Wirklich unfassbar was hier für ein Unsinn geschrieben wird.
Natürlich hat der Halter dafür Sorge zu tragen das sein Tier nirgendwo zu Schaden geht.
Ansonsten ist er gem. § 823 BGB Schadensersatzpflichtig.
Dabei ist es vollkommen unrelevant ob es sich um einen Hund, eine Katze, ein Zebra oder ein Gnu handelt.
Und natürlich muss auch der Halter eine Änderung des momentanen Zustandes herbeiführen.
Hier steht natürlich nicht der Geschädigte in der Pflicht kostenpflichtig die Gefahr zu beseitigen.
In einem ähnlichen Thread war der Übeltäter ein Hund.
Hier wurde dem Halter mit einer Strafanzeige gedroht ( mir vollkommen schleierhaft warum! von einer fahrlässigen Sachbeschädigung hab ich im gesamten StGB noch nie gelesen...).
Weiterhin wurde gefordert den Fall den Ordnungsbehörden zu übergeben damit sich diese doch des Falles annehmen und der Hund ggf. eingeschläfert werde, da von ihm ja eine Gefahr ausgehe.
Geht hier die Gefahr aber von einer Katze aus, so könne man nicht ernsthaft wollen, dass die Katze doch eingesperrt bliebe.
Eine solche Aussage ist nicht nur rechtlich absurd, sie erschliesst sich mir nicht mal im Ansatz.