Na weil man in Deutschland halt wegen jedem Scheiß vor Gericht zieht. Im wahrsten Sinn des Wortes. Ich hab mal gelesen in Sachen Rechtsstreitigkeiten mit Nachbarn sind die Deutschen Weltmeister.
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Na weil man in Deutschland halt wegen jedem Scheiß vor Gericht zieht. Im wahrsten Sinn des Wortes. Ich hab mal gelesen in Sachen Rechtsstreitigkeiten mit Nachbarn sind die Deutschen Weltmeister.
Er will sie loswerden und fährt in den überübernächsten Wald, der ca 30 km entfernt ist.
Ich habe damals nicht mit ihm geredet, weil ich gar nicht wußte, zu welchem Grundstück der Schuppen gehört, hinter dem die Lebendfalle stand, in der mein Kater die ganze Nacht gesessen hatte.
Außerdem war ich nach einer schlaflosen Nacht erleichtert, daß ich ihn nicht von einer Straße kratzen mußte.
Bin über den hinteren Zaun in den Garten gestiegen, immer dem Miau hinterher :(.
Daß der Mann das schon öfter gemacht hat, hatte mir dann eine andere Nachbarin erzählt. Sie meinte zu ihm, daß das nicht in Ordnung sei, weil die Katzen ja zu jemandem gehören.
Er fand das aber vollkommen okay.
Nehmen wir mal an der dürfte rein rechlich her die Falle stellen(kenne die Gegebenheiten ja nicht),müste er die Katzen als FUNDSACHE abgeben-töten dürfte er sie nicht mehr-weil von der gefangenen Katze keine Gefahr mehr für das Wild ausgeht!
Also macht er da was falsch!
Das hörte sich so an, als ob in NRW kaum noch Katzen geschossen würden.Zitat:
Früher war das in meiner Gegend an der Tagesordnung mit dem Katzen schießen-heute macht das kaum noch jemand!
Ob die Jäger die, mit Sondergenehmigung, 11385 Katzen erlegt haben, nun normal sind oder nicht, vermag ich nicht zu beurteilen. Aber offensichtlich scheint es ja nicht besonders schwer zu sein, so eine Sondergenehmigung zu bekommen, sonst käme diese hohe Anzahl ja wohl nicht zustande.Zitat:
Bei uns in NRW dürfen normale Jäger keine Hunde und Katzen ohne Sondergenehmigung schießen
Da hast Du wohl was falsch gelesen...
Ich hatte geschrieben das "NORMALE JÄGER" das in NRW NICHT dürfen...
Normale Jäger sind einfache Jagdscheininhaber,SIE werden in der Öffentlichkeit als Jäger betittelt!
Sind aber per Gesetzt(wenn sie die Jagd ausüben)einfach nur JagdGÄSTE,mit keinerlei Rechten!
Wilderde Hunde und Katzen unterliegen NICHT dem Jagdrecht,und dürfen von Jagdgästen NICHT erlegt werden!
Diese Abschüsse unterliegen alleine dem Jagdschutz! Und daher kommen diese Zahlen zustande!
Hornet jetzt mach aber mal halblang. Willst du etwa die ganzen Revierpächter als Jagdtgäste bezeichnen. Du bist nicht im Staatswald.
Ernst mit der Turteltaube hast du natürlich recht, mit dem Specht aber nicht der Druck der Dohlen ist so stark, das die Spechte aus ihren Brüthöhlen vertrieben werden. Bei uns ist kein Kamin, der nicht vergittert ist, mehr sicher.
2013 Haben wir In unserer Zuchtanlage ( Auf der HP RGZV Velen zu sehen) kein einziges Entenei bekommen, sind alle geplündert worden.
@ Wilhelm
Erstens:der Ernst schreibt Dir im anderen Thema-nicht hier!
Zweitens: Wieder hast Du nicht richtig recherchiert...Jadpächter sind keine Jagdgäste sondern Jagdschutzberechtigte Personen!
Bitte informiere Dich doch vorher mal richtig,bevor Du wieder über mich herfällst.....
Vielleicht sollte man auch mal überlegen ob die Katze im Wald nicht fehl am Platze ist.
Nur mal so eine Idee.
Und wenn der zuständige Pächter duldet, dass jemand sieben Katzen fröhlich durch den Wald laufen lässt geht ihm meiner Meinung nach die Natur am Arsch vorbei.
Derjenige will wohl einfach nur Beute machen und für ihn zählen eh nur Rehwild, Rotwild, und Schwarzwild.
@Hornet:
Wildernde Katzen und Hunde dürfen in der Regel nur von Jagdschutzberechtigen erlegt werden, also von bestätigten Jagdaufsehern, Revierpächtern und Eigenjagdbesitzern. Manchmal kann diese Aufgabe auch an Jagdgäste übertragen werden. Und natürlich unterliegen auch solche Katzen und Hunde dem jeweiligen Jagdrecht der Bundesländer, jedenfalls, wenn es dort geregelt ist. Ist aber alles kein Grund, sich in die Haare zu kriegen. ;-)