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Gibt es eine Möglichkeit meine Tiere von einem unabhängigen aber anerkannten Labor auf Vogelgrippe untersuchen zu lassen?
Und was würde das kosten?
Gibt es Schnelltest die ein Hobbygeflügelhalter anwenden kann? Ich denke da an so was ähnliches wie Schwangerschaftstest oder Urinstreifen Tests.
@ Tanny: es ist eigentlich nichts Neues, es handelt den Fall des in Wesel gefundenen Bussards ab, gibt ein Interview mit Jägern, die auch ihre geschossenen Tiere selber beproben sollen ( zeigt der da ganz stolz sein Abstrichröhrchen) und lässt den Leiter der biologischen Station Wesel, Johan Mooji, zu Worte kommen, der kurz erklärt, dass das Virus sich in der Geflügel Wirtschaft entwickelt und die WildvöGel die Opfer sind.
Wir nehmen gerade Kontakt mit einer unabhängigen Journalistin auf. Sie ist mit dem Thema nicht vertraut. Sie möchte wissen:
Wie ist Ihre rechtliche Grundlage, wenn sie vor Ort der Tötung erscheint. Darf sie das?
Und es geht ja nicht darum, eine ungesetzliche Handlung zu dokumentieren, denn leider gibt es ja gesetzliche Grundlage dafür. Es geht also darum, die Tötung und das dahinter stehende Leid zu dokumentieren, um Menschen damit wachzurütteln.
Ist das so richtig wieder gegeben oder habe ich etwas vergessen?
Eine Journalistin sollte sowas allein in Erfahrung bringen können,
dafür ist sie doch im richtigen Beruf.
Mein Mann fragt gerade, auf welcher Rechtsgrundlage Behörden eigentlich unsere Grundstücke für eine Beprobung/Kontrolle betreten dürfen? Polizei z.B. bräuchte ja auch einen Durchsuchungsbeschluss, um weiter als über die Haustüre hereinkommen zu dürfen, wenn ich sie nicht reinlassen will. Selbst, wenn ich ein Verdächtiger wäre.
Gut, "verdächtig" sind wir als Hühnerhalter derzeit alle - aber reicht das, um Zutritt zu unseren Grundstücken zu begründen? Als "Stichprobe" oder so? Die Polizei könnte auch nicht einfach "stichprobenhalber" eine Hausdurchsuchung bei mir vornehmen, ohne dass etwas gegen mich vorläge. Wie sieht die Rechtsgrundlage für Amtsvet und Co. aus, was müssen die mir vorlegen?
Soweit ich weiß (ich hatte damals 2006 gefragt) dürfen die ohne Erlaubnis aufs Grundstück, wenn Gefahr in Verzug gegeben ist (also zum Beipiel wenn die Angst haben müssten, wir würden Tiere entfernen). Aber vielleicht weiß das noch jemand genauer.
Vorlegen müssen die nichts; die Rechtsgrundlage ist folgende:
§ 24 Abs.4-7 TierGesG
Schwerpunkt für eine Keulung wäre vorallem der Abs.7:
(7) Zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dürfen die in den Absätzen 5 und 6 genannten Personen
1.
die Grundstücke, Wirtschaftsgebäude, Geschäfts-, Betriebs- und Lagerräume sowie Transportmittel auch außerhalb der Geschäfts- und Betriebszeiten und auch dann betreten, wenn diese zugleich Wohnzwecken des Tierhalters oder sonst Verfügungsberechtigten dienen,
2.
Wohnräume, in denen Tiere gehalten werden, betreten.
Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.
Dieser Paragraph ist sozusagen die Parallelvorschrift zu § 31 PolG, der es der Polizei erlaubt, auch ohne richterlichen Beschluss eine Wohnung zu betreten.