Zitat von
***altsteirer***
Zitat aus dem FB Posting der Betroffenen:
"In beiden Gesprächen wieß ich unseren Ltd. Veterinärdirektor (wie auch schon dem Landeslabor mündlich und schriftlich bei der Übergabe unserer zu beprobenden Tiere am Montag Morgen) darauf hin, dass es sich bei unserem Geflügelbestand um Rassen handelt, die allesamt auf der Roten Liste der gefährdeten Haustierrassen stehen und fragte, ob es nicht eine andere Möglichkeit gäbe, als alle zu töten. Schließlich zeigte nur ein geringer Teil eindeutige Symptome. Er versicherte mir, dass das leider kein Grund wäre, anders zu handeln. Die Gesetze diesbezüglich wären eindeutig."
Zitat aus der GeflPestSchV:
"(1) Die zuständige Behörde kann, vorbehaltlich des Absatzes 2, bei Geflügelpest in einem zoologischen Garten oder einer ähnlichen Einrichtung, einem Zirkus, einem Zoofachgeschäft, einer Haltung, in der in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten, Vögel zur Arterhaltung oder zur Erhaltung seltener Rassen nach Anlage 1 oder Vögel zu anderen als zu Erwerbszwecken gehalten werden, oder einer wissenschaftlichen Einrichtung Ausnahmen von § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und, soweit Eier betroffen sind, von § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a, genehmigen, soweit die Einrichtung auf Grund ihrer Struktur, ihres Umfangs und ihrer Funktion in Bezug auf die Haltung einschließlich der Betreuung, Fütterung und Entsorgung so vollständig getrennt von anderen gehaltenen Vögeln ist, dass eine Verbreitung des hochpathogenen aviären Influenzavirus ausgeschlossen werden kann."
Wie war das? "Finde den Fehler"... :-X
Und das Ganze auf einer Hallig unter einem grünen Landwirtschaftsminister. Da fällt einem wirklich nichts mehr ein...
Fassungslose Grüße, Markus