Eilmeldung des BDRG, 17.10.05 12:10 Uhr
KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (AVIÄRE INFLUENZA) NEUE SITUATION IN BAYERN
Ab Montag den 17. Oktober 2005 herrscht im Bundesland Bayern ein
Verbot für Geflügelmärkte, Geflügelausstellungen und Vogelbörsen.
Achtung - Neue Info 17. Oktober 2005 – 12:10 Uhr
“……… Daher ist ab dem 17. Oktober 2005 die Durchführung von Märkten, Schauen, Ausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Enten und/oder Gänsen verboten.
Ausgenommen vom Verbot sind Veranstaltungen, die ausschließlich mit Tauben beschickt werden. Nach einer Studie des FLI führen auch sehr hohe Dosen von Geflügelpesterreger nicht zur Erkrankung, dennoch kommt es bei den meisten Tieren zur Antikörperbildung. Die Virusausscheidung ist so gering, dass sich gemeinsam mit den Tauben in einer Voliere gehaltene Hühner nicht infizierten. Demzufolge wird die Wahrscheinlichkeit der Verbreitung des Geflügelpesterregers durch Tauben äußerst gering eingeschätzt. ……..“
Dr. Rehm – Ministerialrat
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Fazit:
Alle reinen Taubenschauen in Bayern können statt finden, bzw. es besteht die Möglichkeit bei Lokal-, Kreis-, Bezirks- und Landesschauen nur Tauben auszustellen. Diese Entscheidung liegt allerdings in den Händen der Ausstellungsleitungen.
Der Landesverband Bayern und der BDRG haben dem bayerischen Verbraucherminister Schnappauf dagegen folgende Einwände vorgebracht:
- Natürlich ist uns sehr daran gelegen alle Vorsichtsmaßnahmen zu unterstützen, sodass auch unsere oftmals vom Aussterben bedrohten Geflügelrassen geschützt werden.
- Zum gegenwärtigen Zeitpunkt halten wir allerdings die geplanten Maßnahmen, bezüglich eines generellen Ausstellungsverbotes des Bundeslandes Bayern für absolut überzogen. Wir hätten kein Problem damit, wenn für die nächsten Wochen Geflügelmärkte, bei denen ein Handel stattfindet der nicht immer vollständig kontrollierbar ist verboten werden, nicht aber unsere vorbildlich durchgeführten Rassegeflügelausstellungen.
- Bei diesen Zuchttierschauen für das neue Jahr werden nur Tiere gezeigt, die zum einen den Impfschutz gegen die atypische Geflügelpest haben und zum anderen über den geschlossenen Fußring einen lückenlosen Herkunftsnachweis gewährleisten.
- Die Tiere werden in geschlossenen Behältern zur Schau verbracht und dann in geschlossenen Hallen (im Gegensatz zu einigen Geflügelmärkten die im Freien stattfinden) ausgestellt. Somit ist garantiert, dass die Tiere weder beim Transport, noch während der Schautage mit wildlebenden Vögeln in Verbindung kommen.
- Weiterhin unterliegen alle ausgestellten Tiere bei unseren Rassegeflügelschauen der ständigen Aufsicht der örtlichen Veterinärbehörde.
- Ebenso bitten wir zu beachten, dass die Ausstellungsleitungen von Vereinen und ehrenamtlichen Mitgliedern im BDRG für diese Schauen bereits enorme Vorleistungen, auch in finanzieller Hinsicht auf sich genommen haben und mit einem Verbot um die Existenz bangen müssen.
- Gerade deshalb ist für uns der Alleingang Bayerns sehr befremdlich und wir bitte Sie nochmals eindringlich, dieses Ausstellungsverbot zu überdenken und schnellst möglich wieder aufzuheben.
Dies wäre unter folgenden Auflagen sicher möglich: -Zeitlich unbefristetes Verbot von Geflügelmärkten und Ausstellungsverbot für ausländische Tiere (erkennbar am geschlossenen Fußring) in Bayern.
- Weiterhin fragte der LV Vorsitzende Manfred Kull beim Minister an, wie sich die bayerischen Züchter verhalten sollten, die Ausstellungen außerhalb Bayerns besuchen und verlangte eine umgehende Antwort, da Hannover direkt vor der Tür steht. (Über diese Antwort werden wir hier berichten.)
Der Stand in allen anderen Bundesländern ist: In Baden Württemberg wurde ein Aufstallungsgebot verhängt, leider wirbt der bayerische Minister Schnappauf für eine bundesweite Umsetzung der bayerischen Beschlüsse. Im Moment sind uns allerdings keine weiteren länderspezifischen Ausstellungsverbote bekannt.
Wilhelm Riebniger Thomas Zöller
Präsident Geschäftsführer