung gegen Geflügelpest ist aber ND-Impfung. In der Geflügelpestverordnung von 2007 steht zur ND-Impfung nicht viel:
Anhang 138786
Aus dem Grund gilt die alte Geflügelpestverordnung doch noch ein bisschen.
Ja, bei Newcastle gilt die alte Geflügelpestverordnung noch. Das weiss ich :-).
Aber Geflügelspest ist Vogelgrippe und nicht Newcastle (siehe § 1 Abs. 1 Nr 1. neue GeflPestSchV). Deswegen hatte ich geschrieben, dass die alte VO für Geflügeslpest nicht mehr gilt.
Darauf bezog sich mein Beitrag.
Das ist in dem Zusammenhang nicht relevant. Schon weil man gegen die Vogelgrippe (Geflügelpest) derzeit weder impfen kann noch darf, aber gegen die Newcastle-Krankheit (atypische Geflügelpest) impfen muss.
Ich verstehe folgendes nicht:
(2) Im Sinne dieser Verordnung sind:
1. gehaltene Vögel: Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten;
2. Geflügel: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die
in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden;
3. in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten: andere gehaltene Vögel als das in Nummer 2 genannte
Geflügel; (aus http://www.gesetze-im-internet.de/bu...chv/gesamt.pdf)
Bezogen auf das Unterstrichene.
Dazu würden doch auch Tauben gehören, oder?
Nur mal zur Info!
Änderung der Geflügelverbringungsbeschränkungsverordnung.
http://www.newsletter-webversion.de/...na2-6euq89-t13
Landkreis Cuxhaven hat die Stallpflicht wieder aufgehoben. Juhu
Quelle?
Ich finde auf der Seite des Landkreises nichts.