Borgst du mir den mal aus Godi?
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Borgst du mir den mal aus Godi?
aber mit welchem logischen argument sollten sie dann kommen können? vom gesetzgeber ist die voliere nicht mit 2-5 schichten draht plus todeszone auszustatten.Zitat:
Original von conny
Hallo,
da er als äußere Begrenzung Zaungeflecht hat, bleibt es eine Voliere, egal wieviele Zäune er evt. noch ziehen muss.
LG
Conny
gruss, bine
am besten wäre es doch, noch den äusseren drahrt unter strom zu setzen, damit die kletternden wasservögel, die extra dort hängen um die hühner zu bescheissen zu grillen.
kann man das dem vet nicht mal vorschlagen?
@ tyrael aber nur wenn ich den wieder kriege. von der sorte bräuchte man echt mehr.
@ tuti dann installier bitte auch einen selbststeuernden windfang, damit kot der im fliegen abgesetzt wurde nicht ducrch den luftstrom in dein gehege getrieben wird.... :-X
Nach dem Statement des Bayrischen Landwirtschaftsministeriums vom 17.2.2006 (hat der ZEL) auf seiner Homepage eingestellt) gehört aber ein "Kaltscharrraum" zur ersten Stufe der Verordnung, d.h. er ist NICHT anzeigepflichtig und muß auch nicht tierärztlich überwacht werden:
"Stufe 1: geschlossener Stall (Anmerkung zum Kaltscharrraum: Diese Anforderungen
werden auch von Haltungseinrichtungen erfüllt, die
einen direkten Zugang zu einem abgetrennten Scharrraum mit
einer überstehenden nach oben dichten Abdeckung und vogelsicheren
Seitenbegrenzung haben)
Keine weiteren Maßnahmen durch den Geflügelhalter erforderlich
Stufe 2: dichte Abdeckung oben, vogelsichere Seitenbegrenzung (sog.
Voliere):
Verpflichtung des Geflügelhalters zur Anzeige bei der zuständigen
Behörde und Durchführung und Dokumentation von mindestens
einer monatlichen klinischen tierärztlichen Untersuchung
Stufe 3: eine von Stufe 1 und 2 abweichende von der zuständigen Behörde
genehmigte Haltung;
Voraussetzung hierfür ist insbesondere die Verpflichtung des Geflügelhalters
zur Durchführung und Dokumentation von mindestens
einer monatlichen klinischen tierärztlichen Untersuchung
und einmalige Durchführung von serologischen Untersuchungen
im Geltungszeitraum der Verordnung."
Also habe ich freudig festgestellt, dass ich zwei meinen Ställen vorgelagerte Kaltscharrräume besitze und nicht etwa Volieren, nur dummerweise wohne ich nicht in Bayern, sondern NRW.
Also telefonierte ich mit der Hotline der Bundesregierung, um zu erfragen, ob es ähnlich lautende Umsetzungen in anderen Bundesländern auch gibt bzw. ob andere Bundesländer das überhaupt anders handhaben dürfen, wo die Verordnung, auf die sie sich stützen, doch die gleiche ist, vonwegen Rechtssicherheit usw. usw.
Nun ja, das Ergebnis war vorhersehbar: Die kompetente Expertin war noch viel unwissender als ich. Häh? Kaltscharrräume? Was für ein Schreiben? Von wem? Wann und wieso überhaupt? Ich frag mal nach, äh, der Herr Soundso ist gerade, rufen Sie doch später noch mal blah blah....
Frust. Ich hab mir das Schreiben jedenfalls ausgedruckt und zurechtgelegt, falls lieber Besuch vom Veterinäramt kommt.