Schadensersatz ersetzt nicht jeden Schaden
@Ann: Der Verlust Deiner Küken schmerzt sicher und jeder, der schon mal ein Tier liebgewonnen und verloren hat, wird sicher mit Dir fühlen. Die Fotos dokumentieren eindrücklich die schlimmen Auswirkungen des hündischen Spiel- und Jagdtriebes.
Du hast Dir nichts vorzuwerfen. Deine Hühner sind nicht auf dem Grundstück der Hundehalterin rumgerannt, sondern es war umgekehrt - der Köter hat sich Zutritt zu Deinem Garten verschafft.
Zitat:
Original von Herr der Zwerge
Zu Günter Droste: wenn die Hundehaftpflichtversicherung den Schaden reguliert, kommt man nicht mal in die Nähe dieses Betrages bei 10 Tieren. Die stellen sich selbst dann quer, 50 EUR/Tier zu zahlen, wenn es sich nachgewiesenermassen um hochprämierte Zuchttiere handelt. Solche Fälle gibt es haufenweise. Dann bliebe theoretisch noch der Gang vors Gericht.
Wenn man aber da auf 500 EUR klagt, das Gericht aber einem nur die Hälfte zubilligt, trägt man normalerweise auch die Hälfte der Gerichts- und Anwaltskosten (also in der Regel dann die eigenen Anwaltskosten in voller Höhe). Unterm Strich legt man also bei der Nummer dann drauf und hat am Ende ein sattes Minus.
Das will ich so nicht stehen lassen. Hunde haben insgesamt keine gute Lobby mehr, dafür gibt es zu viele unachtsame oder leichtsinnige Hundehalter. Jedes Frühjahr/Sommer hebe ich eine Meldung in die Zeitung, dass die Natur nun eine einzige Kinderstube sei, Hundehalter bei ihren Spaziergängen durch Wald und Flur ihre Tiere doch bitte an der Leine halten sollen und jedesmal hört man erneut von gerissenem Wild. Das beeinflusst auch Richter.
Ann: Die Aussage des Herren der Zwerge ist zu allgemein. Wenn Du wirtschaftlich in der Lage bist, Dir einen Anwalt zu nehmen oder wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, dann würde ich auf jeden Fall den Juristen mit ins Boot nehmen. Hast Du kein Geld, oder ein zu geringes eigenes Einkommen und keine Rechtschutzversicherung, dann gehe zur Rechtsantragsstelle des für Dich zuständigen Amtsgerichtes und bitte um einen Beratungsschein. Damit wird eine Erstberatung bei einem Anwalt Deiner Wahl auf Staatskosten möglich. Sollte der Anwalt prozessieren wollen, wird er für Dich einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Du lebst in Deutschland und hier hat jeder Mensch das Recht auf einen Anwalt wenn er sein Recht vor Gericht durchsetzen möchte oder unberechtigte Klagen anderer Leute mit mehr Geld und guten Anwälten abwehren möchte.
Haftungspflicht der Hundehalterin
Was die Versicherung nicht zahlen will, das kann Dir sch***egal sein - die Hundehalterin ist persönlich haftbar. Von Ihr sind Schadensersatz und Schmerzensgeld zu fordern. Wenn die das dann an die Versicherung weiterleiten will, dann soll sie das tun. Fordern würde ich es aber immer von ihr gleichermaßen wie von der Versicherung. Damit schaltest Du sie auch bei einem eventuellen Rechtsstreit als Zeugin der Versicherung aus - weil dann beide Beklagte wären.
Alternative zu Anwalt, Gericht und Staatsanwaltschaft
Falls Du aus Kostengründen den Gang zum Anwalt und den Gerichten scheust, auch keine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft stellen möchtest, kann ich Dir auch empfehlen einen Schiedsmann/eine Schiedsfrau einzuschalten. Das sind juristische Laien und ehrenamtlich Tätige, die darauf ausgebildet sind, in Streitfällen zu schlichten und Ausgleich herzustellen. Bei diesen Leuten zählt mehr der gesunde Menschenverstand als irgendwelche Paragraphen. Die Entscheidung eines Schiedsmannes ist quasi als erste Instanz genau so bindend wie der Beschluss eines Richters. Siehe auch: Bund Deutscher Schiedsmänner
Da Du und die Hundehalterin fast Nachbarn seid, ist bei Euch wahrscheinlich der selbe Schiedsmann zuständig. Wer das ist, das kannst Du auch über einen Anruf bei dem für Euch zuständigen Amtsgericht erfahren.
Strafrechtliche Betrachtung
Ich würde auch strafrechtlich gegen diese Dame vorgehen. Schließlich hat sie durch ihre Fahrlässigkeit dafür gesorgt, dass der Hund überhaupt ausbüchsen und bei Dir Schaden anrichten konnte.
Auch hier kann neben Staatsanwaltschaft und Polizei auch der Schiedsmann in einer so genannten Sühneverhandlung tätig werden.
Zitat:
Original von Herr der ZwergeKörperverletzung kommt natürlich nicht in Betracht, aber Du meintest wohl auch Schmerzensgeld. Dieses müsstest Du mit Sicherheit auch einklagen, aber da musst Du schon einen sehr gut gelaunten und recht improvisierfreudigen Richter erwischen, damit der Dir da was zuspricht. Vergiß es also.
Warum so pessimistisch? Der Weg den ich oben beschrieben habe ist auch geeignet, ein Schmerzensgeld durchzusetzen.
Zitat:
Futter, Medikamente, Ringe usw. werden natürlich nicht extra erstattet, denn die Kosten entstanden ja nicht durch die Tatsache, dass der Hund die Tiere getötet hat, sondern unabhängig davon im Vorfeld. Wenn Du aber Tierarztkosten hast wegen der Verletzungen, die der Hund den Hühnern zugefügt hat, kannst Du die natürlich auch geltend machen.
Blödsinn, Du hast in Deine Tiere Geld investiert und ihren Wert gesteigert, der Hund hat Dir diese Investitionen zunichte gemacht.
Also alles was Du an Sach- und Personalkosten (Deine Arbeitsstunden, Helfer in der Familie, Freunde etc.) aufgewandt hastkannst Du ebenso in die Schadensersatzrechnung einbringen.
Zitat:
Original von Herr der Zwerge
Zitat:
Original von Gizzy
Ich würde sie auf jeden Fall wegen Sachbeschädigung anzeigen. Auch wenn Du vielleicht keine 500 Euro bekommst.
Das kann man zwar tun, aber erstens ist dies eine Frage des Strafrechts, davon bekäme Sie keinen Cent. Allenfalls würde die Hundebesitzerin bestraft, wenn die dann was zahlen muss, geht´s in die Staatskasse (oder an ein Tierheim oder sonstwo hin, aber nicht an Ann-Christin. Da muss sie dann wieder zivilrechtlich klagen auf Schadensersatz, und da kommt wieder das oben schon angesprochene Problem...
Zweitens (und das ist wohl der gravierendere Punkt) hat sich die Hundebesitzerin nicht der Sachbeschädigung schuldig gemacht. Wäre auch ein wenig absurd, wenn jeder Tierhalter, wenn sein Tier mal ausbüchst, gleich eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung riskieren würde. Bei der Zahl der gehaltenen Haustiere, die für sowas in Frage kommen, wären wir ein Volk von Vorbestraften. Lasst doch mal die Kirche im Dorf! Unser Strafrecht ist dafür da, dass gravierende Verstösse gegen das Gesetz geahndet werden, nicht für persönliche Genugtuung oder Rachefeldzüge. Wenn der Wellensittich entwischt und auf den neuen Porsche des Nachbarn kackt, dieser dann einen Lackschaden wegen dem Vogelkot feststellt, kann man doch den Besitzer des Vogels nicht gleich
strafrechtlich belangen! Zivilrechtlich eventuell schon. Wäre aber dann ebenso Sachbeschädigung...
Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit kann man schon strafrechtlich belangen. Wenn ich also einen Hund nicht an die Leine nehme und er büchst mir in Nachbars Hühnerpferch aus, dann ist es ein Fehlverhalten von mir. Ich lauf ja auch für gewöhnlich nicht mit einer fertiggeladenen und entsicherten Waffe durch die Gegend und wenn ich damit stolpere und der Schuss der sich dabi löst setzt das Nachbarhaus in Brand, werde ich immer noch der Brandstiftung belangt und nicht nur des Verstoßes gegen das Waffenrecht. Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrl%C....C3.A4ssigkeit
Und auch im Strafprozess kann der Täter-Opfer-Ausgleich vor einer an gemeinnützige Einrichtungen zu zahlenden Geldbuße oder -Strafe stehen. Dafür sollte sich das Opfer dann aber auch als Nebenkläger vor Gericht vorstellen.
@Ann: Was auch immer geschieht, mit Geld ist der Dir entstandene seelische Schaden nicht gut zu machen. Aber Du solltest Dir so viel Geld fordern, dass Du mit Freude wieder eine Hühnerzucht beginnen kannst und bald wieder Leben im Garten herrscht. Was passiert ist, das gehört zu den vielen traurigen Erfahrungen, die man im Leben macht.