Verlängerte Stallpflicht: "Rebell" Toni Hubmann droht Strafe - Polizei kontrolliert
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http://www.diepresse.com/Artikel.asp...rt=w&id=556084
Vogelgrippe:
Stallpflicht wird gelockert
(diepresse.com) 03.05.2006
In einer Expertensitzung im Gesundheitsministerium wurde beschlossen die Stallplicht nur noch in definierten Gebieten aufrechtzuerhalten.
Die Stallpflicht für Geflügel wird nach Ablaufen der derzeitigen Frist am 12. Mai gelockert. Nur noch in bestimmten Risikogebieten, die von den Experten nun genau definiert werden, wird die Verordnung weiter aufrecht erhalten. In der kommenden Woche sollen diese Gebiete genau bestimmt werden. In allen übrigen Gebieten ist die Stallpflicht ab 12. Mai aufgehoben. Dazu haben sich Mittwochabend die Experten des Gesundheitsministeriums, der Veterinärmedizinischen Universität, der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) sowie alle neun Landesveterinärdirektoren und Vertreter der Geflügelwirtschaft bei einer Sitzung geeinigt.
Weiterhin Stallplicht in Gebieten mit hoher Hausgeflügeldichte
Im Detail heißt das, dass in Gebieten, die eine höhere Hausgeflügeldichte als 750 Tiere pro Quadratkilometer aufweisen, die Stallpflicht aufrecht bleibt. Davon betroffen sind neun Bezirke in ganz Österreich: Feldbach, Amstetten, Wolfsberg, Hartberg, Wr. Neustadt-Stadt, Radkersburg, St. Pölten-Stadt, Linz-Land und Braunau am Inn. Das gleiche gilt für jene Risikogebiete, die im Februar 2006 auf Vorschlag der Bundesländer festgelegt wurden, mit Ausnahme des Kärntner Seengebietes.
Ebenso wird die Stallpflicht in Gebieten, die sich mindestens innerhalb eines Kilometers entlang von Flussläufen und Seeufern befinden, an denen im Zuge des Wildvogelmonitorings seit Februar positive H5N1-Fälle bei Wildvögel aufgetreten sind, nicht aufgehoben wie das Donautal, Murtal ab Bruck an der Mur und das oberösterreichische Seengebiet. In einem Gebiet im Umkreis von zehn Kilometern um Geflügelschlachtbetriebe gilt die Verordnung ebenfalls weiterhin. Das wurde laut Gesundheitsministerium als notwendig erachtet, da von großen Geflügelschlachtbetrieben auf Grund der hohen Tiertransportdichte, ein hohes Risiko einer Ausbreitung der Tierseuche ausgeht. Dabei sind die Bezirke Feldkirchen und Mattersburg zusätzlich betroffen.
Strenge Richtlinien müssen weiter eingehalten werden
Dennoch gelten in nicht betroffenen Gebieten weiterhin strenge Richtlinien, sagte Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (VP). Die Sicherheitsmaßnahmen sind etwa die Durchführung dokumentierter klinischer Untersuchungen von einem Betreuungstierarztes bis Mitte Juni für Betriebe, die der Registrierungspflicht unterliegen (über 350 Legehennen, bzw. Eiervermarktung, Anm.). Werden in einem Freilandbetrieb Gänse, Enten oder Strauße gehalten, so sind diese getrennt von Hühnern und Puten zu halten und eine serologische Untersuchung muss durchgeführt werden. Weiters dürfen von diesen Betrieben kein Hausgeflügel in andere geflügelhaltende Betriebe gebracht werden. Die Biosicherheitsmaßnahmen der Geflügelpest-Risikogebietsverordnung, wie Tränkung und Fütterung nur im Stall oder in einem überdachten Unterstand, die Abgrenzung von Oberflächengewässern etc. gilt weiterhin.
An der Meldepflicht für kleine Geflügelhaltungen, sowie an dem flächendeckenden Wasservogelmonitoring (Einsendeverpflichtung von toten Wasser- und Greifvögeln) wird weiterhin festgehalten. Das zusätzlich durchgeführte Wildvogelscreening im Mai wird durch ein ganzjähriges Untersuchungsprogramm von kranken Wildvögeln an der Geflügelklinik der Veterinärmedizinischen Universität abgerundet.
„Breiter Konsens gefunden“
Mit den neuen Maßnahmen wurde „ein breiter Konsens gefunden“, sagte Rauch-Kallat. So können die Tiere in Nicht-Risiko-Gebieten bald wieder ins Freie, aber dennoch werden weiterhin größtmögliche Maßnahmen im Kampf gegen die Vogelgrippe ergriffen. Auf die Frage, ob diese „Lockerung“ eine Reaktion auf das Verhalten von Geflügelhaltern wie Toni Hubmann sei, der trotz Stallpflicht seine Tiere demonstrativ ins Freie ließ, meinte die Ministerin: „Das ist eine Lösung, die wir immer angestrebt haben. Ich habe immer gesagt, dass ich die Stallpflicht nur solange will, wenn es absolut notwendig ist.“
(APA)
hallo enemy
also mit den orf links ist das so ne sache..dein erster zb ist bereits nicht mehr aktuell..wäre nett gewesen auch den text und nicht nur den link reinzusetzten
und den artikel aus der presse hat grünschnabel gestern im Rauch-kallat beitrag gepostet
liebe grüsse
Tina
ach ja
http://www.kleine.at/nachrichten/chronik/39379/index.do
03.05.2006 16:49
Vogelgrippe: Bauer lässt Hühner trotz Stallpflicht frei
Ein Kärntner Landwirt sieht seine Existenz in Gefahr. Er beklagt zehn Prozent Einbußen bei den Eiern.
Martin Gfrerer mit seinen Hühnern Foto: Moritsch
Widerstand gegen die bis 12. Mai geltende Stallpflicht für Geflügel regt sich nach der Steiermark nun auch in Kärnten. So will der Freilandhalter Martin Gfrerer ("Landskroner Wiesenei"), dessen Betrieb sich in unmittelbarer Nachbarschaft zur Greifvogelwarte Landskron bei Villach befindet, seine Hühner am Donnerstag in die Freiheit entlassen.
Existenzbedrohung. "Die Greifvogelwarte hat eine Genehmigung für ihre Flugvorführungen erhalten. Und meine Hühner sollen gefährdet sein", empört sich Gfrerer, der seinen Betrieb erst im Vorjahr aufgebaut hat und 3000 Hühner hält. "In den 32 Stallungen halten sich die Tiere normalerweise nur zum Eierlegen und zum Schlafen auf. Sonst sind sie draußen", sagt Gfrerer, der bei einer Verlängerung der Stallpflicht seine Existenz gefährdet sieht.
Eier-Einbußen. Auch die Androhung von Sanktionen - Ministerin Maria Rauch-Kallat sprach bei Verstößen gegen die Stallpflicht von Strafen in der Höhe von bis zu 4000 Euro - kann den Züchter nicht abschrecken. "Das Federkleid der Tiere hat bereits gelitten. Darüber hinaus gibt es Einbußen bei den Eiern von gut zehn Prozent."
Sprachlos. Das Argument der Zentralen Arbeitsgemeinschaft der Österreichischen Geflügelhalter, Freilandgeflügel habe die selben Bedingungen wie Hühner in Bodenhaltung lässt Gfrerer nicht gelten. "Ich bin sprachlos, wenn Berufskollegen behaupten, Auslauf, Sonnenlicht und frische Luft spielten keine Rolle."
Ende der Freilandhaltung. Mit dem Schritt, seine Hühner aus dem Stall zu lassen, ist Gfrerer ein Vorreiter. "Nur vereinzelte Betriebe haben die Stallpflicht für sich bereits aufgehoben", sagt Franz Pazek, Obmann der Initiative "Freiheit den Hühnern". Er befürchtet sogar noch Schlimmeres: "Rauch-Kallat hat den Vorschlag unterbreitet, dass auch nach dem 12. Mai in jenen Regionen, in denen mehr als 150 Hühner pro Quadratkilometer leben, eine Stallpflicht herrschen soll. Und zwar für immer. Das wäre das Ende der Freilandhaltung."
Hallo Cassandra,
Sorry, aber ich hab schon lange aufgegeben, irgenwann irgendwo nachzuschauen, ob in irgendeinem Thread der Presseartikel schon drinsteht oder nicht - der Thread hier heißt "So sieht`s in Österreich aus" - folglich gehören die Artikel für mich hierhinein ;)
welchen orf Link meinst du? Diesen?
Expertenrunde entscheidet über Stallpflicht
Sorry - bei mir gehen die alle... aber gut, hier der Text:
Vogelgrippe 03.05.2006
Expertenrunde entscheidet über Stallpflicht
Am Mittwoch könnte entschieden werden, ob die Stallpflicht auch nach dem 12. Mai weiter verlängert wird. Im Finanzministerium trifft sich dazu eine Expertenrunde mit Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (ÖVP).
Ausnahmen könnten definiert werden
Für einige Bauern die ihre Hühner im Freiland halten ist ein der bevorstehende Entschluss möglicherweise Existenz entscheidend.
Viele Varianten, wie der Beschluss ausfallen könnte, sind möglich. Die Stallpflicht könnte bereits am 12. Mai aufgehoben werden, oder die Verordnung bleibt in Kraft oder es werden bestimmte Ausnahmen definiert.
Letztere Variante scheint vorerst die wahrscheinlichste zu sein.
Entlang der March weiter Stallpflicht möglich
Veterinärdirektor von Niederösterreich, Franz Karner geht davon aus, dass in bestimmten Risikogebieten die Hühner auch nach dem 12. Mai im Stall bleiben müssen - etwa entlang der March oder der Enns.
Bauern fürchten um ihre Existenz
Geflügelbauern mit Freihlandhaltung fürchten um ihre Existenz. Denn laut einer EU-Norm dürfen Freilandeier ab dem 14. Mai nicht mehr als solche bezeichnet werden.
Für Eier aus Bodenhaltung bekomme man aber 20 Prozent weniger Geld, sagen die Bauern. Außerdem sei fraglich, ob sie dann überhaupt Abnehmer finden.
"Gefahr war noch nie so hoch"
Aus dem Gesundheitsministerium heißt es, dass die Gefahr, dass das Vogelgrippevirus auf den Hausgeflügelbestand übertragen werden könnte, noch nie so hoch gewesen sei.
Der Vorschlag von Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat lautet, dass weiterhin in jenen Gebieten die Stallpflicht aufrecht bleiben soll, wo die Wildvögelpopulation besonders hoch sei.
Rauch-Kallat schließt jedoch nicht aus, über Ausnahmeregelungen zu diskutieren. Bis 12. Mai jedenfalls werde die Stallpflicht weiterhin aufrecht bleiben.
so hier das offizielle statement von der seite des BM
zumindest mal ein teilerfolg würd ich sagen
grüsse
Tina
http://www.bmgf.gv.at/cms/site/attac...licht_am_3.pdf
Ergebnis der Expertensitzung zur Stallpflicht am 3. Mai 2006
Teilnehmer der Sitzung waren Expert/innen aus dem BMGF, der Veterinärmedizinischen Universität, der AGES sowie alle neun Landesveterinärdirektor/innen und Vertreter/innen der Geflügelwirtschaft.
Alle Teilnehmer/innen waren sich einig, dass aufgrund des derzeitigen Vorkommens von H5N1 in der Wildgeflügelpopulation in Österreich die Gefahr für das Eindringen des Virus in den Hausgeflügelbestand heute höher ist als im Herbst vergangenen Jahres bzw. als im Februar 2006.
Daher wird grundsätzlich an der Stallpflicht bzw. Haltung im überdachten und eingezäunten Auslauf zum Schutz des heimischen Wirtschaftsgeflügels nach dem 12. Mai festgehalten.
Nach Berücksichtigung von entsprechenden Risikokriterien bedeutet dies im Detail:
die Stallpflicht gilt nach dem 12. Mai 2006:
1. in Gebieten, die eine höhere Hausgeflügeldichte als 750 Tiere pro Quadratkilometer aufweisen (Basis Bezirksgrenzen). Davon betroffen sind neun Bezirke in ganz Österreich: Feldbach, Amstetten, Wolfsberg, Hartberg, Wr. Neustadt – Stadt, Radkersburg, St. Pölten – Stadt, Linz – Land und Braunau am Inn.
2. in jenen Risikogebieten, die im Februar 2006 auf Vorschlag der Bundesländer festgelegt wurden, mit Ausnahme des Kärntner Seengebietes,
3. in Gebieten, die sich mindestens innerhalb eines Kilometers entlang von Flußläufen und Seeufern befinden, an denen im Zuge des Wildvogelmonitorings seit Februar positive H5N1-Fälle bei Wildvögel aufgetreten sind. (Donautal, Murtal ab Bruck an der Mur und oberösterreichisches Seengebiet)
4. in einem Gebiet im Umkreis von zehn Kilometern um Geflügelschlachtbetriebe. Das wurde als notwendig erachtet, da von großen Geflügelschlachtbetrieben aufgrund der hohen Tiertransportdichte ein hohes Risiko einer Ausbreitung der Tierseuche ausgeht. Durch Punkt 4 zusätzlich betroffene Bezirke sind: Feldkirchen und Mattersburg
In allen übrigen Gebieten ist die Stallpflicht ab 12. Mai 2006 aufgehoben.
Für jene Betriebe die sich nicht in Gebieten Punkt 1 bis 4 befinden und daher die Freilandhaltung durchführen können sind folgende Sicherheitsmaßnahmen verpflichtend gültig:
• Betriebe, die der Registrierungspflicht unterliegen (Über 350 Legehennen, bzw. Eiervermarktung), haben bis Mitte Juni eine dokumentierte klinische Untersuchung von ihrem Betreuungstierarztes durchführen zu lassen.
• Werden in einem Freilandbetrieb Gänse, Enten oder Strauße gehalten, so sind diese getrennt von Hühnern und Puten zu halten. Eine serologische Untersuchung ist durchzuführen.
• Weiters darf von diesen Betrieben kein Hausgeflügel in andere Geflügel haltende Betriebe verbracht werden.
• Die Biosicherheitsmaßnahmen der Geflügelpest-Risikogebietsverordnung, wie Tränkung und Fütterung nur im Stall oder in einem überdachten Unterstand, die Abgrenzung von Oberflächengewässern etc., gilt weiterhin.
Generell wird an der Meldepflicht für kleine Geflügelhaltungen, sowie an dem flächendeckenden Wasservogelmonitoring (Einsendeverpflichtung von toten Wasser- und Greifvögeln) festgehalten.
Das zusätzlich durchgeführte Wildvogelscreening im Mai wird durch ein ganzjähriges Untersuchungsprogramm von kranken Wildvögeln an der Geflügelklinik der Veterinärmedizinischen Universität ergänzt.
Eine entsprechende Verordnung wird die Gesundheitsministerin im Laufe der nächsten Woche ausarbeiten lassen.
Diese Maßnahmen werden nach Abschluss der Wildvogelscreenings und der weiteren Beobachtung des Auftretens von H5N1 im Wildvogelbestand im Laufe des Juni evaluiert und bei Bedarf angepasst.
das liest sich ja wirklich ganz gut Tina,danke
ich habe glück,die 4 punkte treffen alle nicht bei mir zu *freu*
lg Birgit
hallo birgit
ja ich hab auch leicht lachen..falle auch in die kleine gruppe der glücklichen..ist ja fast wie im lotto:-(
also wirklich zufriedenstellend ist es nicht gerade wenn man bedenkt das es für viele andere das entgültige aus ist..aber es zumindest eine klare aussage
grüsse
Tina
gilt das mit dem getrennt halten auch für nicht gewerbliche
muss ich jetzt den tierartzt kommen lassen und bezahlen????
halte die tiere zur selbstversorgung enten, gänse, puten und hühner
habe zwar 2 gärten aber die hühner fliegen dann trotzdem über den zaun, und wenn ich die gänse auf die weide lasse was ist mit den hühnern vom nachbarn?? ist ja nur ein maschendrahtzaun dazwischen???
und was mache ich mit dem storch der vor unserer haustür auf der wiese herumspaziert?? dürfen meine kinder dann nur n och mit mundschutz raus?????
soll ich meine tiere bei 30 grad im sommer eingesperrt lassen???
und wie erkläre ich meinen hühner das sie kein gras mehr fressen dürfen das ist ja nicht überdacht??????
ich beginne langsam daranzu glauben das dem kleinem das halten von geflügel vermiesst werden soll damit er ja ein leckeres hühnchen aus der massentierhaltung kauft und das dann schmecken lässt,
0,99 für 10 eier bei einem diskonter (da ist sicher qualität am frühstückstisch)
in diesesm sinne
lg
barbara
ach ja ein bekannter züchter von weissen altsteirern gibt anscheinend auf und verkauft seine tiere
www.vegh.at unter tierbörse
Hallo Tina
in ordnung ist das so nicht,ich finde gleiches recht für alle,wenn du mal überlegst,wie riesig das oö seengebiet ist
es wurde ja nicht an allen seen,was gefunden
lg Birgit