Die überarbeiten seit 2013?
Naja....
Für Bayern gibt's immer noch nichts.
http://www.schwaebische.de/region_ar..._toid,441.html
LG , phoenix27
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Die überarbeiten seit 2013?
Naja....
Für Bayern gibt's immer noch nichts.
http://www.schwaebische.de/region_ar..._toid,441.html
LG , phoenix27
Die wurde mit der Geflügelpestverordnung im Oktober 2007 aufgehoben und dort integriert.
Inzwischen wurde die Geflügelpestverordnung mehrmals grundlegend geändert. Zunächst war sogar Aufstallung die Regelhaltung und Freigang nur mit Ausnahmegenehmigung zulässig. Derzeit ist wieder Freilandhaltung die Regel und Aufstallung muss explizit nach Risikobewertung angeordnet werden. Was da derzeit speziell in nördlichen Bundesländern angeordnet und erlassen wird, entbehrt überwiegend rechtlichen Grundlagen, da sich die Aktionisten einbilden machen zu können was sie wollen.
Wir haben noch mal Glück gehabt, nördlich der Bahnlinie muß aufgestallt werden, südlich noch nicht.
Für Baden Württemberg stand heute in der Zeitung :
Landwirtschafts minister Bonde verordnet Stallpflicht für Geflügel. Gilt in einem Streifen von 500m um den Bodensee und entlang des Rheins.
Er folge damit einer Empfehlung des Friedrich- Löffler- Instituts!
Quelle : Südkurier
Hier mal ein Bericht aus unserer Lokalpresse, besagter Verein ist mein Verein. Nur mal so als Stimmungsbild. Also ist man hier offenbar von Panik weit entfernt und die einhellige Meinung ist: Wer nicht genügend Platz hat ist selber schuld!
Kann man mal wieder fürstlich drüber streiten, aber so sind sie die Vierländer!:bash
http://www.bergedorfer-zeitung.de/vi...rbereitet.html
LG von bommi1966
Das Amt sagt H5N8 und ist durch die veröffentlichte Version Geflügelpestverordnung 2007 eben nicht gedeckt ?! :
http://www.anhalt-bitterfeld.de/medi..._gefluegel.pdf
2007 gilt nicht mehr, außerdem hast Du H5N7 geschrieben.
Ich hab mal ne Frage zu den Bedingungen der Stallpflicht in NDS und Bremen.
Welche Bedingungen muss ich denn erfüllen also wie muss z. B. ein Auslauf aussehen, damit sie doch raus dürfen. Hatte 2006 noch keine Hühner und finde nirgends eine konkrete Bestimmung zur Stallpflicht.
Ich habe z. B. ständig Spatzen im Stall. Wenn ich reinkomme, dann sitzen da immer mindestens 10 Stück und die werde ich einfach nicht los.
2007 geändert 2012, 2013 und 2014:
http://www.gesetze-im-internet.de/ge...7BJNG000101140Zitat:
GeflPestSchV
Ausfertigungsdatum: 18.10.2007
Vollzitat:
"Geflügelpest-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Mai 2013 (BGBl. I S. 1212), die durch Artikel 29 der Verordnung vom 17. April 2014 (BGBl. I S. 388 ) geändert worden ist"
Stand: Neugefasst durch Bek. v. 8.5.2013 I 1212; geändert durch Art. 29 V v. 17.4.2014 I 388
Näheres zur Standangabe finden Sie im Menü unter Hinweise
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2005/94/EG des Rates vom 20. Dezember 2005 mit Gemeinschaftsmaßnahmen zur Bekämpfung der Aviären Influenza und zur Aufhebung der Richtlinie 92/40/EWG (ABl. EU 2006 Nr. L 10 S. 16).
Das was ich damals hier im Forum ausgearbeitet hatte, war die "orginal 2007", die 2012 stark abgeändert wurde, bzw. stark erweitert.